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Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 11:43
von major_healey
Noddy hat geschrieben: 31. Jul 2021, 10:49
Zauselix hat geschrieben: 31. Jul 2021, 10:09 Sicherheitsgurte vorne müssen bei allen Fahrzeugen nachgerüstet werden, die ab dem 1. 1. 1969 zum ersten Mal zugelassen wurden. Das müssen allerdings keine Automatikgurte sein.
Hallo :)

Dazu hast Du auch ne Quelle? 69 waren noch keine Anlenkpunkte vorgeschrieben. 1969 war ein wichtiges Datum für die ASU- Pflicht, vielleicht verwechselst Du da etwas.

Grüße
Micha
Tach auch,

der Stichtag für die Nachrüstpflicht ist der 01.04.1970, siehe https://www.lexicar.de/portal/alles-ges ... timer.html

VG
Stolli

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 12:53
von Zauselix
Noddy hat geschrieben: 31. Jul 2021, 10:49
Zauselix hat geschrieben: 31. Jul 2021, 10:09 Sicherheitsgurte vorne müssen bei allen Fahrzeugen nachgerüstet werden, die ab dem 1. 1. 1969 zum ersten Mal zugelassen wurden. Das müssen allerdings keine Automatikgurte sein.
Hallo :)

Dazu hast Du auch ne Quelle? 69 waren noch keine Anlenkpunkte vorgeschrieben. 1969 war ein wichtiges Datum für die ASU- Pflicht, vielleicht verwechselst Du da etwas.

Grüße
Micha
Du hast völlig recht, ich habe mich mit dem Datum geirrt: Gedanklich habe ich die 1969 abgespeichert. Tatsächlich ist es der 1.4.1970 für alle Fahrzeuge mit Anlenkpunkten und der 1.1.1974 für ausnahmslos alle PKW,

Quellen:
StVZO 35a und 72 (Übergangsvorschriften):
Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften (§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für --Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99Im einzelnen gilt: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstetwaren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.
daubner-verkehrsrech.info: "Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO)."

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 13:17
von Norbert Sch
Hallo Dirk,

um auf Deine ursprüngliche Fragestellung zurück zu kommen.

Bei mir hat der Karosseriebauer vor vielen Jahren auf die Radläufe Bolzen oder Muttern geschweißt, genau weiß ich es nicht mehr, könnte aber mal genauer schauen. Dann die handelsüblichen Automatikgurte draufgeschraubt und funktioniert. Das Anschnallen ist meist ein wenig fummelig, da weit nach hinten gegriffen werden muss.
Gruß
Norbert
P1110048.JPG

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 13:43
von MGB-Achim-SG
Hallo auch,
an meinem 71er B ist das folgender gelöst;
(war so als ich ihn 82 gekauft habe....
Vielleicht helfen die Fotos weiter.
20200915_164055.jpg
20200915_164039.jpg
sind jetzt nicht expliziet für den Gurt gemacht, aber man kann doch gut erkennen wo der montiert ist.

PS; ich weiß nicht ob das von Bedeutung ist, abr bei mir ist ein pack away Verdeck drin.
Viele Grüße,
Achim

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 15:18
von MBGT_ED
Hallo Achim,
die linke Seite kann ich nicht erkennen, aber hast Du zu der rechten Seite viel Vertrauen? Überlege mal was die Winkelkonstruktion im Falle des Falles macht? Da wird doch der ganze Winkel gestreckt und verdreht. Ob das wirklich gut geht?
Viele Grüße Klaus

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 16:20
von Noddy
Ich denke das is ziemlich egal, hallo Klaus :)

Die Gurte brauchen einen Anlenkpunkt in Schulterhöhe, sonst taugen die eh nur zum sich erhängen. Eine Lösung die nicht nur der Pflicht genüge tun soll sehe ich nur bei Andreas.

Grüße
Micha

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 17:03
von Dirk Meyer
Hallo zusammen.
Es ist vollbracht und funktioniert zur vollständigen Zufriedenheit.

Ich danke euch allen.

VG Dirk

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 17:36
von cw_schreuer
Hallo Micha,
mir liegt eine Liste des ADAC vor die etwas anderes besagt, ist diese überholt ?

ADAC_Oldtimer-Ratgeber Wichtige Übergangsvorschriften
Grüsse
Willi

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 17:53
von MG Skipper
Ich hatte das selbe Problem. Als ich den MGB gekauft habe hatte er nur 2-Punktgurte. Bei Stevens habe ich eine Befestigungsplatte bestellt und von einem Karrosseriebauer auf den Radkasten schweißen lassen. Auch habe ich die Gurtführungen die an den Kopfstützen montiert werden installiert. Anfangs hatte ich das Problem, dass sich der Gurt immer verdreht hat. Bei Stevens gibt es einen Befestigungssatz womit man den Gurt in die Waagerechte bekommt. Ich habe Automatikgurte installiert die in allen Lagen eingebaut werden können. Jetzt funktioniert alles super

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 18:11
von 2sheep
Hm.

Wenn ich das alles so Revue passieren lasse, werde ich meinen B serienmässig lassen (Gurt oben vor Boot lid befestigt in Schulterhöhe) und beim öffnen und schließen des Daches weiter fluchen.
Dann bleiben es halt die statischen Gurte.
Oder ich lasse irgendwann eine Lösung a la Andreas mit Hosenträgern einbauen.

viele Grüße

Matthias

Re: Befestigungspunkte für Automatikgurte

Verfasst: 31. Jul 2021, 20:25
von Noddy
cw_schreuer hat geschrieben: 31. Jul 2021, 17:36 Hallo Micha,
mir liegt eine Liste des ADAC vor die etwas anderes besagt, ist diese überholt ?

ADAC_Oldtimer-Ratgeber Wichtige Übergangsvorschriften
Grüsse
Willi
Hallo Willi :)

Die Liste scheint mir sehr oberflächlich aber auch die anderen Quellen sind mir nicht eindeutig genug und sagen nix darüber, daß sich seit 2000 etwas geändert hat. Bis dahin durfte ich jedenfalls mit meinem 71er ohne Strick fahren.

Wenn man sich die Fahrzeuge ansieht ist es auch schwer vorstellbar da einfach irgendwie Automatikgurte reinzubasteln, es wurde nie die Wirksamkeit geprüft, geschweige denn die Gefahren die von den abenteuerlichen Gurtführungen ausgehen.

Als die Anschnallpflicht Bußgeld bewehrt wurde hatte ich noch an allen Fahrzeugen den Gurt blockiert und nur umgelegt, inzwischen ist es mir egal und ich schnall mich halt an. Ich baue schon lange keine Unfälle mehr, dann verletzt mich der Gurt nicht und kein Airbag macht mich taub.

Anders sieht es mit dem symetrisch montierten Hosenträgergurt aus, da ist es ersichtlich wie er im Ernstfall wirkt. Bei neueren Fahrzeugen gibt es wohl auch Einstellmöglichkeiten für den oberen Punkt des 2 Punkt Gurtes, sowas haben wir alles beim B nicht und da sollte man besser keinen Unfall bauen.

Grüße
Micha