das erklärt, warum man auf dem C keine 14" Felgen fahren kann, aber nicht, warum 15" beim B nicht zeitgenössisch (H-Kennzeichen relevant) wären.
ZITAT: Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
Naja, leider habe ich keinen C und auch keinen B mehr, deshalb ist das für mich nur von akademischer Bedeutung.
