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von Jörn » 29. Nov 2001, 09:25
Zum Thema TÜV und Zulassung nur eine kleine Geschichte von der Zulassung meines MGC GT. Je nach Laune kann man das Geschehen nach den Kriterien "Ermesssensspielraum", "Betrug" oder schlicht "Dummheit" einordnen.
Im August 98 liess ich meinen aus den USA importierten CGT zu. Alle Papiere (Gutachten, KBA-Auskunft, US-Titel, Zoll-Erklärung) waren vorhanden, weil sie vom Verkäufer des Autos (einem Oldi-Händler) gut vorbereitet waren.
Die Dame bei der Zulassung wollte dann noch das alte US-Kennzeichen haben, das ich abgeben müsse. Hatte ich aber nicht, weil es nicht mit dem Auto verkauft wurde.
Laut der Dame sei es zwingende Vorschrift, das alte Kennzeichen einzuziehen.
Das kümmert aber die Amerikaner offenbar nichts denn die meisten Staaten der USA verlangen, dass beim Export eines Fahrzeuges die US-Schilder beim US-Zoll abgegeben werden.
Macht nichts,sagte die Dame, ich könne auch beim Leiter der Zulassung gegen Zahlung von DM 50,00 eine eidesstattliche Erklärung abgeben dass die US-Schilder nicht vorhanden seien.
Ich also zum Leiter der Zulassung. Glücklicherweise hatte mir der Verkäufer des GTs eine Kopie der Verordnung der US-Behörden (Kalifornien) überlassen, wonach Nummernschilder nicht ausgeführt werden dürften.
Nun hatte der Zulassungsmann ein Problem, weil er mir erklären mußte, wie ich der angeblichen deutschen Vorschrift nachkommen könne, wenn genau dies von der US-Vorschrift verhindert wird. Er konnte es mir nicht erklären, bestand zwar darauf, dass er im Recht sei, erließ mir aber die Erklärung und die Kosten dafür.
Wenn die Story jetzt zu Ende wäre, könnte man alles als Mißverständnis abtun. Sie geht aber weiter wie folgt: genau nach mir ging ein Mann in das Büro des Zulassungsstellen-Leiters. Als wir uns unten bei der Schilderausgabe trafen, fluchte er darüber, dass er gerade für eine eidesstattliche Erklärung 50 DM zahlen mußte: er wollte ebenfalls einen US-Import zulassen und hatte natürlich ebenfalls kein US-Nummernschild!!
Um das klar zu stellen: der Zulassungsstellen-Leiter hatte von mir den Nachweis erhalten, dass ein US-Schild bei ordungsgemäß durchgeführtem Export aus den USA nicht vorhanden sein kann und eine Minute später verlangt er wider besseres Wissen genau dieses Nummernschild von einem Menschen, der wiederum nicht wußte, dass dem Leiter der Zulassungstelle eine Kopie der US-Vorschrift vorlag, die den legalen Besitz dieses Schildes unmöglich macht!
Ach ja, lieber Jürgen Reinthal,
nach welchen Kriterien definiert die Chatpolizei eigentlich "Stuss"??
Schöne Grüße an alle Bewohner von Abstrusien.
P.S. Zum Thema lange Nummer: mein GT ist zugelassen als A-GT 1969H. Ein Zeichen mehr, also z.Bsp. AA-GT1969H paßt auf das Euro-Kuchenblech noch drauf.
P.p.S Und natürlich hat Jürgen völlig Recht, das es keinen Sinn macht, mit diesen Menschen Streit anzufangen. (Man kann ja auch einer Katze nicht beibringen, dass sie nicht im Bett schlafen darf!!) Um so wichtiger ist es, grundsätzlich besser informiert zu sein als das Behörden-Gegenüber!
[Dieser Beitrag wurde von Jörn am 29.11.2001 editiert.]