Seite 2 von 3

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 13. Mär 2023, 16:16
von DePee546
JuanLopez hat geschrieben: 13. Mär 2023, 16:01 Und solange machen wir es so, wie der Jurist es mir geraten hat.
Man kann sich das Leben auch selbst sehr erschweren, wenn man nur will.

Gesunden Menschenverstand einzuschalten und/oder ein Telefonat mit den richtigen Fragen zu stellen könnte viele Unsicherheiten ausräumen.

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 13. Mär 2023, 16:39
von Günter Paul
DePee546 hat geschrieben: 13. Mär 2023, 16:16
JuanLopez hat geschrieben: 13. Mär 2023, 16:01 Und solange machen wir es so, wie der Jurist es mir geraten hat.
Man kann sich das Leben auch selbst sehr erschweren, wenn man nur will.

Gesunden Menschenverstand einzuschalten und/oder ein Telefonat mit den richtigen Fragen zu stellen könnte viele Unsicherheiten ausräumen.
Sorry, ich widerspreche :wink: ...du kannst all deine Steuerfahrungen über Bord werfen, das, was da ausgeheckt wird scheint andere Qualitäten zu haben, wie vieles andere, was da so auf uns zukommen soll auch.

Gesunder Menschenverstand ist eine Sache, die unter Strafandrohung stehende "Verpflichtung" eine andere.

Und da muss ich wirklich sagen, nimm als Betreiber den richtigen Juristen zur Festlegung des Vorgehens und zur Absicherung, bei uns steckt viel zu viel Empörung in der Bewertung und außerdem schließe ich nicht aus, dass es sich letztlich doch relativiert, weißt du wieviele Durchführungsverordnungen mit geänderten Durchführungsverordnungen noch kommen werden, Behördengang dauert ewig und bis hier Klarheit herrscht vermutlich ebenfalls.

Bei meiner Bank melden die doch jedesmal bei Abhebungen über 10.000,-Euro , warum, weil sie es müssen, obwohl jeder weiß, es kümmert sich am anderen Ende niemand , aber es ist Pflicht unter Stafgeldandrohung.

An einem Punkt allerdings lasse ich keinen Zweifel, Telefonate bringen nichts, jedenfalls nichts, was juristisch verwertbar wäre, insofern bei Auskünften von solcher Tragweite nur schriftlich, alles andere bringt nichts.
Ja, ...und jetzt ?

Und jetzt wieder schön locker und geschmeidig, wenn wir einen Deal machen, dann werden wir den ausgestalten und zwar mit gesundem Menschenverstand, da wieder stimme ich dir zu.
@ Juan das wird dann ja Mehrarbeit, vielleicht kannst du die ja in Rechnung stellen -- :wink:

Gruß
Günter

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 13. Mär 2023, 16:44
von oport
DePee546 hat geschrieben: 13. Mär 2023, 16:09 Dieser Satz so pauschal ausgesprochen ist schlichtweg falsch, Olaf.
Solange du "Grenzen" nicht weiter definierst, verursacht dies nur zusätzliche Verwirrung.
Ein privates Kfz, auch für plus EUR 2.000,-- (wird z.b. hier oft genannt als "Grenze") verkauft, ist NICHT steuerpflichtig.
Ich wollte hier auch kein Steuerseminar halten. Allerdings ist auch Dein Beispiel unvollständig, Darius. Wenn ich z.B. einen MG kaufe und innerhalb eines Jahres wieder verkaufe (Spekulationsfrist), dann sind diese von Dir angeführten 2000 Euro Gewinn sehr wohl formal steuerpflichtig, auch als Privatverkauf. Nach einem Jahr ist das egal. Aber in der Praxis wird wohl kaum jemand deswegen jemals Ärger bekommen, es sei denn er übertreibt es....

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 13. Mär 2023, 17:21
von DePee546
Nein, Olaf.

Pauschal ist das so nicht korrekt.

Egal, hat wenig Sinn weiter zu erklären, wie ich merke

Es wird munter alles vermischt.

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 13. Mär 2023, 17:28
von Noddy
oport hat geschrieben: 13. Mär 2023, 15:54 Du bist auch privat ganz schnell steuerlich ein gewerblich tätiger, wenn Art und Umfang das nahelegen. Wenn Du z.B. in einem Jahr mehrere MGs kaufst und hier anbietest, wirst Du sehr schnell in den Fokus des Finanzamtes mit dem Verdacht "gewerblicher KFZ Handel" gelangen, obwohl jeder Deal für sich ein privates Geschäft ist (Deiner Meinung nach). Die MwSt. hat damit gar nichts zu tun. Ausserdem sind auch private Veräusserungsgeschäfte ab einer bestimmten Grenze steuerpflichtig.
Die Kriterien sind doch eher willkürlich gewählt um irgendwie gewerbliches handeln zu vermuten. Dazu gehört Sachen einzukaufen um sie mit Aufschlag wieder zu verkaufen. Sein Teilelager räumen weil man sein Hobby verändern möchte gehört nicht dazu und Autos kann man auch teuer verkaufen wenn man sie vorher 1 Jahr besessen hat. Ob man aus seinen Teilen ein Auto zusammenschrauben und als fertiges Fahrzeug verkaufen darf weiß ich nicht, vermutlich muss man es vor einem Jahr auf sich zugelassen haben?

Auf alle Fälle hat Juan eine Forenregel erarbeitet nach der gewerbliche Beiträge zu kennzeichnen sind, also erklären alle nicht gewerblich zu handeln.
Auf so eine Sichtweise kann er sich bestimmt auch mit dem Finanzamt abstimmen wenn er da nachhakt.

Grüße
Micha

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 13. Mär 2023, 18:16
von MBGT_ED
Also aus den Antworten vom Finanzamt die ich erhalten habe verstehe ich das so. Wenn ich mein Lager von übrigen alten Teile zum Verkauf anbiete, hat das Finanzamt kein Problem damit. Wenn ich alte Teile kaufe und gleich wieder verkaufe ist das Finanzamt erst mal dabei, was rauskommt sei dahingestellt.
Was aber völlig unabhängig davon ist, ist das jede Plattform (es wurde in einem Bericht auch WhatsApp und co. genannt) bei der Waren zum Verkauf angeboten werden dieses melden müssen. Die Aufbereitung übernimmt das Finanzamt.
Soweit mein Wissensstand. Mal sehen was da rauskommt.
Viele Grüße
Klaus

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 14. Mär 2023, 08:18
von JuanLopez
DePee546 hat geschrieben: 13. Mär 2023, 16:11
JuanLopez hat geschrieben: 13. Mär 2023, 16:08
Darius,

bist du auch Steuerberater? Wenn eine Privatperson in den Verdacht fällt gewerbemäßig zu handeln, wird ab 22.000€ Jahresumsatz auch Umsatzsteuer fällig. Nicht beim Geschäft, aber beim Finanzamt und somit auch beim Geschäft.
Bei Verdacht, ja.
Ansonsten sind deine EUR 22.000 steuerlich bei Privatverkauf NICHT relevant. Auch du wirfst gerade Umsatz und Umsatzsteuer munter durcheinander, Juan !!

Hier wird leider zu dem Thema viel Unfug und Halbwissen verzapft.

Und ja, als jemand mit Jahrzehnten an Erfahrung im Steuerumgang und Gesetzen in Autohäusern kann ich hier beruhigt mitreden.
Darius,

hast Du dir das Video im ersten Beitrag angesehen? Da spricht einer der es wissen muss. Und der hat ganz klar gesagt:
Wenn eine Privatperson verkauft und das Finanzamt Gewerbe vermutet wird ab einem Jahresumsatz von 22.000€ Umsatzsteuer fällig. Nichts anderes habe ich vorher geschrieben.
Aber Du meinst hier wieder das einzige wahre Wissen zu haben. Aber diesmal bist Du wirklich falsch.

Re: Thema Finanzamt / MGDC  [Erledigt]

Verfasst: 14. Mär 2023, 09:28
von DePee546
Juan, Äpfel und Birnen oder wovon redest du ??

Wenn ich oder Jünta oder Karl-Heinz einen MGB PRIVAT verkaufe für EUR 25.000,00 wird KEINE MwSt. fällig.

Auch nicht bei gewerblichen Verkauf übrigens, denn nur wo bei Einkauf eine MwSt. ausgewiesen wird, wird bei Verkauf diese auch berechnet. Ansonsten gilt Differenzbesteuerung nach §25a UStG !(Gebrauchtwaren sind gemeint!!!)
Auch bei Ersatzteilen, Prospekten oder gebrauchten Semmeln.

Und du wirfst hier nach wievor Umsatzsteuer und Steuerpflicht an sich laut dem neuen Onlineplattfirmgesetz komplett durcheinander. Oder: Du weißt leider nicht ganz genau, wovon Du sprichst, sorry.

Aber Hauptsache wir haben darüber gesprochen.

Btw: Ich habe im Januar mit meinem Sachbearbeiter für Veranlagung beim zuständigen Finanzamt lang und ausführlich darüber gesprochen. Aber ich habe ihm wahrscheinlich auch die richtigen Fragen gestellt.

Und hier wird weiterhin munter zum Beispiel NICHT zwischen Waren des täglichen Gebrauchs und nicht-töglichen Gebrauchs und Gewinnerzielungsabsichten unterschieden sondern alles fröhlich in einen Topf geworfen. Der eine redet von 600 EUR, der andere von 22.000 EUR, dann wird wieder von 2.000 EUR gesprochen.

Aber das Onlineplattfirmgesetz sollte man sich einfach im Wortlaut genau durchlesen, dann könnte man es auch verstehen.

Wenn man denn wollte.

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 14. Mär 2023, 10:11
von DePee546

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 15. Mär 2023, 20:59
von mp65101
Ich habe mich als Betreiber einer Plattform auch beim Bundesamt für Finanzen kundig gemacht. Nachdem ich den Gesetzestext, und nicht nur ich, sondern unsere andern Admins auch, sind wir zum Schluss gekommen, das wir alle Verkäufe die bei uns auf der Webseite angeboten werden, dem Finanzamt kund tun müßten.
Der Anruf beim Bundesamt ergab für meine Plattform die positive Nachricht, das ich nicht meldepflichtig bin, aber nur aus dem Grunde, da ich die Plattform als private Person betreibe. Ausschlaggebend ist das, was im Impressum steht.

Auf die Frage, ob ein Verein meldepflichtig ist, bekam ich den Hinweis: kann ja, muß nicht. Ich habe daraufhin den Kontakt an Juan weitergeleitet. Er hat dort nachgefragt und wartet nun auf die Antwort.

Also wo liegt jetzt erstmal eurer Problem: Weil man erstmal auf Nummer sicher geht? Wenn nächste Woche Entwarnung kommt, macht man es rückgängig und alles ist gut. Falsch wäre es, es zu ignorieren und hoffen das es gut geht. Weil dann schreien genau jene, warum der Vorstadn den Fehler begangen hat.

Und Ja, Olaf hat Recht was den Spekulationsgewinn angeht. Ich habe selber damals Post vom Finanzamt bekommen und mußte dalegen, für welche Summe ich meinen TVR gekauft und verkauft habe. Da der Wagen aber weit über ein Jahr auf mich zugelassen war, hatte sich der Fall erledigt.

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 16. Mär 2023, 05:38
von DePee546
mp65101 hat geschrieben: 15. Mär 2023, 20:59
Und Ja, Olaf hat Recht was den Spekulationsgewinn angeht.
Nein. So pauschal gesprochen eben nicht.

Auch du unterscheidest hier pauschal nicht, ob es sich um Waren/Güter des täglichen Gebrauchs handelt, oder nicht. Und das ist ausschlaggebend für deine und auch die Aussage von Olaf, ob man bei weniger als 12 Monaten Haltedauer in die Spekulationsfrist reinläuft oder nicht.

Wenn dein TVR für 8 Monate dein alleiniges Kfz gewesen wäre zu dem Zeitpunkt, dann wäre dein TVR auch nach nur 8 Monaten Haltedauer und anschließendem Verkauf NICHT in die Spekulationsfrist gefallen, wenn du hättest darlegen können dass du täglich das Fahrzeug genutzt hättest. Oder regelmäßig. Oder für Fahrten zur Arbeit.

Hier werden pauschal schlicht und einfach viele steuerlich relevante Fakten in einen Topf geworfen.

Darum geht es und sonst um nichts.

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 16. Mär 2023, 08:17
von marc-ks
Wie bekommt das Finanzamt mit, wenn man privat ein Auto verkauft?

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 16. Mär 2023, 08:19
von Xpower
Anhand der KFZ Steuer Rückerstattung :mrgreen:

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 16. Mär 2023, 09:21
von DePee546
marc-ks hat geschrieben: 16. Mär 2023, 08:17 Wie bekommt das Finanzamt mit, wenn man privat ein Auto verkauft?
Nur falls ein Käufer das Fahrzeug wieder unmittelbar ummeldet oder neu zulässt.

Und auch nur, wenn das Fahrzeug vorher überhaupt auf den Verkäufer zugelassen war.

Re: Thema Finanzamt / MGDC

Verfasst: 16. Mär 2023, 12:19
von mialb
marc-ks hat geschrieben: 16. Mär 2023, 08:17 Wie bekommt das Finanzamt mit, wenn man privat ein Auto verkauft?
Normalerweise gar nicht. Die Kfz-Steuer läuft nicht beim Finanzamt sondern beim Zoll. Und da gibt es diesbezüglich keine Datenübermittlung. Auch nicht von den Zulassungsstellen.

VG Michael