Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

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jupp1000
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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#1

Beitrag von jupp1000 » 29. Okt 2014, 15:22

Hallo zusammen,

Schilda ist überall!
Eine geplante Änderung der Bestimmungen zum KZK lässt wieder einmal am Verstand mancher Menschen zweifeln. So sollen künftig nur noch Fahrzeuge mit TÜV und AU mit KZK bewegt werden.
Ein KZK dient doch gerade u.a. dazu ein nicht zugelassenes Fahrzeug zum TÜV, bzw zur AU zu fahren, oder eine Probefahrt zu unternehmen. Wie bekommt ein gebrauchtes Auto von A nach B, einen Lieferwagen oder einen LKW zum TÜV ohne KZK? MIt dem Tieflader? Qui bono? Sollen nur noch Neuwagen gekauft werden??
Welch ein Schwachsinn.....aber nur einer von vielen.

Hier ein Link zu einer Petition. Es fehlen noch viele Unterstützer und es betrifft uns alle!!!!

https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au
schöne Grüße

Heinz #1565

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Xpower
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#2

Beitrag von Xpower » 29. Okt 2014, 16:36

Tja unsere Politiker haben halt mal wieder Langeweile
- hab schon unterschrieben um dem Schwachsinn Einhalt zu gebieten
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dopero
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#3

Beitrag von dopero » 29. Okt 2014, 17:23

A: super gepflegte Fahrzeuge erhalten wegen abgelaufenen TÜV kein KZK.
B: Schrottfahrzeuge, die den TÜV das letzte mal vor über zehn Jahren bestanden hätten, erhalten kein KZK.

Man muss man halt A hinnehmen, um B zu verhindern.
Außerdem kann A ganz einfach umgangen werden, wenn man rechtzeitig beim TÜV vorstellig wird.

Und bitte nicht auf den Gesetzgeber, sondern auf die Leute schimpfen, welche Autoleichen bis zu 5 Tage lang quer durch Deutschland bewegt haben und die Kennzeichen sogar an mehreren unterschiedlichen Fahrzeugen benutzt haben.

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jupp1000
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#4

Beitrag von jupp1000 » 29. Okt 2014, 17:39

Lieber Dopero,

ich verstehe Deinen Einwand - schwarze Schafe gibt es leider immer und überall.
Gibt es einen signifikanten Anstieg von Unfällen mit "Schrottkarren" und KZK? Warum jetzt dieser Aktionismus?
Außerdem ist das gesetzlich ganz klar geregelt was erlaubt ist und was nicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafe rechnen. Autodiebstahl ist auch nicht erlaubt, aber niemand käme auf die Idee deshalb Autos generell zu verbieten...obwohl...?
Wäre denn eine solche Regelung wie sie jetzt im Raum steht überhaupt praktikabel? Wer außer Autohäusern bzw. Händlern mit "Dauer KZK" kann dann noch eine Probe - oder Überführungsfahrt durchführen, wenn das Auto keinen TÜV und AU hat? Wie kann man ein Fahrzeug aus dem EU Ausland einführen, das ja logischerweise keine gültige deutsche Zulassung hat. Denk dabei mal nicht an einen Midget, den man zur Not unter den Arm nehmen kann, sondern an einen 3,5 Tonner oder einen Kleinlaster?
Da wird doch der Gedanke hinter dem KZK ad absurdum geführt, denn gerade dafür ist es doch gedacht!

Manchmal verstehe ich Anarchisten....!
schöne Grüße

Heinz #1565

dopero
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#5

Beitrag von dopero » 29. Okt 2014, 18:33

Für Privatleute gibt es doch den § 10 (4) der FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Nach Deutschland holen kann man das Fahrzeug mit den Ausfuhrkennzeichen des entsprechenden Landes.

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#6

Beitrag von Ralph 7H » 29. Okt 2014, 19:07

Hallo Heinz,

bleibt zu vermuten dass der nette Herr Seehofer mal wieder eine Idee für sein Ziehkind Dobrint hatte. Vermutlich glauben beide noch an den Klapperstorch und niemand hat ihnen die Begrifflichkeit des Wortes 'Pragnmatismus' je erklärt.
Die praktisch vernünftige Leistungsfähigkeit der 'christlichen Unionen' hierzulande ist ja inzwischen vielen nicht mehr verborgen geblieben. Deren Leistungsbilanz der letzten Jahre passt locker auf ein drittel Klopapierblatt, wenn man mal interessiert recherchiert...

Habe natürlich meinen Beitrag zum Quorum geleistet.

Safety Fast !

Ralph

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#7

Beitrag von MBL546E » 29. Okt 2014, 19:17

dopero hat geschrieben:Für Privatleute gibt es doch den § 10 (4) der FZV:
Das ist Unsinn. Das deckt weder die Überführungsfahrt von Hamburg nach Frankfurt beim Kauf ab noch ermöglicht es in HH die Probefahrt.

Der Haken dabei ist, dass nunmehr das StVA die FIN einträgt bei Ausgabe UND den Prüfbericht kontrollieren will. Not possible, wenn Auto in HH steht beim Verkäufer.

Gruss,
Darius.

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#8

Beitrag von Xpower » 29. Okt 2014, 19:28

Schlimmer ist eher wenn du dir 2-3 Autos anschauen willst und noch nicht weißt welches du kaufen möchtest oder nach Feierabend oder am Wochenende ein Auto holen willst...
Wie kommst du da an Kennzeichen bei den bescheidenen Öffnungszeiten unserer Behörden ?
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#9

Beitrag von Matthias » 30. Okt 2014, 15:11

dopero hat geschrieben: Nach Deutschland holen kann man das Fahrzeug mit den Ausfuhrkennzeichen des entsprechenden Landes.
Dann sage mir doch bitte, wo ich ein amerikanisches Ausfuhrkennzeichen herkriegen soll. :roll:
achteckige Grüße


Matthias #421

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#10

Beitrag von dopero » 30. Okt 2014, 17:05

Der Einfachheit halber mal die Erklärung des ADAC:
Ankunft in Deutschland - Wenn das Fahrzeug noch eine gültige amerikanische Zulassung und Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen angeboten wird - abgeschlossen wird.
Eine amerikanische Zulassung wird wohl vorhanden sein, oder wie kommt das Fahrzeug zum Hafen?

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV und AU....

#11

Beitrag von Xpower » 30. Okt 2014, 17:13

Wie das Auto zum Hafen kommt ? Da gibt's sowas wie eine Spedition die es bei. Verkäufer abholt und sich um alles kümmert bis der Wagen in Deutschland steht....

Und da wohl außer dem adac keiner eine grenzversicherung anbietet und diese vorher mit den Fahrzeugdaten abgeschlossen werden muss fällt wieder die Suche im Ausland aus da man ja schon zuhause wissen muss was man kauft...

Außerdem seh ich nicht ein diesem Verein beizutreten
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