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Sitzplätze im MGB

Verfasst: 8. Dez 2000, 11:38
von Mike Standring
Hat Jemand einen MGB als Viersitzer zugelassen? Hinter den Sitzen ist Platz für mindestens zwei faltbaren Menschen, und der Stufe kann man bestimmt als Notsitz deklarieren lassen.

Ist der GT auch nur ein Zweisitzer?

Mike in Berlin

Verfasst: 8. Dez 2000, 13:04
von Andre
Hallo Mike,
deutsche B GT's sind im allgemeinen als 3-Sitzer zugelassen.

Gruss Andre aus Kiel

Verfasst: 8. Dez 2000, 15:46
von Addi
Hallo, es gibt auch 4 eingetragene Sitzplätze im B GT, jedoch wie vereinbart sich das mit der max. Zuladung?

Gruß Addi aus DA

Verfasst: 11. Dez 2000, 11:10
von Mike Standring
Bei meinem B (1964) beträgt das Unterschied zwischen Leer- und zulässiges Gesamtgewicht 250Kg. Vielleicht ist das zwei 75 Kilo Erwachsenen und zwei 25 Kilo Kinder mit dem 25 Kilo Werkzeugkiste im Kofferraum....

Mike in Berlin

Verfasst: 11. Dez 2000, 13:59
von Andre
Hallo Darius,
warum ist dann aber die Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen?
Wir saßen einmal in einem Golf Kabrio zu fünft (4 eingetragene Sitzplätze). Nach dem Scherrif musste einer zu Fuß gehen.

Gruss Andre

Verfasst: 31. Okt 2002, 17:10
von Bärt!
Hallo!
Es gab doch mal in den 60ern ein Sitzkissen in Form u Design der Sitzbank(ohne Lehne)des
GT ensprach,was für das Heckblech des Roadsters gedacht war, in der Zubehör Liste!
Gab es dieses wirklich oder war es nur in der Liste?-Habe so etwas noch nie in einem B gesehen.
Ansonsten müsste das Sitzbankunterteil vom GT(Kissen mit Bezug und befestigung auf dem Teppich mit Klettband,reicht beim Wohnmobil auch für den TÜV ) eigentlich doch da zwischen die Radkästen auf das Hechblech des Roadsters passen?!Beim GT ist die Sitzbank ja an der gleichen Stelle!Hat das mal Jemand ausprobiert?Auch dann hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit der Notsitzplätze in die Wagenpapiere!Was sagt der TÜV dazu?
Dieses Sitzkissen wurde beschrieben im Buch das Orginal!
Grüsse

Verfasst: 31. Okt 2002, 17:21
von Daniel Smith
Hier ist eine interessanten Link:
http://www.chicagolandmgclub.com/techtips/107.html

Verfasst: 22. Nov 2002, 14:14
von Michael Bender
Zum Thema Sitzplaetze im MG BGT :
Ich hab ein US Modell von 70, im Brief
und somit auch im KFZ Schein stehen nur
2 Sitzplaetze eingetragen inkl. Notsitzbank.

Gibt es eine Moeglichkeit dies zu revidieren ohne ein aufwaendiges Tuev Gutachten machen
zu lassen ? GGfs. eine Kopie eines anderen
GTs (KFZ Schein) mitfuehren ?

Ideen erbeten,

beste Gruesse
Michael Bender

Verfasst: 22. Nov 2002, 21:06
von mgb73
Hi zusammen,

mein B GT ist als Viersitzer eingetragen. Allerdings ist das nicht mein Verdienst. Nachdem ich beim ersten Versuch einer Vollabnahme (Import aus dem Ausland) ziemlich auseinandergenommen worden bin, habe ich danach einen kompetenter Oldimter-Werkstattbesitzer losgeschickt. Er brachte den B problemlos - als Viersitzer - durch.

Cheers

Dan

[Dieser Beitrag wurde von mgb73 am 22.11.2002 editiert.]

Verfasst: 22. Feb 2003, 21:49
von Michael Bender
Liebe MG Familien,

kurz zur Vervollstaendigung dieses Threads :
Ich bin beim Tuev Neuss persoenlich vorgefahren mit unserem B GT der nur 2 Sitzplaetze eingetragen hat um ggfs dies
abzuaendern und um somit straffrei einen Kindersitz inkl. Kind auf der Ruecksitzbank zu befoerdern.

Es bedarf KEINER Eintragung bzw. Aenderung
der Papiere. der Sachverstaendige hat mir
persoenlich mitgeteilt das lediglich die
Maximale Zuladung in Kilogramm ausschlaggebend ist ! Also die zulaessige
Achslast darf natuerlich nicht ueberschritten werden.

Ich bin verschiedendlich schon ueber diese
Argumentation hier und persoenlich von anderen MG Fahrern informiert worden, doch wollte ich es einfach offiziell wissen um einer spaeteren Reklamation der gruenen Gardetruppe aus dem Wege zu gehen.

Mir ist es somit also nun herzlich egal wieviel Sitzplaetze in den Papieren stehen,
allerdings ist mir der Sinn dieser Eintragung somit nun Raetzelhaft, anyway...

Euch allen und insbesonderen unserem
Mg Nachwuchs alles Gute und "safety fast"

Falls Infomationen gewuenscht werden bezueglich Kinderitzeinbau in BGT.
Ich habe einen Roemer King mit normal groessem Untergestell montiert ohne Sitzkissen der GT Rueckbank und einfachem 2 Punkt Gurt.

Befestigung des Gurtes sind die seitlichen
Positionen, wo bereits die Gurte fuer vorne
angebracht sind. Haelt sehr gut, zumal der Sitz sowieso zwischen Dach und Vordersitzen gut eingeklemmt ist.

Der STVO nach muss nun allerdings ein
rechter Aussenspiegel montiert werden, da
ich festgestellt habe das der Innenspiegel
nun durch die Mittelposition des sehr hohen
Kindersitzes nicht mehr zu gebrauchen ist !

Einig sollten wir uns sowieso sein :
Passieren sollte halt besser doch nichts !


[Dieser Beitrag wurde von Michael Bender am 22.02.2003 editiert.]

Verfasst: 5. Mär 2003, 14:32
von mathis
Hallo,
mein B GT hat 4 eingetragene Sitzplätze. Die Differenz aus Leergewicht und Gesamtgewicht beträgt allerdings nur 200 Kg, also völlig ausreichend für 4 Grundschüler.

Sollte einer eine Briefkopie für den TüV brauchen, kann er sie von mir bekommen.

Mathis

Verfasst: 18. Mär 2003, 14:14
von hajok
Ich habe einen 63er B und einen 69er GT, welche beide als 2+2 Sitzer zugelassen sind.
2+2 ist da Unterschied zum 4 Sitzer, dass man auf die Zuladung als Fahrer selbst achten muß. Für den B war es als Deutschlandmodell mit Packawaydach immer ein 3 Sitzer. So stehts in der Homologation. Für den GT spricht nichts dagegen als 2+2. Nur der Viersitzer wird schwer (Es sei denn der TÜV-Mann ist neu im Geschäft.)
Wenn ich mehr helfen kann, kurze mail an mich.

Grüße Hajo