Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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roland112
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Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#1

Beitrag von roland112 » 11. Mai 2025, 10:25

Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich bin erst seit gerade hier angemeldet und habe auch noch keinen MG. Bin aber an einem MGA dran.
Das Auto gefällt mir sehr gut, ob es zum Kauf kommt ist noch unsicher.
Im Auto ist ein 1600er Motor eingbaut, die Nummer ist 16GC-U 3253. Bei meiner Suche in Foren und Clubinternetseiten habe ich herausgefunden, dass das ein Motor des MK 2 sein sollte.

Der Motor ist nicht eingetragen. Aufgrund der technischen Änderung, Leistungssteigerung ist das nach meinem Verständnis aber notwendig, bzw. eine Pflicht.

Eigentlich ist mir das persönlich nicht so wichtig, aber hat das irgendwelche kritischen Konsequenzen ?
Weiß jemand was Voraussetzung (Papiere des Motors, Erwerbsnachweis o.ä.) für die Eintragung wäre und was das kostet ?

Danke für eure Einschätzung und Hinweise
Viele Grüße
Roland

Uwihi
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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#2

Beitrag von Uwihi » 13. Mai 2025, 09:17

Der MkII Motor ist ein 1622 Motor; Diese Hubraumzahl ist eingegossen im Block links vorne.
Selbst wenn da ein 1622er Motor verbaut worden ist, wäre das noch kein Grund, diesen Motor eintragen zu lassen. Anders wäre das bei einem MG B-Motor mi 1800 ccm.
viele Grüße
Uli

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achimroll
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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#3

Beitrag von achimroll » 13. Mai 2025, 11:15

Lieber Uli,
ich muss dir da leider widersprechen. Roland fragte nach irgendwelchen Konsequenzen. Und wenn man das genau nimmt, bringt der 1622er gegenüber dem 1600er eine Leistungssteigerung von 7 PS mit. Für das H-Kennzeichen ist das unkritisch, denn der 1622er wurde ja auch in der Modellreihe MGA verbaut. Eine Eintragung muss streng genommen dennoch erfolgen. Beim 1800er Motor sieht es hingegen so aus, dass es im Ermessen des Prüfers liegt, ob er den einträgt. Ein H-Kennzeichen dürfte der MGA mit dem 1800er Motor aber streng genommen nicht bekommen, da ein 1800er nie in der Modellreihe MGA verbaut wurde.
So weit zum rechtlichen Hintergrund. Ob man sich wegen 7 PS nun die Mühe macht, den anderen Motor eintragen zu lassen, muss jeder selbst entscheiden.
Nette Grüße
Achim

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#4

Beitrag von Noddy » 13. Mai 2025, 12:16

Ach Achim,

natürlich bekommt der 1800er ein H- Kennzeichen, zeitgenössische Umbauten die innerhalb 10 Jahren möglich wären, werden nicht beanstandet und sind auch jederzeit nachtragbar. Genauso spätere Umbauten wenn sie im Zeitraum bis vor 30 Jahren tatsächlich erfolgten.

Grüße
Micha
#2303

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#5

Beitrag von DePee546 » 13. Mai 2025, 12:25

achimroll hat geschrieben: Beim 1800er Motor sieht es hingegen so aus, dass es im Ermessen des Prüfers liegt, ob er den einträgt. Ein H-Kennzeichen dürfte der MGA mit dem 1800er Motor aber streng genommen nicht bekommen, da ein 1800er nie in der Modellreihe MGA verbaut wurde.
So weit zum rechtlichen Hintergrund.
Diese pauschale Aussage (ohne Einschränkungen z. B. bzgl. des Zeitpunkts des Einbaus eines 1800 Motors) in Relation zu den gültigen H-Regeln ist schlichtweg irreführend falsch.

Und taucht hier immer wieder neu auf.

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achimroll
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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#6

Beitrag von achimroll » 13. Mai 2025, 14:20

Zunächst einmal heißt es:

3.2.3.1. Motor
Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

Vorab gibt es dann noch folgende Passage:

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.

Das kann man natürlich je nach Wunsch beliebig auslegen. So könnte man z.B. in den MGA auch einen Porsche-, Alfa- oder Chevymotor einbauen, weil man es damals auch hätte machen können.

Ich glaube aber kaum, dass man dafür ein ok bekommt.

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#7

Beitrag von DePee546 » 13. Mai 2025, 14:51

..... und die andere Auslegung des Zeitraums wird glatt verschwiegen?!

Wer hat was von Fremdhersteller im A gesagt?

In den Siebzigern wurde so viele Autos mit Motoren von Benzin auf Diesel umgebaut als Beispiel. Ist heute alles regelkonform mit H-Kennzeichen.

Selbst wenn es diese Fzg. nie als Diesel gab original.

Wenn man Regularien zitiert, sollte man regelkundig sein.

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#8

Beitrag von achimroll » 13. Mai 2025, 16:57

Ich gönn' euch ja euren Optimismus, kann aber nur dringend jedem empfehlen, vor solch einem Umbau mit einem zuständigen Prüfer zu reden. Nicht auszuschließen, dass er euren Optimismus nicht teilt.

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#9

Beitrag von DePee546 » 13. Mai 2025, 17:24

Ich dachte, "Zurück in die Zukunft" wäre ein fiktiver Film gewesen.....

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#10

Beitrag von PepeHD » 13. Mai 2025, 18:33

Spitfire mit Opel Kadett Motor als H-Zulassung ist ein gutes Beispiel dafür.

roland112
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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#11

Beitrag von roland112 » 13. Mai 2025, 18:39

Hallo zusammen,

ich danke euch für eure Beiträge.
Viele Grüße
Roland

CCCarer
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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#12

Beitrag von CCCarer » 13. Mai 2025, 19:08

PepeHD hat geschrieben: 13. Mai 2025, 18:33 Spitfire mit Opel Kadett Motor als H-Zulassung ist ein gutes Beispiel dafür.
Hier würde der aktuell kein H-Kennzeichen mehr bekommen.
Nach neueren Erfahrungen bin ich auch bei baureihenfremdem markengleichem Motor sehr skeptisch, z.B. 4.2 Liter XJ6 Motor in MKII Jaguar.

Rob

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#13

Beitrag von kuepper.remscheid » 13. Mai 2025, 21:58

Bis jetzt hat der Fragesteller nur ein Fakt erhalten:
Der stärkere Motor muss eingetragen werden ….Punkt !
Den Rest muss er direkt mit der Stelle klären, die den Motor eintragen soll.
Denn bis jetzt erzählt jeder dazu nur seine persönlichen Erfahrungen und die können unterschiedlich sein.
Ich könnte mir vorstellen, weil der 1622iger vorne eine Scheibenbremse hatte, evtl auch ein Umbau einzukalkulieren sein wird..?
Aber auch das ist Spekulation.
Also ab zum TÜV und hier berichten.
Gruß
Stefan

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#14

Beitrag von DePee546 » 13. Mai 2025, 22:26

kuepper.remscheid hat geschrieben:
Denn bis jetzt erzählt jeder dazu nur seine persönlichen Erfahrungen und die können unterschiedlich sein.
Nein.

Der Anforderungskatalog ist klar und deutlich formuliert.
Mit der abgeänderten Fassung und der Gültigkeit der FZV sind solche Änderungen am Fahrzeug eindeutig zu bewerten und mitnichten nur persönliche Erfahrungen.

Einige hier geben den entsprechenden Passus im Anforderungskatalog nur unvollständig wieder (damit die eigene Meinung bestätigt wird), andere mutmaßen oder geben regionale, nicht pauschal geltende Erfahrungen weiter.

Fakt ist, dass eine Anerkennung eines 1800er Motors in einem A im Rahmen einer H-Abnahme nach wie vor möglich ist. Legal anhand des Anforderungskataloges. Punkt.
Zuletzt geändert von DePee546 am 13. Mai 2025, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#15

Beitrag von Noddy » 13. Mai 2025, 22:35

Der Threaderöffner hat doch noch garnix geschrieben worauf man antworten könnte, weder welche Motorversion eingetragen ist, noch ob das Auto bereits zugelassen war oder erst eingeführt wird. Und auch nicht wo er wohnt.

Wir haben uns lediglich mit Achims Desinformation beschäftigt.

Grüße
Micha
#2303

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#16

Beitrag von Axel Krug » 14. Mai 2025, 06:26

Es gibt auch einige die gerne ihren Ölwechsel eintragen lassen wollen weil der Hersteller ja eine Mehrleistung verspricht :roll: :lol:

Es wird echt übertrieben an einigen Stellen. Und was ein paar PS mehr gleich mit größerer Bremse zu tun hat verstehe ich auch nicht wirklich. Es muss nicht der Motor abgebremst werden sondern das Fahrzeuggewicht.
MGDC #581

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#17

Beitrag von 105octane » 14. Mai 2025, 06:42

Rechtlich gesehen muss die Änderung begutachtet und eingetragen werden: Hubraum und Leistung ändern sich. Feststellen würde es wohl nur jemand mit Detailwissen ........oder Zeit zu recherchieren z.B. wenn der Staatsanwalt beauftragt.

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#18

Beitrag von roland112 » 14. Mai 2025, 07:06

Hallo zusammen,
sobald ich mit dem TÜV gesprochen habe, werde ich gerne hier berichten.
Das Auto ist derzeit angemeldet, hat schon viele Jahre ein H-Kennzeichen und steht in Celle.
Im Schein ist nur der Hubraum und die Leistung eingetragen (1489 und 50kw), keine Motor-Nummer. Erstzulassung lt. Schein 7.1959.
Eingebaut ist ein MKII-GC Motor mit 1622 und 86 PS.
Das Thema Scheibenbremsen ging mir gestern abend auch noch durch den Kopf. Das Fahrzeug hat 4 Trommelbremsen.
Ich selbst wohne in Schlierbach in BW.

Viele Grüße
Roland

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#19

Beitrag von marc-ks » 14. Mai 2025, 12:30

Also, das ist ein MGA 1500, da gehört streng genommen weder ein 1600er, noch ein 1622 hinein. Ohne H wäre das sogar (Hubraum) Steuerhinterziehung.
Grüße Marc
#2315

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Re: Muss ich einen anderen Motor eintragen lassen

#20

Beitrag von marc-ks » 14. Mai 2025, 12:41

Und es geht um 86PS zu 68PS, das sind 25% mehr Leistung... mit 4 Trommeln? Das Angebot an Fahrzeugen ist groß.
Grüße Marc
#2315

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