Hallo MG Freunde
habe heute mal bei meiner Versicherung nachgeforscht wie es mit dem Versicherungsschutz
bei offen abgestelltem Cabrio aussieht. MGB 73
Erst sagte man mir, bei abgestelltem Fahrzeug müsse das Verdeck geschlossen sein, sonst kein
Versicherungsschutz bei Diebstahl, durch die Teilkaskoversicherung.
Nach meinem Einwand das ich das Auto nur bei trockenem Wetter, ohne Verdeck und Verdeckge-
stänge fahre und das ein Schliessen des Verdecks zeitaufwendig sei, gab man sich mit dem Abdecken des Cockpits mit der einer Persenning zufrieden.
Dieses habe ich mir natürlich schriftlich geben lassen. Bin bei der AXA versichert.
Wie wird dieses bei eurer Versicherung gehand habt?
Danke für eure Antworten
Grüße aus Stolberg
Willi
Versicherungschutz offenes Cabrio
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- cw_schreuer
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Re: Versicherungschutz offenes Cabrio
Hallo Willi,
m.W. muss ein Cabrio zum Parken nur abgeschlossen (!) und die Scheiben hochgekurbelt sein.
Allerdings sollte es nicht gerade übernacht im Bahnhofsviertel einer Großstadt stehen.
Das gilt als grob fahrlässig. Da muss das Verdeck geschlossen sein.
Kurzparken vor der Eisdiele oder dem Restaurant, bzw. parken auf einem gut einsehbaren öffentlichen Parkplatz sollte unproblematisch sein.
Wertgegenstände (Navi, CD/DVD Player etc.) dürfen natürlich nicht im Auto verbleiben.
Gruß
Heinz
m.W. muss ein Cabrio zum Parken nur abgeschlossen (!) und die Scheiben hochgekurbelt sein.
Allerdings sollte es nicht gerade übernacht im Bahnhofsviertel einer Großstadt stehen.
Das gilt als grob fahrlässig. Da muss das Verdeck geschlossen sein.
Kurzparken vor der Eisdiele oder dem Restaurant, bzw. parken auf einem gut einsehbaren öffentlichen Parkplatz sollte unproblematisch sein.
Wertgegenstände (Navi, CD/DVD Player etc.) dürfen natürlich nicht im Auto verbleiben.
Gruß
Heinz
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Re: Versicherungschutz offenes Cabrio
Hallo MG ler
gibt es im Forum nicht mehr Leute die einen Roadster versichert haben ?
Oder sind die alle noch hinter dem Osterhasen her ?
Grüsse aus Stolberg
Willi
gibt es im Forum nicht mehr Leute die einen Roadster versichert haben ?
Oder sind die alle noch hinter dem Osterhasen her ?
Grüsse aus Stolberg
Willi
Re: Versicherungschutz offenes Cabrio
Hallo Heinz,
ich kann aber keine Scheiben hochkurbeln, muss ich dann die Steckfenster aufsetzen???
Falls sich die Regelungen in den letzten Jahrzehnten nicht geändert haben ... also ich habe in der Fahrschule damals, also wie gesagt vor Jahrzehnenten, gelernt, dass ein Cabriolet im abgestellten offenen Zustand zu verschliessen ist und weiterhin die Fenster "hochgekurbelt" sein müssen.
... aber im Verkehrsrecht und bei den Versicherungsregelungen ändert sich ja jährlich etwas ...
Liebe Grüsse
Volker
ich kann aber keine Scheiben hochkurbeln, muss ich dann die Steckfenster aufsetzen???
Falls sich die Regelungen in den letzten Jahrzehnten nicht geändert haben ... also ich habe in der Fahrschule damals, also wie gesagt vor Jahrzehnenten, gelernt, dass ein Cabriolet im abgestellten offenen Zustand zu verschliessen ist und weiterhin die Fenster "hochgekurbelt" sein müssen.
... aber im Verkehrsrecht und bei den Versicherungsregelungen ändert sich ja jährlich etwas ...
Liebe Grüsse
Volker
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Re: Versicherungschutz offenes Cabrio
Der Beitrag ist schon etwas her, aber ich antworte trotzdem mal noch drauf. Ich sehe das ganze so, dass der Versicherungsschutz nicht versagt werden kann, wenn in den Bedingungen nicht drinsteht, dass das Verdeck geschlossen werden muß. Und mir sind keine bekannt in denen sowas drinsteht.
Der nächste Punkt ist dann allerdings das Thema grobe Fahrlässigkeit. Wenn man in die Richtung argumentiert kann die Versicherung die Regulierung ablehnen.
Gerade hier sollte man dann darauf achten, dass die Versicherung der Wahl auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Das machen mittlerweile sehr viele Gesellschaften. Dann kann nur noch bei Vorsatz abgelehnt werden.
Der nächste Punkt ist dann allerdings das Thema grobe Fahrlässigkeit. Wenn man in die Richtung argumentiert kann die Versicherung die Regulierung ablehnen.
Gerade hier sollte man dann darauf achten, dass die Versicherung der Wahl auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Das machen mittlerweile sehr viele Gesellschaften. Dann kann nur noch bei Vorsatz abgelehnt werden.
Viele Grüße
Tobias
#1938
Tobias
#1938