H - Zulassung (mal wieder...)
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H - Zulassung (mal wieder...)
Hallo,
aus der heutigen Ausgabe der FAZ:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Oldtimer
Das H-Kennzeichen kann schon im Januar des Jahres beantragt werden, in dem das Auto 30 Jahre alt wird. Darauf weist die Fachzeitschrift "Motor Klassik" in ihrer jüngsten Ausgabe hin. Ein im September 1973 erstmals zugelassener Wagen kann somit schon von Januar 2003 an mit dem H-Kennzeichen bewegt werden. Nötig dafür ist freilich eine eigene Hauptuntersuchung beim TÜV, das Fahrzeug muß im Original-Zustand sein. Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich auf rund 120 Euro. Lohn der Mühe: ein reduzierter jährlicher Steuersatz von 191 Euro. fbs.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.10.2002, Nr. 249 / Seite 49<HR></BLOCKQUOTE>
Bisher dachte ich immer, es zählt der Tag der Erstzulassung, weiß jemand etwas darüber, haben sich vielleicht die Bestimmungen geändert?
Gruß
Christopher
[Dieser Beitrag wurde von chris_c am 26.10.2002 editiert.]
aus der heutigen Ausgabe der FAZ:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Oldtimer
Das H-Kennzeichen kann schon im Januar des Jahres beantragt werden, in dem das Auto 30 Jahre alt wird. Darauf weist die Fachzeitschrift "Motor Klassik" in ihrer jüngsten Ausgabe hin. Ein im September 1973 erstmals zugelassener Wagen kann somit schon von Januar 2003 an mit dem H-Kennzeichen bewegt werden. Nötig dafür ist freilich eine eigene Hauptuntersuchung beim TÜV, das Fahrzeug muß im Original-Zustand sein. Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich auf rund 120 Euro. Lohn der Mühe: ein reduzierter jährlicher Steuersatz von 191 Euro. fbs.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.10.2002, Nr. 249 / Seite 49<HR></BLOCKQUOTE>
Bisher dachte ich immer, es zählt der Tag der Erstzulassung, weiß jemand etwas darüber, haben sich vielleicht die Bestimmungen geändert?
Gruß
Christopher
[Dieser Beitrag wurde von chris_c am 26.10.2002 editiert.]
...oder auch nicht.
Ein Anruf bei der Behörde in Hamburg ergab nach längerem Gespräch, daß der Tag der Erstzulassung entscheidend ist, obwohl zugegeben wurde, daß das unterschiedlich gehandhabt wird.
Irgendwie ist das verwirrend, gibt es jetzt eine Bestimmung, die eindeutig regelt, welches Datum heranzuziehen ist, oder ist die Veröffentlichung der DEUVET nur als "self-fulfilling prophecy" gedacht?
Gruß
Christopher
Ein Anruf bei der Behörde in Hamburg ergab nach längerem Gespräch, daß der Tag der Erstzulassung entscheidend ist, obwohl zugegeben wurde, daß das unterschiedlich gehandhabt wird.
Irgendwie ist das verwirrend, gibt es jetzt eine Bestimmung, die eindeutig regelt, welches Datum heranzuziehen ist, oder ist die Veröffentlichung der DEUVET nur als "self-fulfilling prophecy" gedacht?
Gruß
Christopher
Und da wir gerade beim Thema H-Kz. sind: Hat sich schonmal jemand Gedanken gemacht, was mit den MG B-Chromumbauten passiert, die ab '04 Oldtimer auch im gesetzlichen Sinne werden? Haben die eine Chance auf das "H"?
Oder gibt es eine Möglichkeit, diese Autos mit G-Kat nachzurüsten?
Neugierige Grüße des immer noch MG-losen
Stefan
Oder gibt es eine Möglichkeit, diese Autos mit G-Kat nachzurüsten?
Neugierige Grüße des immer noch MG-losen
Stefan
Hallo,
zumindest das läßt sich offensichtlich eindeutig beantworten. Aus dem Richtlinienkatalog
http://www.tuev-sued.de/auto/download/O ... chland.pdf
geht hervor, daß
1. der Chromumbau möglich ist (S. 6)
2. Die Nachrüstung mit einem Katalysator grundsätzlich möglich ist (S. 9)
Gruß
Christopher
zumindest das läßt sich offensichtlich eindeutig beantworten. Aus dem Richtlinienkatalog
http://www.tuev-sued.de/auto/download/O ... chland.pdf
geht hervor, daß
1. der Chromumbau möglich ist (S. 6)
2. Die Nachrüstung mit einem Katalysator grundsätzlich möglich ist (S. 9)
Gruß
Christopher
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