Teileverkauf in der Bucht

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez

Benutzeravatar
Rockola1438
Beiträge: 206
Registriert: 12. Jun 2015, 17:22
Fahrzeug(e): MGC 1969 US
Wohnort: Halstenbek bei Hamburg

Teileverkauf in der Bucht

#1

Beitrag von Rockola1438 » 28. Feb 2023, 12:36

Moin !
Es ist kaum zu glauben , aber die Bucht schafft sämtliche Gebühren und
Provisionen für private Verkäufer ab dem 01.03.23 ab !
Also Leute , alle nicht mehr benötigten Teile ab morgen einstellen !

Und es ist nicht der 1.April !

Gruß Klaus

Benutzeravatar
DePee546
Beiträge: 1303
Registriert: 13. Aug 2020, 20:47
Fahrzeug(e): MGB

Re: Teileverkauf in der Bucht

#2

Beitrag von DePee546 » 28. Feb 2023, 13:44

Wenn das stimmt, dann ist das nur logisch nach der erfolgten Landflucht der letzten Jahre (--->Ebay-KA):

Man kann eine Kuh nur solange melken, wie sie Milch hat.
Darius.
_._._._._._._._._._._._._._._._._._.
In memoriam MG - (Morris Garages)
1924-2005 RIP

Zensur ist nur der Anfang vom Ende.

Jörn
Beiträge: 1565
Registriert: 9. Mai 2000, 01:01
Fahrzeug(e): MGB Pullhandle 1964; MGC GT 1969
Wohnort: Königsbrunn bei Augsburg

Re: Teileverkauf in der Bucht

#3

Beitrag von Jörn » 28. Feb 2023, 15:44


Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4053
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: Teileverkauf in der Bucht

#4

Beitrag von Günter Paul » 28. Feb 2023, 15:57

Mit ist schlecht, ja übel von dem Gendern..was soll das eigentlich?
Ach so, das Finanzamt wartet schon und Ebay meldet ab 30 Verkäufen dem Finanzamt...wenn die beim Amt Zeit haben :mrgreen: aber die Regelung ist topp :o
""
Steuerpflichtig sind diese aber erst dann, wenn du mit allen Verkäufen, die du in einem Jahr getätigt hast, insgesamt mindestens 600 Euro Gewinn gemacht hast. Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Ist diese Schwelle erreicht, muss dein gesamter Gewinn versteuert werden, nicht nur der Teil, der die 600 Euro überschreitet. ""
Gruß
Günter
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Jörn
Beiträge: 1565
Registriert: 9. Mai 2000, 01:01
Fahrzeug(e): MGB Pullhandle 1964; MGC GT 1969
Wohnort: Königsbrunn bei Augsburg

Re: Teileverkauf in der Bucht

#5

Beitrag von Jörn » 28. Feb 2023, 16:02

Und was hat Dein Beitrag jetzt damit zu tun, das Ebay für Privatverkäufer wieder interessant ist?
Das eine ist eine Ebay-Entscheidung, das andere eine politische Entscheidung.
Aber Hauptsache, alles ist Sc...se!
Günter Paul hat geschrieben: 28. Feb 2023, 15:57 Mit ist schlecht, ja übel von dem Gendern..was soll das eigentlich?
Ach so, das Finanzamt wartet schon und Ebay meldet ab 30 Verkäufen dem Finanzamt...wenn die beim Amt Zeit haben :mrgreen: aber die Regelung ist topp :o
""
Steuerpflichtig sind diese aber erst dann, wenn du mit allen Verkäufen, die du in einem Jahr getätigt hast, insgesamt mindestens 600 Euro Gewinn gemacht hast. Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Ist diese Schwelle erreicht, muss dein gesamter Gewinn versteuert werden, nicht nur der Teil, der die 600 Euro überschreitet. ""
Gruß
Günter

Benutzeravatar
DePee546
Beiträge: 1303
Registriert: 13. Aug 2020, 20:47
Fahrzeug(e): MGB

Re: Teileverkauf in der Bucht

#6

Beitrag von DePee546 » 28. Feb 2023, 16:56

Günter Paul hat geschrieben: 28. Feb 2023, 15:57
""
Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Ist diese Schwelle erreicht, muss dein gesamter Gewinn versteuert werden, nicht nur der Teil, der die 600 Euro überschreitet. ""
Gruß
Günter
Jünta, sorry, aber du schmeißt da zwei Gegebenheiten leider pauschal durcheinander. Nein, so ist es nicht.
Darius.
_._._._._._._._._._._._._._._._._._.
In memoriam MG - (Morris Garages)
1924-2005 RIP

Zensur ist nur der Anfang vom Ende.

Benutzeravatar
marc-ks
Beiträge: 2289
Registriert: 11. Mär 2013, 10:22
Fahrzeug(e): MGB Bj 65 Pullhandle, Spitfire Mk3 Bj 69
Wohnort: Kassel, Walterschen

Re: Teileverkauf in der Bucht

#7

Beitrag von marc-ks » 28. Feb 2023, 18:33

Die Freigrenze sind doch 2000€ Umsatz, nicht Gewinn?
Grüße Marc
#2315

Bild

kuepper.remscheid
Beiträge: 837
Registriert: 4. Apr 2010, 22:38
Fahrzeug(e): B, BGT V8, 280 SL, R75/5, R90S, XT500
Wohnort: Remscheid

Re: Teileverkauf in der Bucht

#8

Beitrag von kuepper.remscheid » 28. Feb 2023, 18:51

marc-ks hat geschrieben: 28. Feb 2023, 18:33 Die Freigrenze sind doch 2000€ Umsatz, nicht Gewinn?
Bedeutet das, wenn ich ein Auto verkaufen möchte, das weit über 2000 Euro liegt, gibt es immer eine Benachrichtigung ans Finanzamt ?

Benutzeravatar
DePee546
Beiträge: 1303
Registriert: 13. Aug 2020, 20:47
Fahrzeug(e): MGB

Re: Teileverkauf in der Bucht

#9

Beitrag von DePee546 » 28. Feb 2023, 19:12

N E I N !!

Der Denkfehler, der hier gemacht wird ist:

Es wird hier im Thread nicht unterschieden zwischen "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" (2.000EUR theoretische MELDEGrenze / Umsatz, gilt auch für ein Auto, aber davon verkauft man(n) auch nicht 30 Stück pro Jahr !) und Gegenständen, die nicht zum täglichen Gebrauch zählen (hier kommt dann Günters 600EUR Gewinn zum Zuge).

Wer also ein (1!) Auto verkauft, unterliegt zwar evtl. einer Meldepflicht seitens des Betreibers (aber nur dann, wenn die Abwicklung des Geschäfts /Zahlungsverkehr (!!) über die entsprechende Online-Plattform stattfindet), es fällt jedoch KEINE Steuer an.

Wenn man also über Mobile oder Ebay-KA eine Karre verhökert, aber die Abwicklung bar geschieht und die Annoncen einfach gelöscht werden, dann passiert NÜSCHT.

Wer aber über PayPal oder sonstige Zahlungsdienste direkt aus der Anzeige heraus etwas bezahlt, der wird erfasst. Alles andere erklärt sich von selbst, Panikmache ist somit Völlig überflüssig.

DAS WAR KEINE RECHTSBERATUNG SONDERN NUR EINE ERKLÄRUNG DER REGELN. Bereits vor Wochen, als hier über das neue Gesetz ab 2023 berichtet worden ist, wurden hier Fakten falsch dargestellt.
Darius.
_._._._._._._._._._._._._._._._._._.
In memoriam MG - (Morris Garages)
1924-2005 RIP

Zensur ist nur der Anfang vom Ende.

Benutzeravatar
DePee546
Beiträge: 1303
Registriert: 13. Aug 2020, 20:47
Fahrzeug(e): MGB

Re: Teileverkauf in der Bucht

#10

Beitrag von DePee546 » 28. Feb 2023, 19:35

Ebay hat sich mit der Einführung der neuen Bezahlmethode vor 2 Jahren (Abwicklung der Zahlung abzüglich Provisionen ausschließlich durch Ebay selbst) massiv selbst ins Knie geschossen, weil quasi über Nacht fast alle privaten Verkäufer national zu Ebay-KA abgewandert sind (gehört nicht mehr zu Ebay!). Und zusätzlich waren die Provisionen dermaßen unverschämt hoch geworden, dass sich das nicht mehr gelohnt hatte für Private.
Darius.
_._._._._._._._._._._._._._._._._._.
In memoriam MG - (Morris Garages)
1924-2005 RIP

Zensur ist nur der Anfang vom Ende.

Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4053
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: Teileverkauf in der Bucht

#11

Beitrag von Günter Paul » 1. Mär 2023, 10:04

marc-ks hat geschrieben: 28. Feb 2023, 18:33 Die Freigrenze sind doch 2000€ Umsatz, nicht Gewinn?
:D hallo zusammen...wieso ist alles sch...e ?
So negativ bin ich nicht eingestellt, habe auch erst ein Teil bei Ebay gekauft, den DZM und der war topp, für nur 60,-Euro, also schlechtes kann ich dazu ohnehin nicht sagen.
Ich weiß nur , dass Ebay ab 30 Verkäufen dem Finanzamt Meldung macht, die sollten sich dann kümmern, wie gesagt, wenn sie Zeit haben, meine Einkommenssteuererklärung braucht immer 10 Wochen und die Grundsteuererklärungen belasten natürlich.
Gruß
Günter
Aaah ich sehe gerade Darius hat einiges dazu geschrieben, ich lass es trotzdem mal stehen...
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Wesley2018
Beiträge: 187
Registriert: 11. Jul 2020, 17:17
Fahrzeug(e): MGB GT V8 MGB V8 Sebering MGC Roadster
Wohnort: Erftstadt

Re: Teileverkauf in der Bucht

#12

Beitrag von Wesley2018 » 1. Mär 2023, 10:29

Hallo,
vor ca.4 Jahren habe ich einen Teil meiner Modellautosammlung über eBay versteiger ,etwas später hat mir das Finanzamt eine Gewerbeanmaldung geschickt.Auf Nachfrage hieß es das bei über 40 Verkäufen im Jahr (die Zahlen bekommt das Finanzamt schon lange)gewerblichkeit vermutet wird.Ich habe dass dann aufgeklärt und die Sache war erledigt.Das Finanzamt ist in der Nachweispflicht.

Gruß
Rolf

Benutzeravatar
MBGT_ED
Beiträge: 1035
Registriert: 29. Sep 2017, 16:26
Fahrzeug(e): MGB GT MK1 1966
Wohnort: Erding

Re: Teileverkauf in der Bucht

#13

Beitrag von MBGT_ED » 1. Mär 2023, 19:40

Hier mal die eine offizielle Antwort die ich zu diesem Thema vom Finanzamt bekommen habe.

Viele Grüße
Klaus

Das sog. Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, die es auf Basis digitaler Technologien Nutzern ermöglichen über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, diese Nutzer (Anbieter) der Finanzverwaltung zu melden. Zuständige Behörde für den Empfang der Meldungen ist das Bundeszentralamt für Steuern, welches diese Meldungen wiederum an die Finanzämter vor Ort weiterleitet. Von der Mitteilungspflicht umfasst sind Plattformnutzer mit mindestens 30 relevanten Tätigkeiten (Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen oder Veräußerungen) oder einem Umsatz von mindestens 2.000 € je Plattform und Kalenderjahr. Wichtig ist, dass mit dieser Meldepflicht noch keine Beurteilung einhergeht, ob und in welchem Umfang diese Verkäufe oder Dienstleistungen auch der persönlichen Steuerpflicht des Plattformnutzers unterliegen. Diese Entscheidung kann immer nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles durch das zuständige Finanzamt getroffen werden. Ein Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts erfordert dabei eine mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte, selbständige und nachhaltige Tätigkeit sowie eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die den Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschreitet.

Für eine steuerlich relevante gewerbliche Tätigkeit ist daher insbesondere ein händlertypisches Verhalten, z. B. durch den Erwerb von Gegenständen zum Zweck der Weiterveräußerung, erforderlich. Werden Gegenstände für persönliche Belange angeschafft, über einen längeren Zeitraum genutzt und anschließend veräußert, handelt es sich dabei im Regelfall um den sog. letzten Akt der privaten Vermögensverwaltung, der nur unter den Voraussetzungen des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) einer Einkommensteuerpflicht unterliegt (insbesondere ist hierfür die Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres erforderlich; Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von der Anwendung des § 23 EStG ausgenommen).

Ich bitte um Verständnis, dass das Bayerische Landesamt für Steuern keine abschließende steuerliche Würdigung zu einem konkreten Einzelfall vornehmen kann und auch nicht dazu befugt ist, Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten zu erbringen oder Alternativgestaltungen aufzuzeigen. Dazu sind ausschließlich die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte, berechtigt, an die Sie sich bei Zweifelsfragen wenden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerisches Landesamt für Steuern

- Referate St 31/St32 -

Internet: http://www.lfst.bayern.de

Benutzeravatar
thomas_1802
Beiträge: 703
Registriert: 6. Apr 2015, 19:30
Fahrzeug(e): Midget MKIII, B GT V8, Mini MK IV
Wohnort: Leinfelden-Echterdingen

Re: Teileverkauf in der Bucht

#14

Beitrag von thomas_1802 » 1. Mär 2023, 20:54

MBGT_ED hat geschrieben: 1. Mär 2023, 19:40 Hier mal die eine offizielle Antwort die ich zu diesem Thema vom Finanzamt bekommen habe.
Hallo admins,
ich würde empfehlen, den Namen des SB und seine E-Mailadresse hier zu löschen. Die Info bringt keinen Mehrwert und der Herr ist bestimmt nich amused, wenn er im Internet seine Antwort auf eine Anfrage mit seinen persönlichen Daten liest.
Viele Grüße

Thomas #2450

Benutzeravatar
MBGT_ED
Beiträge: 1035
Registriert: 29. Sep 2017, 16:26
Fahrzeug(e): MGB GT MK1 1966
Wohnort: Erding

Re: Teileverkauf in der Bucht

#15

Beitrag von MBGT_ED » 1. Mär 2023, 21:50

Das kann ich nicht mehr machen, das muss dann ein Admin machen

Viele Grüße
Klaus

Antworten