Frieder hat geschrieben: ↑10. Jun 2024, 10:22 Hallo Zusammen,
also Ende vom Lied, der MGB ist zurückgegangen, der Kaufpreis zurückerstattet, alles gut.
Bei einem Fahrzeug, welches mir als absolut fahrtauglich angeboten wird, käme eine Unterschrift von mir unter einen
Kaufvertrag mit Haftungsausschluß nie in Betracht. Anders sähe das aus wäre es ein Bastler oder Schlachtfahrzeug.
z.Zt. bin ich an mehreren MGB dran, hoffentlich ist ein tauglicher dabei, ich bin zuversichtlich.
Also vielen Dank an alle die mir bisher mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Gruß Frieder


Hallo Frieder...
Na gut, war sicherlich umständlich an- und abmelden etc. aber letztlich honoriges Verhalten.
Nun interessiert mich allerdings grundsätzlich die Frage, wer will denn bei solchen Autos als Privatperson Gewährleistung geben, aus meiner Sicht illusorisch, da kann der Motor schlapp machen wenn du gerade vom Hof bist und dann ?
Da kann das Radlager aufgeben oder der Bremszylinder undicht werden, ein Verkäufer hat dann doch unruhige Nächte...
Ich muss zugeben ich lese den Haftungsausschluss häufiger, ob Wohnwagen oder PKW, bei solchen Schätzchen aus meiner Sicht "normal" oder wie seht ihr das ?
Gruß
Günter