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Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig. Hier findet ihr Beiträge zu MGA, MGB und Co.

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Günter Paul
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#22

Beitrag von Günter Paul » 19. Feb 2020, 14:49

Hallo zusammen..
Zur Info und zum Thema...

"""
ABE ist die Abkürzung für Allgemeine Betriebserlaubnis. Die Allgemeine Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp wird dem Fahrzeughersteller nach amtlicher Prüfung für seine serienmäßig hergestellten Fahrzeuge erteilt. Der Begriff ABE wird jedoch landläufig häufig auch für die so genannte Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile verwendet, die deswegen hier erläutert werden soll.

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil wie z.B. spezielle Räder, Federsätze, Sportauspuffanlagen usw. erteilt. Sofern die Anbauanweisungen der Betriebserlaubnis.für Fahrzeugteile beachtet werden, bleibt beim Anbau an ein Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis erhalten. Es ist dennoch möglich, dass eine so genannte Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Dies geht aus der jeweiligen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile aber hervor. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei einer Verkehrskontrolle der Polizei auf Verlangen vorlegen zu können.

Fahrzeugteile mit Betriebserlaubnis tragen an gut sichtbarer Stelle stets ein Prüfzeichen. Bei Verwendung von Fahrzeugteilen ohne Betriebserlaubnis erlischt die Fahrzeugzulassung, auch der Versicherungsschutz kann davon betroffen sein. Das Fahrzeug darf, wenn es keine Betriebserlaubnis mehr besitzt, nicht mehr bewegt werden und kann durch die Polizei sichergestellt werden. Die Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug muss dann ggf. durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen wieder erteilt werden.""

Gruß
Günter
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Noddy
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#23

Beitrag von Noddy » 19. Feb 2020, 14:55

Und es werden weiter die Begriffe gemischt und neu ausgelost :roll:
#2303

Fuggerer
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#24

Beitrag von Fuggerer » 19. Feb 2020, 15:13

So ist es.
Denn es war nicht die ABE für separate Anbauteile gemeint, sondern die für das gesamte Fahrzeug.

Und genau diese hat und braucht nicht jedes in Deutschland zugelassene Kfz zu haben.

Und damit die Faktenschreier (Papier ist geduldig), etwas Lesestoff bekommen :

https://www.tuv.com/germany/de/einzelabnahme.html

ABE oder EBE, ist doch egal. Hauptsache pauschal.

Ich hoffe sehr, dass die Besserwissenden das nun evtl. akzeptieren werden. Aber nur unter Vorbehalt natürlich. Ist ja bloss irgend so ein "TUV" .

Salve,
Chr.

fritz stöber
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#25

Beitrag von fritz stöber » 19. Feb 2020, 15:45

Moin, hat denn nun jemand Langzeiterfahrung?
Von der Paragrafentretmühle haben wir doch jetzt schon reichlich.
Grüße Fritz
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guy konz
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#26

Beitrag von guy konz » 19. Feb 2020, 15:46

Hallo,
Zur Langzeiterfahrung mit dem MX5 Getriebe kann ich nur berichten, dass ein Bekannter von mir das Getriebe in seinen V8 eingebaut hat und damit sehr zufrieden ist.
Uber die Langzeit sagt das natürlich nichts aus.

Als Luxemburger verfolge ich mit Interesse die doch heftige Diskussion was erlaubt ist und was nicht. Bei uns ticken die Uhren definitiv etwas anders, wenigstens zur Zeit noch.
Auf der französischen MG Seite ist das Thema jetzt aufgetaucht ob es rechtlich erlaubt ist die Seite der Lenkung zu wechseln, hat natürlich mit dem Thema Getriebe nichts zu tun.
Die Franzosen haben zwar das Meer, die Alpen, Wein, Käse und noch andere schöne Dinger sind aber Weltmeister in der Bürokratie. Keine offizielle Stelle will zu dem Thema eine Aussage machen. Dabei sind die meisten in Frankreich angebotenen Bs umgebaute UK Exemplare, leicht zu erkennen an der Ruhestellung der Wischer.
Dabei sollte man wissen, dass beim B erst ab einem bestimmten Baujahr (muss wohl um die 70 sein) die Position der Lenkung aus der Fahrgestellnummer herauszulesen ist.
Mich wundert halt, dass dieses Thema noch nicht aufgegriffen wurde, oder hab ich das was übersehen?

Gruss
Guy

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#27

Beitrag von Fuggerer » 19. Feb 2020, 15:48


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Ralph 7H
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#28

Beitrag von Ralph 7H » 19. Feb 2020, 16:19

Hallo zusammen,

ein kleiner Hinweis in Ergänzung zum Link von Christoph (Fuggerer):

Kostenlos als Free Member anmelden und auf 'Engine Swaps' mal die Suchfunktion bemühen! Es gibt dort Erfahrungen zu diversen Getriebeumbauten und deren Pro's und Con's.

Vielleicht treffen wir uns da ja auch mal.

Safety Fast !

Ralph

British-Racing
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#29

Beitrag von British-Racing » 22. Feb 2020, 08:03

Mit einer echten Langzeiterfahrung zum Mazda Getriebe kann ich nicht aufwarten. In meinem Plus4 Supersport ist die Box verbaut und läuft seit 21000mls einwandfrei. Die Motorleistung ist sicherlich höher als in den meisten V8, allerdings bei geringerem Drehmoment.
Im Vergleich mit dem T5 in meinem V8, sind die Übersetzungen nicht gerade perfekt - ähnlich dem R380. Das Borg-Warner T5 ist für mich immer noch auf Platz Eins!

Zum Nebenschauplatz Eintragung/ Zulässigkeit/ H-Kennzeichen usw. wird hier meiner Erfahrung nach viel Halbwissen verbreitet.
Die Streitigkeiten nach einem Kauf/Verkauf eines Klassikers nehmen stark zu. Kommt es zum Verfahren wird dann schon geklärt, ob die Modifikationen im Sinne des Verordnungsgebers sind. Übrigens interessieren sich nicht nur Verkehrsbehörden sondern auf das Finanzamt für solche Dinge.

Fuggerer
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#30

Beitrag von Fuggerer » 22. Feb 2020, 10:13

British-Racing hat geschrieben: 22. Feb 2020, 08:03 Die Streitigkeiten nach einem Kauf/Verkauf eines Klassikers nehmen stark zu.
Vollkommen korrekt.
Gilt auch zunehmend für Streitigkeiten über Wertgutachten.
Manchmal kann es besser sein, eine Gutachtenerstellung abzulehnen, wenn der Fahrzeugzustand zu stark von der Wahrnehmung des Auftraggebers abweicht. "Gefälligkeitsgutachten" werden spätestens vor dem Kadi bitter entlarvt.

Salve, Christoph

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Günter Paul
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#31

Beitrag von Günter Paul » 22. Feb 2020, 10:23

British-Racing hat geschrieben: 22. Feb 2020, 08:03

Zum Nebenschauplatz Eintragung/ Zulässigkeit/ H-Kennzeichen usw. wird hier meiner Erfahrung nach viel Halbwissen verbreitet.
Die Streitigkeiten nach einem Kauf/Verkauf eines Klassikers nehmen stark zu. Kommt es zum Verfahren wird dann schon geklärt, ob die Modifikationen im Sinne des Verordnungsgebers sind. Übrigens interessieren sich nicht nur Verkehrsbehörden sondern auf das Finanzamt für solche Dinge.
Du bist ja nun wirklich jemand, der Erfahrung mit solchen Dingen hat, konkret auf die Fragestellung des Threaderöffners bezogen würdest du also eine Eintragung für notwendig halten, das wolltest du doch ausdrücken, oder habe ich dich missverstanden ?
Gruß
Günter
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