Fragen eines Newbies und Bericht GB Import
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- Matthias
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- Registriert: 13. Aug 2001, 01:01
- Fahrzeug(e): MGC 12/68, MGB 04/73, MGF 06/96
Hallo Sven,
mach dir keinen Kopf über den TÜV. Tausche Scheinwerfer, bau eine Warnblinkanlage ein und vergiss vor allem nicht die Markierungen bei 30, 50 und 100 km/h auf dem Tacho anzubringen oder klebe eine komplette Meilenskala auf. Wenn dann noch die Vorderachse kein Spiel hat, Motor, Getriebe und Hinterachse nicht zuviel Öl verlieren und die eifengröße stimmt, sollte das H-Kennzeichen auch bei deinem Auto kein Problem sein. Und wenn doch, sagt die der Prüfer schon, was du ändern musst. Wenn´s zuviel ist, gehst du halt zu einem anderen TÜV, wenn nicht, machst du, was verlangt wird und kriegst deine Plakette halt im 2. Anlauf. Und ich wette, dass das Holzlenkrad gar nicht interessiert. Und falls doch, dann hilft vielleicht der Hinweis, dass es ein Holzlenkrad als Werksextra gab.
achteckige Grüße
Matthias #421
mach dir keinen Kopf über den TÜV. Tausche Scheinwerfer, bau eine Warnblinkanlage ein und vergiss vor allem nicht die Markierungen bei 30, 50 und 100 km/h auf dem Tacho anzubringen oder klebe eine komplette Meilenskala auf. Wenn dann noch die Vorderachse kein Spiel hat, Motor, Getriebe und Hinterachse nicht zuviel Öl verlieren und die eifengröße stimmt, sollte das H-Kennzeichen auch bei deinem Auto kein Problem sein. Und wenn doch, sagt die der Prüfer schon, was du ändern musst. Wenn´s zuviel ist, gehst du halt zu einem anderen TÜV, wenn nicht, machst du, was verlangt wird und kriegst deine Plakette halt im 2. Anlauf. Und ich wette, dass das Holzlenkrad gar nicht interessiert. Und falls doch, dann hilft vielleicht der Hinweis, dass es ein Holzlenkrad als Werksextra gab.
achteckige Grüße
Matthias #421
Hallo Sven,
habe die §23 Untersuchung und Zulassung mit H Kennzeichen eines MGB aus GB bereits praktiziert.
Ich kann grundsätzlich den Tips meiner Vor"schreiber" zustimmen.
Das Moto Lita Lenkrad ist explizit in den, dem TÜV vorliegenden Unterlagen als nicht H-Kennzeichen tauglich erwähnt.
Die Fahrgestellnummer wollte der TÜV nicht ohne schriftliche Anweisung des Strassenverkehrsamtes einschlagen, bzw mit seinem Stempel begrenzen. Diese habe ich allerdings bei meinem MGC, den ich ebenfalls aus GB importiert habe, durch die DEKRA anstandslos eingeschlagen und begrenzt bekommen, auch ohne Anweisung des Strassenverkehrsamtes.
Hier hängt es wohl stark vom jeweiligen Prüfer ab.
Besorge Dir Briefkopien von Eintragungen, wie z.B. Reifengrößen, die Du ebenfalls bei der TÜV Abnahme vorlegst und in dein Gutachten mit eintragen lässt, spart Geld und Nachfrage der Behörde bei einer Nachrüstung.
Gruß
Jürgen
habe die §23 Untersuchung und Zulassung mit H Kennzeichen eines MGB aus GB bereits praktiziert.
Ich kann grundsätzlich den Tips meiner Vor"schreiber" zustimmen.
Das Moto Lita Lenkrad ist explizit in den, dem TÜV vorliegenden Unterlagen als nicht H-Kennzeichen tauglich erwähnt.
Die Fahrgestellnummer wollte der TÜV nicht ohne schriftliche Anweisung des Strassenverkehrsamtes einschlagen, bzw mit seinem Stempel begrenzen. Diese habe ich allerdings bei meinem MGC, den ich ebenfalls aus GB importiert habe, durch die DEKRA anstandslos eingeschlagen und begrenzt bekommen, auch ohne Anweisung des Strassenverkehrsamtes.
Hier hängt es wohl stark vom jeweiligen Prüfer ab.
Besorge Dir Briefkopien von Eintragungen, wie z.B. Reifengrößen, die Du ebenfalls bei der TÜV Abnahme vorlegst und in dein Gutachten mit eintragen lässt, spart Geld und Nachfrage der Behörde bei einer Nachrüstung.
Gruß
Jürgen
- Matthias
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- Registriert: 13. Aug 2001, 01:01
- Fahrzeug(e): MGC 12/68, MGB 04/73, MGF 06/96
Da sieht man doch, wie sich die TÜVs unterscheiden. Bei drei Autos, die ich durch die Vollabnahme bzw. die H-Kennzeichenprüfung gebracht habe, hat den TÜV die Fahrgestellnummer nur dann interessiert, als sie nicht eingeschlagen war, was bei meinem MGB, übrigens ein 1973 neu in Deutschland ausgeliefertes Auto, der Fall war, wo mich der TÜV Prüfer dezent darauf hinwies, ein Einschlagen aber nicht verlangt hat. Wenn sie drin war, war es egal, wer die Fahrgestellnummer eingeschlagen hatte. Einmal habe ich es selbst gemacht, zweimal eine Karosseriewerkstatt.
Und was den Quatsch mit dem Moto Lita Lenkrad betrifft: Würde diese Vorschrift konsequent angewendet, dürfte kein Jaguar MK2 mit originalem Lenkrad ein H-Kennzeichen erhalten. Das Originallenkrad in diesem Auto kam nämlich, wie viele andere auch, von Moto Lita.
Fazit: Die Sachen machen, die wirklich geprüft werden und zum TÜV fahren. Wenn du eine Briefkopie dabei hast, wie Jürgen vorschlägst, kann das nicht schaden. Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es keine Probleme. Ich zumindest hatte in den 25 Jahren, die ich MG fahre, nie welche.
Matthias #421
Und was den Quatsch mit dem Moto Lita Lenkrad betrifft: Würde diese Vorschrift konsequent angewendet, dürfte kein Jaguar MK2 mit originalem Lenkrad ein H-Kennzeichen erhalten. Das Originallenkrad in diesem Auto kam nämlich, wie viele andere auch, von Moto Lita.
Fazit: Die Sachen machen, die wirklich geprüft werden und zum TÜV fahren. Wenn du eine Briefkopie dabei hast, wie Jürgen vorschlägst, kann das nicht schaden. Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es keine Probleme. Ich zumindest hatte in den 25 Jahren, die ich MG fahre, nie welche.
Matthias #421