Hallo miteinander
An die Versicherungsspezialisten unter Euch hätte ich mal eine Frage.
Meine Versicherung bekam von mir ein Schreiben, dass sie mir doch bitte mein Guthaben des Versicherungsvertrags XY mitteilen mögen, da das Fahrzeug verkauft ist.
Das Antwortschreiben der Versicherung lautet:
Bitte reichen sie einen Kaufvertrag ein, damit wir den Vertrag aufheben können.
Meine Frage: Was geht die Versicherung mein Kaufvertrag an? Es müsste doch für die Versicherung ausreichend sein, wenn ich ihnen mitteile, dass das Fahrzeug verkauft ist.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Über fachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Nette Grüsse
Wolfgang
Versicherungsfragen ?
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Re: Versicherungsfragen ?
Hallo,
die Versicherung bekommt bei der Ab-/Ummeldung des Fahrzeuges eine Nachricht vom Straßenverkehrsamt. Der Kaufvertrag geht die Versicherung nun wirklich nichts an.
Gruß
Stefan
die Versicherung bekommt bei der Ab-/Ummeldung des Fahrzeuges eine Nachricht vom Straßenverkehrsamt. Der Kaufvertrag geht die Versicherung nun wirklich nichts an.
Gruß
Stefan
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Re: Versicherungsfragen ?
Moin,
blos nicht den Vertrag hinschicken , wenn Du das Fahrzeug gut verkauft hast ( ggfls über dem
bei der Versicherung angegebenen Wert ) , würdest Du warscheinlich eine Nachbelasung bekommen.
Die Versicherungen versuchen alles heutzutage.
Abmeldebestätigung der KFZ Stelle ist völlig ausreichend , hast Du die , oder ist das Fahrzeug durch den neuen Besitzer umgemeldet worden ?
Gruß
Roland
blos nicht den Vertrag hinschicken , wenn Du das Fahrzeug gut verkauft hast ( ggfls über dem
bei der Versicherung angegebenen Wert ) , würdest Du warscheinlich eine Nachbelasung bekommen.
Die Versicherungen versuchen alles heutzutage.
Abmeldebestätigung der KFZ Stelle ist völlig ausreichend , hast Du die , oder ist das Fahrzeug durch den neuen Besitzer umgemeldet worden ?
Gruß
Roland
- WK
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Re: Versicherungsfragen ?
Hallo Roland und Stefan,
vorab mal herzlichen Dank für Eure Stellungnahme.
Roland, das Fahrzeug wurde von mir abgemeldet bevor es an den neuen Eigner ging.
Ist es nicht so, dass bei einer Abmeldung auch die Zulassungsstelle die Versicherung informiert?
Für weitere Tipps bin ich dankbar.
Nette Grüsse
Wolfgang
www.t-i-b.de (Wunschtour 2010)
vorab mal herzlichen Dank für Eure Stellungnahme.
Roland, das Fahrzeug wurde von mir abgemeldet bevor es an den neuen Eigner ging.
Ist es nicht so, dass bei einer Abmeldung auch die Zulassungsstelle die Versicherung informiert?
Für weitere Tipps bin ich dankbar.
Nette Grüsse
Wolfgang
www.t-i-b.de (Wunschtour 2010)
- Ralph 7H
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Re: Versicherungsfragen ?
Hallo Wolfgang,
normalerweise ist das so, normalerweise eben.
Da sollte man dann in solch einem Fall das StVa auffordern seinen Obliegenheiten nachzukommen, was offenbar bisher nicht erfolgt ist.
Gruß vom Niederrhein
Ralph
normalerweise ist das so, normalerweise eben.
Da sollte man dann in solch einem Fall das StVa auffordern seinen Obliegenheiten nachzukommen, was offenbar bisher nicht erfolgt ist.
Gruß vom Niederrhein
Ralph
- T96
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- Registriert: 15. Jan 2001, 01:01
- Fahrzeug(e): Midget 1967, Käfer 1973, GTI 1983
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Re: Versicherungsfragen ?
Hallo Wolfgang,
wie schon einige geschrieben haben, ist es so, dass die Zulassungsstelle die Abmeldung der Versicherung meldet. Diese rechnen dann in der Regel den Vertrag ab. Jetzt könnte es natürlich sein, dass die Abteilung etwas im Rückstand ist, Personalmangel herrscht oder sonstwas die Bearbeitung verzögert. Dann dauert es eben etwas länger. In der Regel sollte das aber innerhalb von max. 14 Tage erledigt sein.
Der Kaufvertrag hat aber mit der Abmeldung nichts zu tun. Dort steht ja nicht drin, wann das Auto abgemeldet wurde! Also ist es schwachsinnig den zu verlangen.
Schreib der Versicherung nochmal, dass das Auto am xx.xx.xx abgemeldet und im Anschluß verkauft wurde. Und bitte um Abrechnung des Vertrages. Das sollte funktionieren.
wie schon einige geschrieben haben, ist es so, dass die Zulassungsstelle die Abmeldung der Versicherung meldet. Diese rechnen dann in der Regel den Vertrag ab. Jetzt könnte es natürlich sein, dass die Abteilung etwas im Rückstand ist, Personalmangel herrscht oder sonstwas die Bearbeitung verzögert. Dann dauert es eben etwas länger. In der Regel sollte das aber innerhalb von max. 14 Tage erledigt sein.
Der Kaufvertrag hat aber mit der Abmeldung nichts zu tun. Dort steht ja nicht drin, wann das Auto abgemeldet wurde! Also ist es schwachsinnig den zu verlangen.
Schreib der Versicherung nochmal, dass das Auto am xx.xx.xx abgemeldet und im Anschluß verkauft wurde. Und bitte um Abrechnung des Vertrages. Das sollte funktionieren.
Viele Grüße
Tobias
#1938
Tobias
#1938