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Fahrgestellnr. und TÜV
Verfasst: 3. Sep 2001, 18:40
von Heinrich Terlunen
Hallo zusammen,
Am 14.08.2001 gab es eine Diskussion über das Einschlagen der FG-Nr. Ich hatte beim letzten TÜV Termin (ausnahmsweise mal nicht DEKRA) folgendes Erlebnis: Mein Midget (Bj. 72 US Import) hat im Brief die FG Nr. GAN5 UC 117031 G, in Fahrgestell ist eingeschlagen 117031 das Blechschild (Typenschild) ist natürlich nicht mehr da - nun meint der Mann in blau, daß er da je gar nicht das richtige Fahrzeug vorgeführt bekommen hat und verweigert trotz technischem o.k. die Plakette - was kann man da tun?
Gruß Heinrich
Verfasst: 3. Sep 2001, 19:07
von Bernd Schneider
Hallo,
die Typenschilder gibt's blanco beim Teilehändler - schließlich können die ja leicht mal kaputt gehen oder bei einer Lackierung unter dicken Farbschichten verschwinden. Und der Uhrmacher kann dann die originale Fahrgestellnummer in das neu erstandene Schild eingravieren.
Verfasst: 4. Sep 2001, 08:18
von Batolo
Da hat doch jemand genau das gleiche Auto wie ich...
Hallo Heinrich!
Hilfreiches kann ich zu Deinem Beitrag leider nicht schreiben, habe ich doch meinen MG nach abgeschlossener Restaurierung erstanden. - Wobei, ich denke Bernd hat recht, mein Typenschild sieht auch sehr neu aus und dürfte nachträglich angebracht worden sein. Somit scheint das der richtige Weg zu sein.
Ansonsten wollte ich mich Dir einfach kurz vorstellen, fahre nämlich auch einen 72er US-Import Midget.
Gruß -Bert-
Verfasst: 4. Sep 2001, 21:08
von Heinrich Terlunen
Hallo Bernd,
vielen Dank für den Tip mit dem Typenschild, das habe ich schon seit einiger Zeit schön graviert im Keller liegen, sollte ich doch mal die große Restaurierung wagen. Dem TÜV Mann geht es aber gar nicht so sehr um das fehlende Typenschild sondern um den Unterschied zwischen der im Fahrgestell eingeschlagenen Nr. und dem was im KfZ-Schein bzw. Brief steht. Um allem weitern Ärger usw. aus dem Weg zu gehen und nicht noch mit den Schlagzahlen nachzuarbeiten wird das Auto jetzt wie bisher auch (schon 4 mal) an einen DEKRA Stützpunkt gebracht und Ende!
Hallo Bert,
das ist ja nicht zu glauben, daß es noch so ein Fahrzeug gibt - hast Du auch so tolle runde Radläufe (RWA)?
Viele Grüße
Heinrich
Verfasst: 4. Sep 2001, 22:48
von Batolo
So Heinrich,
ich bin es noch mal eben.
Du hast recht, auch ich habe hinten die runden Radläufe.
Ich vermute, dass sich daran die Geister scheiden, ist eben Geschmacksache. Mir persönlich gefallen sie besser als die geraden.
Meinen Midget habe ich im Januar '92 erstanden und seit dem eine Menge Spaß und wenig Probleme damit.
Ich hoffe, dass Dir Deiner änlich viel Freude bereitet.
Vielleicht kreuzen sich ja mal die Wege...
Besten Gruß -Bert-
Verfasst: 6. Sep 2001, 22:38
von Matthias
Hallo zusammen,
ich habe einen MGB Baujahr 73, deutsches Auto und unrestauriert, ohne (!!!!) eingeschlagene Fahrgestellnummer. In den 16 Jahren, in denen ich das Auto habe, gab eseinmal Probleme damit und zwar hat der TÜV Prüfer gemeint, ich sollte mal die Fahrgestellnumme einschlagen, weil es sonst irgendwann einmal Probleme geben könnte. Gibt es eignetlich auch noch andere MGB, die original in Deútschland ausgeliefert wurden, und keine eingeschlagene Fahrgestellnummer haben?
achteckige Grüße
Matthias
Verfasst: 11. Sep 2001, 23:34
von Siggi
Hallo alle,
wenn schon eine FG-Nummer, wo muß/soll die beim MGA eingeschlagen sein?
Verfasst: 12. Sep 2001, 08:53
von Simon
Hallo,
laut Original MGA BUch wurde die Nummer damals unter anderem an der Beifahrerseite vorne im Fußraum auf den Querträger eingeschlagen, so habe ich es zumindest bei mir gemacht. Die genaue Position müßte ich nochmal nachschauen.
Gruß Simon
Verfasst: 12. Sep 2001, 09:26
von Bernd Schröder
Hallo,
das Thema hatten wir ja schon vor kurzem: Der MGA braucht keine eingeschlagene ID-Nummer, das ist erst bei Fahrzeugen nötig, die ab dem 1. Oktober 1969 zugelassen worden sind. Beim MGA reicht das Fabrikschild im Motorraum, da steht die ID-Nummer ja drauf.
Gruß Bernd
Verfasst: 13. Sep 2001, 10:15
von Peter Schirg
Hallo,
Ich habe meinen MGA kürzlich beim TÜV durchgebracht (er kam mit mir zusammen (Wohnsitzwechsel) aus der Schweiz und hatte keine Fgst. Nr. Der TÜV Prüfer hat das bemängelt und gesagt, ich solle die Nummer im Rahmen, Motorraum rechts einschlagen.
Ich habe das versucht, aber da ist es zu eng zum richtig Schlagen. Ich habe versucht dem Prüfer die Sache mit der Nummer auszureden, war aber nichts zu machen, es müsse auch eingeschlagen, nicht eingraviert sein...
Ich habe die Nummer dann mehr schlecht als recht im Fussraum rechts in den Querträger geschlagen.
Ausserdem musste ich ein zweites Typenschild anbringen, auf dem auch die zulässige Achslast drauf ist (Leerschilder gibts z.B. bei den Oldtimerteilehändlern). Die Schilder müssen angenietet sein, habe ich mit Blindnieten gemacht.
Zum Glück war dann beim zweiten Vorführen ein anderer Prüfer, der sich alles gar nicht genau angeschaut hat....
So bin ich nun on the road again. Offenens Thema nun Kühlung etwas schlapp..
Peter
Verfasst: 13. Sep 2001, 12:28
von BerndN
Hallo !
Bei dieser Diskussion wäre es nicht schlecht,wenn man die genaue gesetzl. Vorschrift erfahren könnte ( 1.Okt.69 ), um beim nächsten TÜV - Termin dem Prüfer etwas entgegen halten könnte !
Gruß Bernd
Verfasst: 13. Sep 2001, 12:30
von BerndN
Sorry !
.... entgegen halten zu können !
Verfasst: 13. Sep 2001, 14:25
von Hartmut Stevens
Im $ 59 der StVZO steht's. Danach dürfen Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1.10.69 die Fahrgestellnummer auf einem angenieteten Schild tragen.
Viele Grüsse
Hartmut Stevens
Verfasst: 13. Sep 2001, 14:47
von BerndN
Hallo Hartmut !
Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Grüße aus Bonn, Bernd
Verfasst: 14. Sep 2001, 14:32
von Bernd Schröder
Noch eine kleine Ergänzung: Zum "Entgegenhalten" beim TÜV sollte man auf §72 Abs.2 StVZO verweisen, da steht die Ausnahme zum §59 drin. Der TÜV würde sich sonst einen abgrinsen, denn im §59 steht, dass die Nummer eingeschlagen sein muss!
Gruss Bernd
Verfasst: 18. Sep 2001, 21:50
von BerndN
Hallo Bernd !
Auch Dir vielen Dank für Deinen Beitrag, werde mir bei Gelegenheit die StVZO mal ansehen !
Gruss Bernd
Verfasst: 9. Okt 2001, 13:34
von RolfM
Hallo Matthias,
habe einen MGb GT 70 ohne eingeschlagene Fahrgestellnummer.
Der letzte TÜV hat´s dann gemerkt und eine eingeschlagene Nummer gefordert.
Nächstes Jahr soll der Wagen wieder laufen und dann stellt sich die Frage: wohin mit der Nummer, ist die Type der Schlagzahlen egal und kann ich es selbst machen? Wer kann mir dazu etwas sagen?
Gruß Rolf
[Dieser Beitrag wurde von RolfM am 09.10.2001 editiert.]
Verfasst: 9. Okt 2001, 18:21
von t.becks
Hallo Rolf,
bei meinem B habe ich die Fahrgestellnummer mit 5mm Schlagzahlen vorne rechts auf dem Querblech vor dem Öhlkühler eingeschlagen. Damit das Blech nicht so stark nachgibt, solltest du von unten einen Fäustel gegenhalten.Als Begrenzung vor und nach der Nummer genügt ein Sternchen, welches du mit einem Schraubenzieher einschlagen kannst.
Der TÜV Prüfer war hoch zufrieden.
Gruß
Thomas
Verfasst: 25. Okt 2001, 19:41
von SCHorSCH
Die Fahrgestellnummer, wenn sie neu eingeschlagen werden soll, so an einer gut einsehbaren Stelle im Motorraum oder (nicht so gut) Innenraum. Es gibt keine vorgeschriebene Stelle, sollte nur nicht auf einem Teil sein, das entfernt werden kann. Bei mir ist es im Motorraum auf dem Radhausblech eingeschlagen. Im Fußraum finde ich nicht so toll, denn das ist wie beim Mini, da sammelt sich dann das Wasser und wie bei diesen rostet das Bodenblech dann zuerst da weg :-(
SCHorSCH
Verfasst: 26. Okt 2001, 10:08
von Bernd aus SB
Hab'auch meine Erfahrungen mit dem A gemacht. Meine Lösung: die Zahlen wurden auf dem Querträger dirket vor den Batterien eingeschlagen - man braucht nur die Batterieabdeckung hochzunehmen, und schon ist sie sichtbar. Keine Beanstanduingen seitens des TÜV.
Grüße
noch ein Bernd ;-)