Re: Anmelden / Zoll von MG aus UK
Verfasst: 10. Jan 2022, 13:19
Hallo Norbert,
wenn du die englischen Papiere vorliegen hast, dann schau bitte einmal kurz nach, ob der Teil "permanent Export" herausgetrennt ist? ist auf der 2 Seite der zweite Abschnitt. Sonst ist der Wagen auch nach über 30 Jahren noch in England gemeldet. Welches dir bei der Zulassung in Deutschland zum Verhängnis werden kann, da dann eine doppelte Vin in Deutschland und GB existieren würde, was wiederum nicht geht.
Ich hatte dieses Problem mit einem MG Midget, der seit 1984 in den Niederlanden fuhr. Als ich ihn nach Deutschland geholt habe und den Wagen zulassen wollte, kam das Problem zum Vorschein. Der englische Verkäufer hatte vergessen oder nicht gewußt, das bei der Ausfuhr dieser Teil des V5C an das DVLA geschickt werden muß. Nur dadurch wird den englischen Behörden dokumentiert, das der Wagen die Insel verlassen hat.
Sollte der Abschnitt noch an deinem V5C vorhanden sein, so kannst du über die Seite des DVLA in GB den Wagen auch nachträglich als Exportiert melden. Mach dies aber bitte bevor du zur Zulassungsstelle gehst und das Problem dann erst bekannt wird. Erleichtert das weitere Vorgehen ungemein, weil du den armen Beamten am Schalter nicht das ganze Prozedere erklären mußt.
wenn du die englischen Papiere vorliegen hast, dann schau bitte einmal kurz nach, ob der Teil "permanent Export" herausgetrennt ist? ist auf der 2 Seite der zweite Abschnitt. Sonst ist der Wagen auch nach über 30 Jahren noch in England gemeldet. Welches dir bei der Zulassung in Deutschland zum Verhängnis werden kann, da dann eine doppelte Vin in Deutschland und GB existieren würde, was wiederum nicht geht.
Ich hatte dieses Problem mit einem MG Midget, der seit 1984 in den Niederlanden fuhr. Als ich ihn nach Deutschland geholt habe und den Wagen zulassen wollte, kam das Problem zum Vorschein. Der englische Verkäufer hatte vergessen oder nicht gewußt, das bei der Ausfuhr dieser Teil des V5C an das DVLA geschickt werden muß. Nur dadurch wird den englischen Behörden dokumentiert, das der Wagen die Insel verlassen hat.
Sollte der Abschnitt noch an deinem V5C vorhanden sein, so kannst du über die Seite des DVLA in GB den Wagen auch nachträglich als Exportiert melden. Mach dies aber bitte bevor du zur Zulassungsstelle gehst und das Problem dann erst bekannt wird. Erleichtert das weitere Vorgehen ungemein, weil du den armen Beamten am Schalter nicht das ganze Prozedere erklären mußt.