Ein Bekannter will sich auch einen MGA zulegen und hat ein Angebot erhalten: Bj. 1959, restauriert 1997, mit MGB-Maschine 1800ccm,Sportnockenwelle,Fächerkrümmer,größere Ein-und Auslassventile. Muss das eigenlich eingetragen und vom TÜV abgesegnet werden?
Dank für Info im Voraus! Andreas
Mehr Kraft anmelden?
Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez, Xpower, Krukkuz
- achimroll
- Beiträge: 1065
- Registriert: 27. Mai 2000, 01:01
- Fahrzeug(e): MGA 1500 '59, MG TF 160
- Wohnort: NRW, 58239 Schwerte
Re: Mehr Kraft anmelden?
Hallo Andreas,
natürlich musst Du eine stärkere Maschine eintragen lassen, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis erlischt. Dabei kann es zu folgenden Komplikationen kommen.
Wenn es sich original um einen 1500er handelt und dieser, wie original ausgeliefert, vier Trommelbremsen hat, wird man Dir die 95 PS des MGB nicht eintragen.
Wenn es ein 1600er ist, kannst Du Glück haben, dass alles gut geht. Streng genommen dürftest Du dafür aber kein H-Kennzeichen bekommen, da laut Kriterienkatalog des TÜV Süddeutschland, der in ganz Deutschland angewendet wird, nur Maschinen aus der gleichen Baureihe eingebaut werden dürfen. Den Katalog kannst Du unter Links auf der MGDC Seite herunterladen.
Dennoch laufen einige MGA mit eingetragenem 1800er Motor und H-Kennzeichen. Es kommt ein wenig auf das Verhandlungsgeschick an. In jedem Fall solltest Du zuerst unverbindlich mit einem TÜV Ingenieur reden, um im Vorfeld abzuklären, was machbar ist und was nicht.
Viel Erfolg und nette Grüße
Achim Roll
MGDC
natürlich musst Du eine stärkere Maschine eintragen lassen, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis erlischt. Dabei kann es zu folgenden Komplikationen kommen.
Wenn es sich original um einen 1500er handelt und dieser, wie original ausgeliefert, vier Trommelbremsen hat, wird man Dir die 95 PS des MGB nicht eintragen.
Wenn es ein 1600er ist, kannst Du Glück haben, dass alles gut geht. Streng genommen dürftest Du dafür aber kein H-Kennzeichen bekommen, da laut Kriterienkatalog des TÜV Süddeutschland, der in ganz Deutschland angewendet wird, nur Maschinen aus der gleichen Baureihe eingebaut werden dürfen. Den Katalog kannst Du unter Links auf der MGDC Seite herunterladen.
Dennoch laufen einige MGA mit eingetragenem 1800er Motor und H-Kennzeichen. Es kommt ein wenig auf das Verhandlungsgeschick an. In jedem Fall solltest Du zuerst unverbindlich mit einem TÜV Ingenieur reden, um im Vorfeld abzuklären, was machbar ist und was nicht.
Viel Erfolg und nette Grüße
Achim Roll
MGDC
- Tieftondepartment
- Beiträge: 41
- Registriert: 30. Mai 2007, 13:11
- Wohnort: München
Re: Mehr Kraft anmelden?
Hallo!
Nur ein völlig markenfremder Motor muß schon min. 20 Jahre drinstecken, um das H-Kennzeichen nicht zu gefährden:
Grüße,
Oliver
Das scheint nicht ganz zu stimmen, dennStreng genommen dürftest Du dafür aber kein H-Kennzeichen bekommen, da laut Kriterienkatalog des TÜV Süddeutschland, der in ganz Deutschland angewendet wird, nur Maschinen aus der gleichen Baureihe eingebaut werden dürfen.
Also heute einen B auf V8 umrüsten müßte demnach H-Kennzeichenfähig sein, ebenso wie einen A mit einem B-Motor aus den 70ern, oder?- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Nur ein völlig markenfremder Motor muß schon min. 20 Jahre drinstecken, um das H-Kennzeichen nicht zu gefährden:
Oder ist das alles graue Theorie, und die Praxis sieht ganz anders aus?- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
Grüße,
Oliver
Mission accomplished - "The Lemon" steht in meiner Garage! 

- achimroll
- Beiträge: 1065
- Registriert: 27. Mai 2000, 01:01
- Fahrzeug(e): MGA 1500 '59, MG TF 160
- Wohnort: NRW, 58239 Schwerte
Re: Mehr Kraft anmelden?
Hallo Oliver,
so gesehen hast Du Recht. Allerdings widersprechen sich die Aussagen dann. Es heißt nämlich weiter oben:
"Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle"
Damit ist doch sicher der R107 Sechszylinder gemeint.
Selbst die Auslegung der Formulierungen scheint nicht eindeutig zu sein. Daher ist es um so wichtiger, Unklarheiten im Vorfeld mit dem TÜV Ingenieur zu besprechen.
Nette Grüße
Achim Roll
MGDC
so gesehen hast Du Recht. Allerdings widersprechen sich die Aussagen dann. Es heißt nämlich weiter oben:
"Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle"
Damit ist doch sicher der R107 Sechszylinder gemeint.
Selbst die Auslegung der Formulierungen scheint nicht eindeutig zu sein. Daher ist es um so wichtiger, Unklarheiten im Vorfeld mit dem TÜV Ingenieur zu besprechen.
Nette Grüße
Achim Roll
MGDC
- Heiner Thüroff
- Beiträge: 526
- Registriert: 29. Mai 2000, 01:01
- Fahrzeug(e): 69er MGC,69er MGC-GT,
- Wohnort: Limburg a.d.Lahn
- Kontaktdaten:
Re: Mehr Kraft anmelden?
Hallo,
soviel ich weiß gibt es da auch schon wieder seit dem 01.01.10 neuere, strengere Regeln. Ein Umbau zB. MGB zu V8 muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein . Ansonsten gibt es kein H Kennzeichen.
H-Kennzeichen haben keinen Bestandschutz mehr (oder so) . Wenn ein Umbau gemacht wurde , kann es passieren das ein Tüv o.ä dann das H-Kennzeichen aberkennt.
Diese Infos habe ich von "meinem" GTÜ Prüfer .
Gruß
Heiner
soviel ich weiß gibt es da auch schon wieder seit dem 01.01.10 neuere, strengere Regeln. Ein Umbau zB. MGB zu V8 muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein . Ansonsten gibt es kein H Kennzeichen.
H-Kennzeichen haben keinen Bestandschutz mehr (oder so) . Wenn ein Umbau gemacht wurde , kann es passieren das ein Tüv o.ä dann das H-Kennzeichen aberkennt.
Diese Infos habe ich von "meinem" GTÜ Prüfer .
Gruß
Heiner
- RobertBauer
- Beiträge: 209
- Registriert: 12. Apr 2006, 01:01
- Wohnort: 44139 Dortmund
- Kontaktdaten:
Re: Mehr Kraft anmelden?
Hallo nochmal,Tidow-Polkehn hat geschrieben:Ein Bekannter will sich auch einen MGA zulegen und hat ein Angebot erhalten: Bj. 1959, restauriert 1997, mit MGB-Maschine 1800ccm,Sportnockenwelle,Fächerkrümmer,größere Ein-und Auslassventile. Muss das eigenlich eingetragen und vom TÜV abgesegnet werden?
Dank für Info im Voraus! Andreas
um noch einmal auf "den Punkt" zu kommen:
Es gibt etliche MG A mit der 1800er Maschine. Der sog. "Fächerkrümmer" läßt sich immer noch als Verbesserung interpretieren bzw. als Notnagel, da keine Originalteile vorhanden und auch nicht mehr beschaffbar waren (gilt bspw. für die originalen Abgaskrümmer des MGBGTV8). Ähnliches gilt ja auch bspw. für Stahlflexleitungen und Teleskopdämpfer, die nach der Auffassung einiger Prüfer durchaus eine Verbesserung darstellen.
Was Nockenwelle und Ventile betrifft, bleibt die Frage, woran man diese Veränderungen von außen überhaupt erkennen soll? Der MGA wird wohl kaum zur Abnahme auf einen Leistungsprüfstand gezerrt werden.
Jetzt wissen wir natürlich nicht, ob schon eine H-Eintragung vorhanden ist oder ob die Abnahme noch aussteht, falls das Auto bereits ein H-Kennzeichen hat, hilft es bestimmt, bei den fälligen HU's sich einfach ein wenig dumm zu stellen... und nicht mit den diveresen "Verbesserungen" zu prahlen. Es gibt auch durchaus Prüfer, die selbst einen Oldie haben und den Spagat zwischen Originalität und Funktionalität durchaus kennen...
Schöne Grüße, Robert.
- Ralph 7H
- Beiträge: 4695
- Registriert: 17. Nov 2005, 01:01
- Fahrzeug(e): TD, BGT, SLK
- Wohnort: 26553 Neßmersiel
Re: Mehr Kraft anmelden?
Bei dem Motor handelt es sich um ein B-Series Agregat, dass seit den späten 1940er Jahren hergestellt und weiterentwickelt wurde.
Ob eine Eintragung Sinn macht oder nicht, hängt vom Auto ab und welche Daten jetzt verbrieft sind.
Für den 1800er wurden sehr unterschiedliche Leistungsangaben veröffentlicht und die hingen von den Anforderungen der Zielmärkte ab.
Ein B mit dem Motor hatte 1962 angeblich 95 PS, 1972 dann 93 bis zur Einstellung (Fahrzeuge für den deutschen Markt).
Englische B's ab '72 waren mit 84 BHP ausgewiesen, der Antriebsstrang war jedoch in jedem Detail identisch. Eine Anfrage beim KBA, die ich 1982 mal gestellt habe, erbrachte nur, dass man keine Prüfung des MK II B's durchgeführt habe, somit also Veränderungen nicht kenne :lol:
Wieviel Leistung bring nun solch ein Serienmotor auf die Straße? Meist knappe 60 PS!
Mit Sportnocke (welche?) und größeren Ventilen kann es sein, dass die Leistung etwas ansteigt, KANN SEIN, MUSS ABER NICHT! Um erst mal 95 PS an den Antriebsrädern zu erreichen sind weit aufwändigere Maßnahmen erforderlich und dann kostet so ein Motor schon mal gerne soviel wie ein gut fahrbarer 3er B ohne Reperaturstau.
Es ging um den A, ich weiß. Wenn das Angebot gut ist, sollte ein Prüfstandlauf Klarheit über die tatsächliche Leistung ergeben und danach kann man darüber befinden, ob Handlungsbedarf für Eintragungen besteht...
Übrigens, T-P Andreas, du wirst gemerkt haben, hier antworten Menschen, die einen Namen und Wohnort haben... und du?
Gruß vom Niederrhein
Ralph
Ob eine Eintragung Sinn macht oder nicht, hängt vom Auto ab und welche Daten jetzt verbrieft sind.
Für den 1800er wurden sehr unterschiedliche Leistungsangaben veröffentlicht und die hingen von den Anforderungen der Zielmärkte ab.
Ein B mit dem Motor hatte 1962 angeblich 95 PS, 1972 dann 93 bis zur Einstellung (Fahrzeuge für den deutschen Markt).
Englische B's ab '72 waren mit 84 BHP ausgewiesen, der Antriebsstrang war jedoch in jedem Detail identisch. Eine Anfrage beim KBA, die ich 1982 mal gestellt habe, erbrachte nur, dass man keine Prüfung des MK II B's durchgeführt habe, somit also Veränderungen nicht kenne :lol:
Wieviel Leistung bring nun solch ein Serienmotor auf die Straße? Meist knappe 60 PS!
Mit Sportnocke (welche?) und größeren Ventilen kann es sein, dass die Leistung etwas ansteigt, KANN SEIN, MUSS ABER NICHT! Um erst mal 95 PS an den Antriebsrädern zu erreichen sind weit aufwändigere Maßnahmen erforderlich und dann kostet so ein Motor schon mal gerne soviel wie ein gut fahrbarer 3er B ohne Reperaturstau.
Es ging um den A, ich weiß. Wenn das Angebot gut ist, sollte ein Prüfstandlauf Klarheit über die tatsächliche Leistung ergeben und danach kann man darüber befinden, ob Handlungsbedarf für Eintragungen besteht...
Übrigens, T-P Andreas, du wirst gemerkt haben, hier antworten Menschen, die einen Namen und Wohnort haben... und du?
Gruß vom Niederrhein
Ralph