Lieber Geronimo,
ein schönes Auto hast Du Dir da gekauft - und das Du das auf der Straße bewegen willst, ist völlig klar.
Zunächst einmal: Welche Möglichkeiten des Bewegens im Straßenverkehr gibt es generell?
1. Normale Zulassung mit schwarzem Kennzeichen
2. Zulassung mit H-Kennzeichen
3. Fahren mit roter Nummer
4. Als Fußgänger
Die Unterschiede zwischen den Varianten:
1. Alles ganz normal. Zweck: Mobilität schaffen.
2. Steuerbegünstigt, es kann normal gefahren gefahren, das Fahrzeug muß aber bestimmte Kriterien erfüllen (STVZO 21c). Zweck: Erleichterter Unterhalt von Fahrzeugen zur Pflege des technischen Kulturgutes
3. Steuerbegünstigt, es sind nur Meß- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu Veranstaltungen erlaubt. Zweck: Erleichterter Unterhalt von Sammlungen.
4. Wird man, wenn man mit 1., 2. oder 3. Schindluder treibt.
Keine der 3 ersten Varianten hat zum Zweck, das Herumtoben mit "wilden" Umbauten zu ermöglichen. Wer meint, in No. 2 oder No. 3 Freifahrscheine für eben dieses Tun zu sehen, hat das System nicht verstanden, fällt eh irgendwann auf die Nase, sorgt aber in der Zwischenzeit auch dafür, daß Onkel Müller mit seiner großen Borgward-Sammlung eben doch jedes Fahrzeug an/abmelden und "TÜVen" muß, wenn er zum Borgward-Treffen fährt, und Kumpel Klaus von nebenan kann seinen 6.9l-Mercedes auch wieder verkaufen, weil er nun statt 191 EUR doch wieder 2000 EUR p.a. an Kollege Eichel überweisen darf.
Was würde man nun also tun, wenn man an Deiner Stelle wäre?
Die erste Überlegung wäre, wie man das Auto ganz legal zulassen könnte. Dazu würde man zum TÜV gehen und nachhorchen, inwiefern ein leistungsgesteigertes Auto zugelassen werden könnte. Der TÜV-Mann wird - als technisch Begeisterter Mensch - dem Vorhaben sicherlich nicht uninteressiert gegenüberstehen und wird einem sinngemäß Folgendes sagen:
"Wenn die Motorleistung nicht höher als 30% der höchsten Leistung ist, die dieses Auto in einer Serienvariante hatte, dann können wir die Leistung eintragen, ohne das die strukturelle Integrität des Fahrzeuges entsprechend verstärkt, nachgewisen und gestestet werden. Wir brauchen dazu ein Leistungsgutachten - dazu empfehle ich Ihnen die Firma XYZ, mit der arbeiten wir zusammen, oder wir machen das hier bei uns. Dann müssen wir noch Meßfahrten durchführen, um Lautstärke und Höchstgeschwindigkeit des umgebauten Autos zu begutachten."
Ein teures Abgasgutachten fällt wahrscheinlich nicht an, da das Auto vor 1969 erstzugelassen wurde und somit nicht unter die AU/ASU-Kriterien fällt.
Du wirst dann fragen: "Was ist mit den Bremsen?" Der TÜV-Mensch wird vielleicht antworten: "Wir empfehlen Ihnen, Serienbremsen eines Fahrzeuges mit ähnlicher oder höherer Leistung zu verbauen. Dokumentieren Sie die verwendeten Teile und den Einbau. Wir checken das alles im Rahmen einer Vollabnahme."
Ferner wird der TÜV einige Empfehlungen zu Reifenbreiten geben (Querbeschleunigung sollte nicht zu groß werden, wg. struktureller Integrität, s.o.) und sicherlich noch das eine oder andere hinterfragen und empfehlen und so weiter und so fort.
Auf diese Art und Weise wirst Du einen Frosch mit ca. echten 60 PS mit TÜV-Segen auf die Straße bringen können - akzeptiert der TÜV die späteren Sprites auch noch als Mitglieder der Baureihe, bist Du bei 80-85 PS, auf die Du Deinen Motor drosseln musst.
Nun wäre also die erste Hürde geschafft - das Auto ist legal auf der Straße.
Wenn Du nun noch ein bischen Steuern sparen willst, musst Du das Thema "H-Kennzeichen" angehen. Bestimmt ist Dein neuer bester Freund im grauen Kittel vom Thema "Clubsport" zu begeistern. Und so eine Clubsport-Replica willst Du gerne den Leuten zeigen (Pflege des technischen Kulturgutes).
Nun gilt es, Unterlagen zu sammeln. Was haben die Jungs - vor allem in der englischen und amerikanischen Clubsport-Szene - in den 50er, 60er, 70er sogar noch 80er Jahren mit den Autos gemacht (beachte die Anmerkung von Jörn weiter oben: der Umbau sollte idealerweise vor 20 Jahren oder mehr durchgeführt worden sein - schwer nachzuweisen für Dich bei Deinem Auto, aber zumindestens sollte der Umbau vor 20 Jahren oder mehr möglich gewesen sein/teilweise erfolgt sein - poste also mal nicht gar so viele Umbaurechnungen, sonst kann Dir das keiner mehr glauben, selbst, wenn er möchte).
Welche Motoren wurden verwendet? Welche Anbauteile? Welche Lackierungen? Welche Getriebe? Wer fuhr solche Wagen? Gibt es Fotografien, alte Umbau- oder Testberichte? Filme? Hat Austin-Healey den Frosch vielleicht werksseitig einmal als Versuchsfahrzeug mit größeren Motoren bestückt?
Das alles sammelst Du, und sprichst das dann mit Deinem TÜV-Mann durch. Der wird sich dann zusammen mit Dir überlegen, ob man das Ganze wirklich guten, hieb- und stichfesten Argumentation zusammenfügen kann. Gelingt dies, hast Du auch ein H-Kennzeichen.
Eigentlich ist das also alles ganz einfach!
Es kostet Zeit und Geduld, sicherlich viel Geld (Gutachten), aber am Ende kannst Du guten Gewissens einen schönen Sportwagen durch die Gegend fahren. Viel Glück!
Andreas
PS: Der "Oldtimer-Katalog" mit der Richtlinie fürs H-Kennzeichen wird vom TÜV Süddeutschland herausgegeben. Er ist schon häufiger hier im Board zitiert worden - also Suchen-Funktion bemühen oder "googlen" oder auf die
FAQ-Seiten des MG Car Club surfen.
Edit: Das ganze Ding etwas lesbarer strukturiert, Tipppfehler weggemacht, Link zum Download der Richtlinie angefügt. Das nächste Mal schreib ich vor :-)
[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 13.02.2005 editiert.]