Zulassung/Eintragung

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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KTDiehl
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Zulassung/Eintragung

#1

Beitrag von KTDiehl » 24. Jul 2003, 14:19

Habe einen 79 MBG aus den USA bestellt, hat jemand Erfahrungen bzgl. Zulassung, HU etc., Fahrzeug ist mit Edelstahlauspuff und KAt ausgestattet, welche Umbauten müssen ggf. vorgenommen werden? Benötige ich eine Briefkopie? Gibt es Schwierigkeiten bzgl. Eintragung?

Besten Dank

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Klaus Ullrich
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#2

Beitrag von Klaus Ullrich » 24. Jul 2003, 14:50

bemühe doch mal die Hilfe-Funktion unter dem Stichwort "US Import"

Gruß Klaus

k.plenio
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#3

Beitrag von k.plenio » 24. Jul 2003, 15:39

Hallo KTDiehl,

die Antworten von der Suchfunktion sind bestimmt ausreichend zu Deiner Frage.

Solltest Du noch andere Fragen haben, kannst Du Dich auch in Duisburg mit einer lustigen Truppe MGFahrer treffen.

Guckst Du hier: www.mgcars.de
Das nächste Treffen ist am 8.August!

Gruß
Karsten

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dieterrauh
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#4

Beitrag von dieterrauh » 24. Jul 2003, 19:10

Hallo KTDiehl,

auch wenn über Suchen alles zu finden ist - gleich mal die wichtigsten Sachen auf ein Mal:

Auto muss Verzollt und Versteuert sein - macht entweder die Spedition oder - billiger aber aufwendiger - du selbst.

Dazu brauchst du den Original-Title (der Fahrzeugbrief aus USA), einen Nachweis über den Kaufpreis (falls nicht im Title eingetragen) und einen Nachweis über die Transportkosten.

Von der Spedition kannst du das Auto entweder mit nem Anhänger, mit nem roten 06er Kennzeichen oder mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen. Für das Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle brauchst du eine Versicherungs-Doppelkarte, die Fahrgestellnummer (VIN) und deinen Personalausweis.

Für die Zulassung brauchst du:

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes, die dir per Nachnahme zugeschickt wird (kann 3 Wochen dauern) und ab Ausstellungsdatum 4 Wochen gilt. Die Anfrage stellst du entweder per Brief oder Fax and das KBA. Infos auf der Seite www.kba.de.

Zum TÜV und zur Zulassungsstelle nimmst du am besten die Kopie eines vergleichbaren Fahrzeugs mit - sonst wirds kompliziert. So eine Kopie bekommst du als Mitglied über den MGDC oder von einem anderen US-Gummiboot-Fahrer.

Eine gültige Hauptuntersuchung beim TÜV. Dazu musst du normalerweise einige Dinge an deinem US-Gummiboot umbauen. Zum Beispiel die Scheinwerfer von Sealed Beam auf H4 (falls nicht schon geschehen). Die Scheinwerfer kannst du über einen der bekannten Teilehändler beziehen oder in jedem beliebigen Autozubehörladen (simple 7 Zoll Scheinwerfer mit Standlichtbirne von Hella zum Beispiel). Schöner sind die original Lucas-H4-Scheinwerfer.

Dann müssen deine seitlichen Begrenzungsleuchten entweder zum Blinker umfunktioniert werden (vorne) oder abgeklemmt werden (hinten). Details mit dem TÜV klären.

Insgesammt muss das Fahrzeug im verkehrstüchtigen Zustand sein. Also vorher Rost, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Scheiben, Reifen, Felgen, Beleuchtung, Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung (Lenkradschloss), Verbandkasten, Warndreieck,.... prüfen wie immer bei ner TÜV-Untersuchung.

Mit bestandener HU folgt noch eine Abgasuntersuchung. Da das Fahrzeug einen ungeregelten KAT hat, sollte das relativ problemlos funktionieren - es sei denn, dein Zenith-Stromberg-Vergaser oder deine Zündung sind völlig verstellt oder die Abgasanlage ist irgendwo undicht.

Mit der bestandenen HU/AU gehts zur Zulassungsstelle, wo du den Brief und die Kennzeichen bekommst. Evtl. brauchst du noch diverse Eintragungen/Ausnahmegenemigungen für: schmale Kennzeichen für die US-Kennzeichenhalter, vernünftige Reifengrößen (185er), seitliche Blinker, ... Solche Sachen gleich beim TÜV klären.

Versicherung kann sein: Ganz normal (Haftplicht-Typklasse 10) oder Liebhaberversicherung (zum Beispiel Oldie-Car-Cover oder so).

Zulassung entweder das ganze Jahr oder als Saisonkennzeichen. H-Kennzeichen erst ab 30 Jahren.


So, das müsste jetzt alles gewesen sein. Das gibts zwar schon alles unter "Suchen", aber so ist´s sicherlich leichter für dich. Und falls ich noch was vergessen habe - gebt mir bitte Bescheid. Ich mach das nämlich ab nächster Woche auch alles durch.

Gruß und viel Spaß mit dem B
Dieter

26kanal
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#5

Beitrag von 26kanal » 25. Jul 2003, 00:06

Dieter hat eigentlich alles gesagt, nur noch ein paar Ergaenzungen:
Scheinwerfer, das muss nicht unbedingt H4 sein, wichtig ist, dass es ein asymetrische Streuscheibe ist.
TueV, das ist nicht nur eine HU, sondern eine Vollabnahme nach §21. Frag nicht zuviel vorher beim TueV an (s.u.), die erzaehlen Dir wahrscheinlich, dass Du unbedingt ein Datenblatt vom Hersteller brauchtst, das kriegst Du nur noch vom BMIHT, viel Aufwand, besser Briefkopie, auch wegen ...
Begrenzungsleuchten, bei meinem Wagen sind die als "Seitenmarkierungsleuchten und Rueckstrahler" (Ausnahmegenehmigung) eingetragen, (vorne trotzdem als Blinker verschaltet) -> da gibt es offenbar verschiedene Lesarten.
Pruefzeichen, im Rahmen der Vollabnahme schaut so ein TueV-Ing. nach Pruefzeichen an allen Glaesern (Schlangenlinie) und Sicherheitsgurten, sollte beim spaeten Gunmmiboot kein Problem sein.
Abschliessend ein Tip:
Lass die eigentliche Vorfuehrung beim TueV von einer Werkstatt machen, nach Moeglichkeit spezialisiert auf Briten oder Exoten. Wenn Du selber zum TueV faehrst, kann es Dir passieren, dass Du ein-, zweimal geschickt wirst oder man Dir im Vorfeld jede Menge Auflagen nennt, hab da schon absurde Geschichten gehoert.

Viel Erfolg
Volker

KTDiehl
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#6

Beitrag von KTDiehl » 25. Jul 2003, 09:40

Besten Dank an alle!!!
Ich glaube das dürfte machbar sein - ich werde mich melden, sobald ich die Zulassung habe.

chris33
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#7

Beitrag von chris33 » 25. Jul 2003, 14:06

Hallo
hier noch ein TIP bin zwar wahrscheinlich der einzige der darauf nicht geachtet hatt aber warum soll es anderen genau so gehen.
Bei einer Vollabnahme 21§ bzw länger als ich denke 1 1/2 Jahre abgemeldet reicht eine Versicherungskarte nicht aus um zum Tüv zu fahren also Kurzkennzeichen (bei mir sehr teuer da sofort benötigt) oder Rote nummer.
Ach ja in D muß die Fahrgestellnummer am Rahmen rechts unten eingeschlagen sein in den usa ist sie hinter der Winschutscheibe.

Gruß Christian

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dieterrauh
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#8

Beitrag von dieterrauh » 25. Jul 2003, 14:17

Das wusste ich nicht - danke für den Tip.

Liegt das an der Versicherung oder an der Zulassungsbehörde?

Wenn das an der Versicherung liegt, könnte man ja auch mit der Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte hinfahren, ohne ein Kurzzeitkennzeichen zu haben, oder??? Und dann mit der normalen Doppelkarte zur Zulassung. Ist das juristisch sauber???

Und was ist, wenn ich das Fahrzeug mit normaler Doppelkarte auf dem Anhänger zum TÜV fahre? Das sollte doch klappen, oder?

Gruß
Dieter

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Simon8
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#9

Beitrag von Simon8 » 25. Jul 2003, 14:28

der Anhänger klappt immer.
Ich musste für die Vollabnahme meines MGA
jedoch Kurzeitkennzeichen kaufen um selber hinzufahren. Aber da fällt mir ein, bei einer Vollabnahme ist ja eine Testfahrt fällig. Da sollten dann doch ein Versicherungsschutz da sein. Also lieber zweimal schauen was geht.

26kanal
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#10

Beitrag von 26kanal » 26. Jul 2003, 21:17

Und bei aelteren Fahrzeugen muss sie ueberahupt nicht in das Fahrzeug eingeschlagen sein, sondern es reicht das Typenschild alleine, siehe
http://www.oldtimerfreunde-heidelberg.d ... riften.htm

Aber das ist hier (79) ja nicht der Fall.

Gruss
Volker

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