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MGA Erstzulassung sonntags

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Gottlieb
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MGA Erstzulassung sonntags

#1

Beitrag von Gottlieb » 15. Feb 2021, 20:54

Hallo an alle !
Mein MGA wurde - so steht es im KFZ-Brief- an einem Sonntag zugelassen.
Das Fahrzeug wurde laut Brief am 01.07.1962 in der Schweiz zugelassen.
War dies in der Schweiz möglich oder bezieht sich dieses Datum auf die Verzollung auf dem Landweg - sozusagen den Übertritt des Fahrzeugs auf schweizer Boden. Wie kamen die Autos überhaupt von England in die Schweiz?
Ich hoffe auf eine Erklärung- da so ein gestörter Gutachter schon dieses Datum bzw. den Eintrag anzweifelt....
Danke vorab !!!!
Gottlieb

Josef Eckert
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#2

Beitrag von Josef Eckert » 15. Feb 2021, 21:14

Hallo Gottlieb,
wenn man das Datum der Erstzulassung nicht mehr genau ausmachen kann - Ich nehme an auf den Schweizer Zulassungspapieren steht es nicht -, dann wird ein Halbjahresdatum, entweder 01.01. oder 01.07. folgend auf das Herstellungsdatum fiktiv angenommen. Das erfolgt bei der ersten Zulassung des Wagens in Deutschland bei der Vollabnahme des Wagens durch den Prüf-Ingenieur.
Das sollte aber der Gutachter wissen. Hat der überhaupt Ahnung von Oldtimern?
Wenn Du das genaue Herstellungsdatum Deines MG A wissen möchtest, kannst Du beim British Motor Museum im Archiv in Gaydon ein Heritage Certificate anfordern, siehe:
https://www.britishmotormuseum.co.uk/ar ... rtificates.
Gruß
Josef

Gottlieb
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#3

Beitrag von Gottlieb » 15. Feb 2021, 21:26

Hallo Josef,
vielen Dank für Deine Antwort. Im Anhang siehst Du den Brief und mein Heritage Certifikate.
Schau bitte mal kurz drüber...
Gottlieb

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#4

Beitrag von Josef Eckert » 15. Feb 2021, 21:32

Hallo Gottlieb,
leider kann ich nur erahnen was auf dem Heritage Certificate steht. Als Datum an dem der Wagen das Werk verlassen hat (Date Despatched) lese ich 3. April 1962.
Das was auf dem Brief steht kann ich nicht lesen, das Dokument ist zu klein.
Aber das stimmt doch dann alles. Das nächste fiktive Datum für die Zulassung wäre dann doch 01.07.1962.
Wo ist denn das Problem? Das das zufällig ein Sonntag war. Na und, das ist doch egal.
Gruß
Josef

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#5

Beitrag von Noddy » 15. Feb 2021, 22:03

Hallo :)

Ich kann Josef bestätigen, ich hatte selbst einen eingeführten B /GT in 1988 zugelassen. Verzollungsbestätigung und Brief hatte ich bekommen, TÜV Prüfer nahm ein fiktives Erstzulassungsdatum an. Bei der Zulassung gab es dann Probleme weil kein Nachweis für die Erstzulassung in England vorlag, Internet und Zuordnung der Fahrgestellnummer kannte ich noch nicht, hatte aber ein paar Reparaturrechnungen auf der das Baujahr vermerkt hat und darauf stürzte sich dann der Zulassungsmensch und ließ mich dann den Stichtag 1.1. oder 1.7. aussuchen, gemäß den Angaben die Josef hier gemacht hat.

Grüße

Micha
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#6

Beitrag von Gottlieb » 15. Feb 2021, 22:15

Hallo Josef- nochmals Danke!!!
Ich habe nächste Woche einen Termin bei Gericht.
Es geht um die Historie meines MGA.
Mir ist vor (unglaublichen) 20 Monaten ein alter Herr an den Vorderkotflügel meines MGA gerollt. Der Mann hat aufgelöst an meinem verunfallten Roadster auf mich gewartet und den Unfall „gestanden“. Seine Versicherung ( HUK) hat den Schaden beglichen und mir eine merkantile Wertminderung in Höhe von 1000 Euro zugesprochen- gefordert waren 4000 Euro...
Also ging die Angelegenheit vor Gericht, ein Gutachten wurde eingeholt ( Wert geschätzt auf 33500 Euro ). Das Problem ist, dass die Historie nicht in die Bewertung einging. Diese Wertermittlung entspricht zu 100 % meinem Kurzgutachten, dass vor 9 Jahren in Auftrag gegeben wurde .
Also das nächste Schreiben ans Gericht, bitte die Historie des Fahrzeugs zu beachten und entsprechend das Gutachten zu überarbeiten. Der Gutachter (Name gelöscht durch Admin) schreibt dann folgendes:
Er kann nicht nachvollziehen dass das Fahrzeug an einem Sonntag zugelassen wurde - für ihn nicht möglich...
Er kann nicht sagen, dass mein Fahrzeug „matching numbers“ hat.... Motor ( eingetragen im Kfz- Brief von 1966 ) müsse nicht original sein . Das Fahrzeug ist seit 1962 in DRITTER HAND - seit 30 Jahren in meinem Besitz.
Alles das sieht der Herr nicht wertsteigernd, sondern schreibt in seinem Gutachten: „ein beliebter alltagstauglicher Klassiker mehr als 100 000 mal gebaut...
Zusätzlich versucht er, wohl aus purer Unfähigkeit das Fahrzeug als amerikanisches Importfahrzeug zu identifizieren.
1966 wurde der Kfz- Brief mit einem Stempel versehen mit dem Eintrag: schw. Zulassung - kann der Herr nicht lesen.
Im Anschluss habe ich beim schweizer Zoll recherchiert. Unglaublich, nach 59 Jahren existiert in der Schweiz noch ein Eintrag zu meinem MGA von 1962 !!.
Also am Dienstag nächste Woche ist eine Anhörung vor Gericht und dann möchte ich ein dem Fahrzeug und der Historie angemessenes Gutachten!
Im Anhang siehst Du den Stempel im Kfz-Brief - hoffentlich lesbar .
Viele Grüße und nochmals Danke !!!

Josef Eckert
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#7

Beitrag von Josef Eckert » 15. Feb 2021, 22:18

Hallo Gottlieb,
was ich nicht verstehe. Der Gutachter, nehme ich an, soll ein Wertgutacten machen. Da sollte ihm doch dasw Heritage Certificate mit dem Herstellungsdatum wichtiger sein als die Erstzulassung. Das ist doch viel wichtiger als das Zulassungsdatum für die Wertermittlung.
Der Erstzulassung kann unter Umständen erst Jahre nach der Herstellung des Wagens erfolgen. Was aber für den wert des Wagens zählt ist das Herstellungsdatum. Für die Zulassung ist das ewas anderes. Da ist das Erstzulassungsdatum wichtiger als das Datum der Herstellung.
Gruß
Josef

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#8

Beitrag von Josef Eckert » 15. Feb 2021, 22:22

Gottlieb hat geschrieben: 15. Feb 2021, 22:15 Hallo Josef- nochmals Danke!!!
Ich habe nächste Woche einen Termin bei Gericht.
Es geht um die Historie meines MGA.
Mir ist vor (unglaublichen) 20 Monaten ein alter Herr an den Vorderkotflügel meines MGA gerollt. Der Mann hat aufgelöst an meinem verunfallten Roadster auf mich gewartet und den Unfall „gestanden“. Seine Versicherung ( HUK) hat den Schaden beglichen und mir eine merkantile Wertminderung in Höhe von 1000 Euro zugesprochen- gefordert waren 4000 Euro...
Also ging die Angelegenheit vor Gericht, ein Gutachten wurde eingeholt ( Wert geschätzt auf 33500 Euro ). Das Problem ist, dass die Historie nicht in die Bewertung einging. Diese Wertermittlung entspricht zu 100 % meinem Kurzgutachten, dass vor 9 Jahren in Auftrag gegeben wurde .
Also das nächste Schreiben ans Gericht, bitte die Historie des Fahrzeugs zu beachten und entsprechend das Gutachten zu überarbeiten. Der Gutachter ( Herr Dieter Selzer von Classic Data) schreibt dann folgendes:
Er kann nicht nachvollziehen dass das Fahrzeug an einem Sonntag zugelassen wurde - für ihn nicht möglich...
Er kann nicht sagen, dass mein Fahrzeug „matching numbers“ hat.... Motor ( eingetragen im Kfz- Brief von 1966 ) müsse nicht original sein . Das Fahrzeug ist seit 1962 in DRITTER HAND - seit 30 Jahren in meinem Besitz.
Alles das sieht der Herr nicht wertsteigernd, sondern schreibt in seinem Gutachten: „ein beliebter alltagstauglicher Klassiker mehr als 100 000 mal gebaut...
Zusätzlich versucht er, wohl aus purer Unfähigkeit das Fahrzeug als amerikanisches Importfahrzeug zu identifizieren.
1966 wurde der Kfz- Brief mit einem Stempel versehen mit dem Eintrag: schw. Zulassung - kann der Herr nicht lesen.
Im Anschluss habe ich beim schweizer Zoll recherchiert. Unglaublich, nach 59 Jahren existiert in der Schweiz noch ein Eintrag zu meinem MGA von 1962 !!.
Also am Dienstag nächste Woche ist eine Anhörung vor Gericht und dann möchte ich ein dem Fahrzeug und der Historie angemessenes Gutachten!
Im Anhang siehst Du den Stempel im Kfz-Brief - hoffentlich lesbar .
Viele Grüße und nochmals Danke !!!

Hallo Gottlieb,
Mein Rat: Suche Dir sofort einen guten Gutachter und lasse auf Deine Kosten ein Gegengutachten machen. Ich hoffe es ist nicht zu spät.
Alles andere führt zu nichts Gutem.
Gruß
Josef

Gottlieb
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#9

Beitrag von Gottlieb » 15. Feb 2021, 22:40

Hallo Josef,
ich werde vor Gericht alle Punkte widerlegen können. Das Gegengutachten - jedoch nicht von Classic Data - ist mit Sicherheit sinnvoll.
Entschieden ist bis dato noch nichts - muss die Situation vor Gericht abwarten.
Das Gutachten wird ja bereits angezweifelt.
Gruß
Gottlieb

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#10

Beitrag von 105octane » 16. Feb 2021, 07:08

Kannst Du mal grundsätzlich erklären was du eigentlich forderst?

Dir ist ei Schaden am Kotflügel entstanden, kein Totalschaden.
Dieser Schaden wird doch wohl reguliert, oder liegt die Instandsetzung des Kotflügels über
Wiederbeschaffungswert?
Du forderst 4000 Euro Wertminderung? Bei einem eingebeulten Kotflügel ohne Eingriff in die Fahzeugstruktur?
Ist der Kotflügel/ Wagen noch im Erstlack?

Gottlieb
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#11

Beitrag von Gottlieb » 16. Feb 2021, 07:35

Die Wertminderung wird prozentual am Wiederbeschaffungswert festgemacht. Wenn die Historie des Fahrzeugs nicht in die Bewertung eingeht, kann ein Gutachten nicht den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs darstellen. Wenn es der Gutachter schafft die Historie totzuquatschen, hätte ich - auch für alle Folgegutachten - ein Problem bei der Wertfindung. ...Das Fahrzeug ist seit 29 Jahren in meinem Besitz und wurde von mir über Jahre restauriert. Ich bin der dritte Besitzer - es existieren Nachweise bis zum Jahr 1966!
Wenn Gutachter ihre Arbeit nur insuffizient erledigen - gerne- aber nicht auf meinem Rücken.
Das Fahrzeug wird in diesem Leben nicht verkauft . Ich möchte aber ein Gutachten, das die Originaltät mitbewertet !!
Gruß Gottlieb

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#12

Beitrag von 105octane » 16. Feb 2021, 07:43

Also geht es um die Wertminderung?

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#13

Beitrag von Gottlieb » 16. Feb 2021, 08:07

Es geht in erster Linie um eine angemessene Wertfindung
Gruß Gottlieb

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#14

Beitrag von Günter Paul » 16. Feb 2021, 10:40

Hallo zusammen..hallo Gottlieb..welch ein Name :wink: auch als Amadeus gebräuchlich sorry, ich kann es nicht lassen :wink: aber hat was.

Klar ist die Festlegung der Summe Wertminderung das Problem und ebenso klar hängt sie von der Wertfindung des Fahrzeugs ab.
Hoffentlich lohnt der ganze Aufwand, es gibt Berechnungsformeln, bei denen sich geringe Wertsteigerungen nicht gleich groß in der Entschädigungssumme auswirken, gleichwohl ist es natürlich so, dass die Versicherungen den unteren Entschädigungswert ansetzen.
Insofern drücke ich dir die Daumen, dass du da weiterkommst.

Mal ein Hinweis zur Merkantilen Wertminderung, da ist es dann so wie Octane schon anmerkte, das ist kein Technischer Schaden, der das Fahrzeug gravierend wertmindert.

Das wäre dann keine Merkantile sondern eine Technische Wertminderung
Da sieht die Sache dann natürlich anders aus..
ich kopiere mal die Festlegungen, ist einfacher für mich.

"Bei einer technischen Wertminderung ist zwar eine komplette Instandsetzung des Unfallwagens erfolgt, es blieben jedoch sichtbare Mängel, die nicht beseitigt werden können (wie z.B. Lack an der Stelle des Unfallschadens ist heller als der restliche Lack o.ä.). Es handelt sich also um eine Wertminderung technischer Art."

Und genau da werden andere Summen festgelegt, wie gesagt, ich drücke dir die Daumen und sei so gut schreib`mal, wie es ausgegangen ist..

Gruß
Günter
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#15

Beitrag von Noddy » 16. Feb 2021, 11:21

Hallo :)

Mir stellen sich da andere Fragen, welchen Wert hat das vorher erstellte Wertgutachten wenn im Schadensfall ein neues Gutachten her muss? Diese Wertgutachten erscheinen mir oft ziemlich hoch angesetzt, nur um hohe Versicherungsprämien zu rechtfertigen?

Und sorry, welche Historie hat ein Fahrzeug nach einer umfangreichen Restauration, bei der das Auto praktisch neu erschaffen wurde? Da kann man die Qualität der Arbeit bewerten und die mag sogar besser als die Serienfertigung sein aber wie oft ein Kotflügel lackiert wurde macht im Veräußerungsfall keinen Unterschied, vorausgesetzt man sieht keine Farbunterschiede.

Ich habe mir dazu die alten Beiträge nochmal angesehen und da sind erhebliche Eingriffe bei der Restauration beschrieben.

Grüße

Micha
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#16

Beitrag von marc-ks » 16. Feb 2021, 12:35

Ich verstehe es nicht so ganz. Die merkantile Wertminderung entsteht doch dadurch, dass man trotz reparierten Schadens beim Verkauf angeben muss, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, wodurch der anzusetzende Preis sinkt. Da gibt es so eine Art Gliedertaxe, und so wie es sich anhört, war der Schaden doch eher marginal, sprich restlos zu beseitigen. Über 10% Wertminderung für einen "angerollten" Kotflügel erscheint mir ziemlich üppig.
Auf der andere anderen Seite sehe ich im Moment nicht welche Rolle der historische Hintergrund (den ich nicht bewerten kann, aber auch nicht
wirklich sehe) spielt, und ein vorliegendes Kurzgutachten ist, wenn man die Karte zieht, nicht der beste Joker, zumal das nur nach Eigentümeraussage feststellt, ob der Wagen schon Unfallschäden in 60 Jahren auf der Straße hatte. Macht es einen Unterschied, ob ein Auto aus der Schweiz oder den USA importiert wurde? Auch wenn man sich ärgert, Klarnamen, hier des Gutachters, sollte man nicht in einem Forum veröffentlichen.
Grüße Marc
#2315

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#17

Beitrag von Günter Paul » 16. Feb 2021, 15:46

marc-ks hat geschrieben: 16. Feb 2021, 12:35 Ich verstehe es nicht so ganz. Die merkantile Wertminderung entsteht doch dadurch, dass man trotz reparierten Schadens beim Verkauf angeben muss, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, wodurch der anzusetzende Preis sinkt. Da gibt es so eine Art Gliedertaxe, und so wie es sich anhört, war der Schaden doch eher marginal, sprich restlos zu beseitigen. Über 10% Wertminderung für einen "angerollten" Kotflügel erscheint mir ziemlich üppig.
Ja, genau so ist es, du musst beim Verkauf angeben, dass der Wagen nicht Unfallfrei war, sondern es sich um einen Unfallwagen handelt.
Und genau deswegen zahlt die Versicherung, natürlich auch im Hinblick auf den ermittelten Wert des Fahrzeugs, insofern spielt das beim Vergleich schon eine Rolle, aber weit mehr als 1000,- Euro für einen Bagatellschaden erscheint mir kaum möglich..4000,- Euro sind aus meiner Sicht unrealistisch, aber Gottlieb wird ja berichten..
Gruß
Günter
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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#18

Beitrag von 105octane » 16. Feb 2021, 15:52

Angesichts der vorangegangenen Berichte über die Kotflügelreparatur könnte man auch von einer Wertverbesserung nach erfolgter Reparatur ausgehen.

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#19

Beitrag von GeMTF » 17. Feb 2021, 11:46

Hoffentlich kennt der Gutachter nicht dieses Forum!

Gruß, Gerd

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Re: MGA Erstzulassung sonntags

#20

Beitrag von Noddy » 17. Feb 2021, 12:09

GeMTF hat geschrieben: 17. Feb 2021, 11:46 Hoffentlich kennt der Gutachter nicht dieses Forum!

Gruß, Gerd
Immerhin war er mit ihm mal befreundet, steht jedenfalls in früheren Beiträgen. )

Grüße

Micha
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