Ich hätte Bedarf an zusätzlichen Informationen zu den Möglichkeiten, in Deutschland mit einem englischen Kennzeichen zu fahren. Vorausgesetzt, der Wagen ist in England versteuert, hat also bereits ein englisches Kennzeichen, findet sich problemlos in Deutschland eine Versicherung? Und wenn ja, welche?
Oder muß es eine englische Versicherung sein, die sich mit dem "Haupteinsatzort D" zufriedenstellen läßt?
Besten Dank für Erfahrungshilfen zu diesem Thema!
Englisches Kennzeichen?
Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez, Xpower, Krukkuz
Nur mal um einen Punkt dazu beizutragen (es werden sicherlich noch einige folgen)
Ein PKW muss dort zugelassen werden, wo der Hauptstandort ist. Dies bedeutet bei Benutzen eines eng. KZ. das es sich um den Tatbestand der Steuerhinterziehung handelt.
Von der der Versicherung mal ganz zu schweigen.
Wie gesagt nur mal ein Punkt zu diesem Thema.
Michael
Ein PKW muss dort zugelassen werden, wo der Hauptstandort ist. Dies bedeutet bei Benutzen eines eng. KZ. das es sich um den Tatbestand der Steuerhinterziehung handelt.
Von der der Versicherung mal ganz zu schweigen.
Wie gesagt nur mal ein Punkt zu diesem Thema.
Michael
-
Manfred Hürland #224
- Beiträge: 335
- Registriert: 9. Mai 2000, 01:01
- Wohnort: Deutschland, 46282 Dorsten
- Kontaktdaten:
Hallo,
wurde mal von der Polizei angehalten, weil ich einen Triumph Spitfire mit schwedischem Kennzeichen zu einem deutschen Schützenfest (auf dem Beifahrersitz die Schwedin) gefahren habe. Konnte der Polizei nur mit Mühe und Not eine Anzeige wg. Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) ausreden.
Beste Grüße
Manfred Hürland
C #6679
TC #2242
wurde mal von der Polizei angehalten, weil ich einen Triumph Spitfire mit schwedischem Kennzeichen zu einem deutschen Schützenfest (auf dem Beifahrersitz die Schwedin) gefahren habe. Konnte der Polizei nur mit Mühe und Not eine Anzeige wg. Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) ausreden.
Beste Grüße
Manfred Hürland
C #6679
TC #2242
-
Manfred Hürland #224
- Beiträge: 335
- Registriert: 9. Mai 2000, 01:01
- Wohnort: Deutschland, 46282 Dorsten
- Kontaktdaten:
- Matthias
- Beiträge: 2849
- Registriert: 13. Aug 2001, 01:01
- Fahrzeug(e): MGC 12/68, MGB 04/73, MGF 06/96
Hallo Frank,
vergiss das Ganze einfach! Du ersparst Dir eine Menge Ärger! Es geht wirklich darum, dass ein Auto, das seinen in erster Linie in Deutschland bewegt wird, in Deutschland zugelassen sein muß. Die Kommunen sind scharf auf die Kfz-Steuer und achten deswegen sehr genau darauf. Und Du brauchst nur einen missgünstigen Nachbarn zu haben, der Dich beim Finanzamt anzeigt. Dann wird es Dir verdammt schwer fallen, nachzuweisen, dass Du das Auto erst seit gestern hattes und morgen in Deutschland zulassen wolltest. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
achteckige Grüße
Matthias Schulze #421
vergiss das Ganze einfach! Du ersparst Dir eine Menge Ärger! Es geht wirklich darum, dass ein Auto, das seinen in erster Linie in Deutschland bewegt wird, in Deutschland zugelassen sein muß. Die Kommunen sind scharf auf die Kfz-Steuer und achten deswegen sehr genau darauf. Und Du brauchst nur einen missgünstigen Nachbarn zu haben, der Dich beim Finanzamt anzeigt. Dann wird es Dir verdammt schwer fallen, nachzuweisen, dass Du das Auto erst seit gestern hattes und morgen in Deutschland zulassen wolltest. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
achteckige Grüße
Matthias Schulze #421