Identifikationsnummer

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Geyer
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Identifikationsnummer

#1

Beitrag von Geyer » 25. Okt 2000, 08:18

Ich habe einen blamablen Auftritt beim TÜV hinter mir: Laut FZ-Schein ist die eingeschlagene Identifikationsnummer beim TD am Rahmen - Längsträger. Nach einer Stunde Unterbodenschutz abkratzen haben wir nix gefunden. Wer weiß, wo diese (...) - Nummer ist ? Besten Dank im Voraus !

Mathias Tolle
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#2

Beitrag von Mathias Tolle » 25. Okt 2000, 09:32

Wenn Dein TD ein Import aus USA ist, hat er zunächst keine eingeschlagene Rahmennummer! Kritisch wird es, wenn er bereits in Deutschland zugelassen war. Du sprachest vom FZ-Schein. Dann kann sie überall sein, da sie nachträglich vor der ersten Vollabnahme eingehauen wurde. An der vorbezeichneten Stelle ist sie werksmäßig nur bei nicht US Autos.
Also mein Tipp: weitersuchen, Vorbesitzer fragen oder (wenn erste Vollabnahme) neu einschlagen.

Gruß
Mathias

[Dieser Beitrag wurde von Mathias Tolle am 25.10.2000 editiert.]

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Andreas
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#3

Beitrag von Andreas » 25. Okt 2000, 12:49

Mir hat mal jemand erzählt, daß TDs grundsätzlich Fahrgestellnummern vorne links am Träger haben.
Mein TD ist aus USA und hatte dort eine Fahrgestellnummer (hab ich vor dem Kauf nachgesehen) und zwar am Rahmen-Langsträger, vorne links an der Seite des Trägers (noch vor dem Vorderrad).

Viel Erfolg beim Suchen!

Gruß, Andreas

PS: Natürlich macht die Nummer vorne links den TÜV auch rebellisch, denn die Nummer muss ja in Deutschland rechts sein...aber mit etwas Überzeugungskraft gehts auch links...


Gruß, Andreas

Josef Eckert
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#4

Beitrag von Josef Eckert » 25. Okt 2000, 15:25

Fahrgestellnummer muß überhaupt nicht eingeschlagen sein. Es genügt das serienmäßige angeschraubte Typenschild. Ich glaube für alle Engländer älter als Bj. 1969.
Nicht jeder TÜV weiß das. Ich würde zu anderem TÜV fahren.
Viele Grüße
Josef Eckert, Nichtmitglied

Hartmut Stevens
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#5

Beitrag von Hartmut Stevens » 26. Okt 2000, 00:20

Das stimmt, die Fahrgestellnummer muss nicht eingeschlagen sein. Es reicht ein Typenschild, dieses muss aber ANGENIETET sein, angeschraubt reicht nicht. Den entsprechenden Paragraphen der StVZO und den genauen Stichtag (Erstzulassung), bis zu dem das zulässig ist, habe ich jetzt nicht zu Hand. Ich habe es im Büro notiert, Anruf genügt: 0281-26855.
Viele Grüsse,
Hartmut Stevens

Josef Eckert
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#6

Beitrag von Josef Eckert » 26. Okt 2000, 08:25

Stimmt, Hartmut Stevens hat recht - eigentlich muß es angenietet sein.
Bei meinem Wagen ist es nur angeschraubt, wurde aber auch akzeptiert.
Viele Grüße
Josef Eckert, Nichtmitglied

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