Hallo Teileverkäufer,
gestern bin ich durch Zufall auf ein Gesetz gestoßen das viele von uns betreffen kann. Es geht darum, das alle online Verkaufsplattformen ab 1.1.23 jährlich dem Finanzamt melden müssen wer mehr als 30 Artikel verkauft (eingestellt?) hat oder mehr als € 2000 eingenommen hat. Das Finanzamt meldet sich dann mit der "offenen Hand" bei demjenigen.
In Youtube gibts einige Videos dazu.
Z.B.
https://youtu.be/U0aA0BA4Tjg
Viele Grüße Klaus
Ebay und das Finanzamt
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Re: Ebay und das Finanzamt
Hallo Klaus,
das gibt es schon länger bei mehr als 40 Verkäufen.
Ich habe vor ca.2 Jahren Modellautos und Ersatzteile über eBay verkauft und da schickt mir das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung.
Da ich aber als Privatverkäufer kein Kassenbuch führen muss und das Finanzamt den Gewerblichenhandel nachweisen muss ,ist das Ganze im Sande verlaufen .
Gruß
Rolf
das gibt es schon länger bei mehr als 40 Verkäufen.
Ich habe vor ca.2 Jahren Modellautos und Ersatzteile über eBay verkauft und da schickt mir das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung.
Da ich aber als Privatverkäufer kein Kassenbuch führen muss und das Finanzamt den Gewerblichenhandel nachweisen muss ,ist das Ganze im Sande verlaufen .
Gruß
Rolf
Re: Ebay und das Finanzamt
Ja das habe ich gehört, das das Finanzamt bei z.B. ebay nachsieht wer wieviel verkauft. War also eine gewisse Lotterie. Aber jetzt müssen die nicht mehr nach den Fischen suchen sondern die bekommen das volle Netz frei Haus geliefert und können sich die dicken Fische raussuchen.
Viele Grüße Klaus
Viele Grüße Klaus
- ralphac
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Re: Ebay und das Finanzamt
Hallo zusammen,
es gibt tatsächlich seit Anfang des Jahres eine neue Vorschrift, die Verkaufsplattformen verpflichtet , ab 30 Verkäufen / Jahr oder Umsätzen von mehr als 2.000 € eine Meldung zu machen.
Die Vorschrift basiert m.W, auf der Umsetzung einer EU Richtlinie.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass sich Herr Lindner dann meldet.
Auf der Verkäuferseite muss man, wenn ich das richtig verstanden habe, zunächst mal zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen unterscheiden.
Kaufe ich einen Gegenstand und verkaufe ihn innerhalb eines Jahres mit Gewinn weiter, gilt das als Spekulationsgeschäft und ich muss den Gewinn, nicht den Erlös !! versteuern.
Besitze ich den Gegenstand länger als ein Jahr, ist ein eventuell bei einem Verkauf erzielter Gewinn steuerfrei.
Anders sieht es aus, wenn ich gewerblich verkaufe.
Die Frage ist, wie man "gewerblich" definiert.
Wenn jemand gezielt Dinge an- und verkauft, zb Ersatzteile für Oldtimer, dürfte das als gewerblich zu klassifizieren sein. Entrümple ich die Wohnung von Onkel Heinz, der ins Pflegeheim umzieht, und verkaufe seine Sachen im Netz, ist das sicherlich nicht gewerblich, auch wenn es viele Verkäufe sind.
Zu beachten ist, dass man i.d.R. auch nur den Gewinn versteuern muss. Falls man also oft Dinge im Netz verkauft, sollte man drauf achten, dass man Belege über den gezahlten Kaufpreis hat. Hat man die nicht, weil man die Sachen zb auf einem Floh- oder Teilemarkt gekauft hat, könnte das FA auf die Idee kommen, den Erlös als Bemessungsgrundlage für eine Steuer heranzuziehen.
Abzuwarten bleibt sicher auch, wie das FA mit der eventuell auflaufenden Flut an Meldungen umgeht. Ob die in der Lage sind, alle Meldungen auf steuerliche Relevanz zu prüfen und zu reagieren ????
Dies ist meine Interpretation dessen, was ich zu der neuen Regelung gelesen habe. Ob sie zutrifft, weiß ich nicht. Falls also jemand befürchtet betroffen zu sein, sollte er sich ggf Rat bei einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht einholen.
Ich vermute, dass im Augenblick eine Welle der Empörung hochkocht. Es ist schon vom Todesstoß für die Verkaufsplattformen die Rede. Das sehe ich nicht so.
Wenn ich tatsächlich so viel im Netz verkaufe, dass es als gewerblch eingestuft wird, dann muss ich halt Steuern drauf zahlen. Dann bleiben von 100.- € Gewinn vielleicht nur 60.-€ übrig, je nach Steuersatz. Wo ist das Problem ?
Das ist im übrigen auch nicht neu. Neu ist nur, dass mit dem Gesetz eine einfachere Möglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen wurde, ggf gewerbliche Verkäufer, die bisher ihr Geschäft schwarz betrieben haben, zu entdecken und zu besteuern.
viele Grüße
Ralph
es gibt tatsächlich seit Anfang des Jahres eine neue Vorschrift, die Verkaufsplattformen verpflichtet , ab 30 Verkäufen / Jahr oder Umsätzen von mehr als 2.000 € eine Meldung zu machen.
Die Vorschrift basiert m.W, auf der Umsetzung einer EU Richtlinie.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass sich Herr Lindner dann meldet.
Auf der Verkäuferseite muss man, wenn ich das richtig verstanden habe, zunächst mal zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen unterscheiden.
Kaufe ich einen Gegenstand und verkaufe ihn innerhalb eines Jahres mit Gewinn weiter, gilt das als Spekulationsgeschäft und ich muss den Gewinn, nicht den Erlös !! versteuern.
Besitze ich den Gegenstand länger als ein Jahr, ist ein eventuell bei einem Verkauf erzielter Gewinn steuerfrei.
Anders sieht es aus, wenn ich gewerblich verkaufe.
Die Frage ist, wie man "gewerblich" definiert.
Wenn jemand gezielt Dinge an- und verkauft, zb Ersatzteile für Oldtimer, dürfte das als gewerblich zu klassifizieren sein. Entrümple ich die Wohnung von Onkel Heinz, der ins Pflegeheim umzieht, und verkaufe seine Sachen im Netz, ist das sicherlich nicht gewerblich, auch wenn es viele Verkäufe sind.
Zu beachten ist, dass man i.d.R. auch nur den Gewinn versteuern muss. Falls man also oft Dinge im Netz verkauft, sollte man drauf achten, dass man Belege über den gezahlten Kaufpreis hat. Hat man die nicht, weil man die Sachen zb auf einem Floh- oder Teilemarkt gekauft hat, könnte das FA auf die Idee kommen, den Erlös als Bemessungsgrundlage für eine Steuer heranzuziehen.
Abzuwarten bleibt sicher auch, wie das FA mit der eventuell auflaufenden Flut an Meldungen umgeht. Ob die in der Lage sind, alle Meldungen auf steuerliche Relevanz zu prüfen und zu reagieren ????
Dies ist meine Interpretation dessen, was ich zu der neuen Regelung gelesen habe. Ob sie zutrifft, weiß ich nicht. Falls also jemand befürchtet betroffen zu sein, sollte er sich ggf Rat bei einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht einholen.
Ich vermute, dass im Augenblick eine Welle der Empörung hochkocht. Es ist schon vom Todesstoß für die Verkaufsplattformen die Rede. Das sehe ich nicht so.
Wenn ich tatsächlich so viel im Netz verkaufe, dass es als gewerblch eingestuft wird, dann muss ich halt Steuern drauf zahlen. Dann bleiben von 100.- € Gewinn vielleicht nur 60.-€ übrig, je nach Steuersatz. Wo ist das Problem ?
Das ist im übrigen auch nicht neu. Neu ist nur, dass mit dem Gesetz eine einfachere Möglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen wurde, ggf gewerbliche Verkäufer, die bisher ihr Geschäft schwarz betrieben haben, zu entdecken und zu besteuern.
viele Grüße
Ralph
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Re: Ebay und das Finanzamt
Hallo ,
auf der eBay Auktionsplattform mag das mit den Verkäufen funktionieren ,aber bei z.B. eBay Kleinanzeigen gibt es keinen Beleg ob das Angebotene auch verkauft wurde.
Gruß Rolf
auf der eBay Auktionsplattform mag das mit den Verkäufen funktionieren ,aber bei z.B. eBay Kleinanzeigen gibt es keinen Beleg ob das Angebotene auch verkauft wurde.
Gruß Rolf
Re: Ebay und das Finanzamt
Hallo Rolf,
sieh dir mal die Berichte dazu an. Die Meldung geht auch raus wenn nicht klar ist ob verkauft Bar, welcher Preis? oder nicht. Das Einstellen reicht anscheinend schon und dann bist Du in der "Beweispflicht". In einem Jahr werden wir mehr wissen. Also keine Rechnungen wegwerfen, und beim Barverkauf eine Quittung ausstellen.
Viele Grüße Klaus
sieh dir mal die Berichte dazu an. Die Meldung geht auch raus wenn nicht klar ist ob verkauft Bar, welcher Preis? oder nicht. Das Einstellen reicht anscheinend schon und dann bist Du in der "Beweispflicht". In einem Jahr werden wir mehr wissen. Also keine Rechnungen wegwerfen, und beim Barverkauf eine Quittung ausstellen.
Viele Grüße Klaus