MGB-Motor im MGA

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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hamoos
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MGB-Motor im MGA

#1

Beitrag von hamoos » 20. Sep 2013, 20:20

Hallo,
mal eine Frage als Österreicher:
wird der Einbau eines B-Motors in Deutschland ohne weiters vom TÜV genehmigt oder ist das "Glückssache" je nach dem, welchen TÜV man nimmt?
Gruß,
Harald

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Rule Britannia
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Re: MGB-Motor im MGA

#2

Beitrag von Rule Britannia » 20. Sep 2013, 22:04

Moin Harald,

tja eigentlich darf zum Erwerb oder zum Behalt des H-Kennzeichen in ein MGA nur ein Motor aus der MGA-Modelfamilie, also ein 1489er, 1588er, 1622er oder Twincam, aber derzeit drücken auch viele Prüfer beim MGB Motor die Augen noch genauso zu, wie mit einem Ford Sierra 5-Gang Getriebe. Gleiches in ein Golf-1 auch nur ein Golf-1 Motor und nicht der vom Golf-2. Ich denke aber die Luft wird die nächsten Jahre dünner bei der Schwämme von Millionen Oldis die wieder 30 geworden sind. Ich kenne einen Bösewicht, der im Guss aus der 1800 mit dem Dremel und etwas Spachtel eine 1600 gemacht hat, vermute jedoch, dass ein Prüfer das auch ohne Betrug nicht merken würde. Da ich auf matching numbers und Wertsteigerung stehe, habe ich jetzt oder später nie die Probleme, aber jeder wie er mag...

Läuft die 123? Hast noch was geändert? ;-)
Gruß
Frank

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Re: MGB-Motor im MGA

#3

Beitrag von achimroll » 20. Sep 2013, 22:05

Hallo Harald,

grundsätzlich bekommst Du einen 1800er eingetragen, wenn Du vorne Scheibenbremsen hast Wenn man die Richtlinien für das H-Kennzeichen aber heranzieht, lässt sich beides nicht vereinbaren. H-Kennzeichen mit 1800er Motor klappt also nur, wenn der TÜVler ein Auge zudrückt oder keine Ahnung hat.

Nette Grüße
Achim Roll
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Re: MGB-Motor im MGA

#4

Beitrag von Matthias » 20. Sep 2013, 22:14

Hallo Achim,

ich meine, da hast du nicht ganz recht. Die Richtlinien für´s H-kennzeichen erlauben, wenn ich mich richtig erinnere, durchaus den Einbau einer neueren Version des Originalmotors. Und der 1800 ccm B-Serie-Motor des MGB ist ja nichts anderes als eine neuere Version des 1500/1622 ccm B-Serie-Motors des MGA. Das H-Kennzeichen sollte also m.E.nicht gefährdet sein.
achteckige Grüße


Matthias #421

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Re: MGB-Motor im MGA

#5

Beitrag von Rule Britannia » 20. Sep 2013, 22:32

Moin Matthias,

ich denke so einfach kann man sich das nicht machen. Lt. H-Kennzeichen Richtlinie reden die tatsächlich von der Baureihe und die Baureihe MGA ist eine andere als die Baureihe MGB, siehe auch Golf-1 und Golf-2.

Hier ein Auszug aus:
http://www.zeit.de/auto/2013-02/oldtimer-kennzeichen

"...Wenig Erbarmen haben die Prüfer allerdings beim Motor. In diesem Punkt ist die Regelung ziemlich eindeutig: "Nur Originalausführung oder Motor aus der Baureihe zulässig". Hier liegen eventuelle Unklarheiten eher in den Wünschen der Fahrzeugbesitzer. Doch Ersatz für den kaputten Motor eines VW Golf I ist nicht in einem Golf II, III oder gar IV zu finden – die Baureihe ist der Golf I und nicht der Golf an sich...."
Gruß
Frank

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Re: MGB-Motor im MGA

#6

Beitrag von oport » 20. Sep 2013, 23:08

Naja, beim B-Motor hast Du immer noch den Vorteil, dass man es nur mit sehr viel Ahnung sieht, falls dann noch 1600 draufsteht möchte ich den Prüfer sehen, der da etwas bemängelt.....
CU OLAF
#1845

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Re: MGB-Motor im MGA

#7

Beitrag von jupp1000 » 21. Sep 2013, 07:08

.......wie war das denn mit dem zeitgenössischen Umbau. Wenn dieser stattgefunden hat, bzw, haben könnte, steht einem Eintrag und H - Kennzeichen eigentlich nichts im Wege.
schöne Grüße

Heinz #1565

Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.

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Re: MGB-Motor im MGA

#8

Beitrag von macbakerman » 21. Sep 2013, 09:05

von (Halb-)-offizieller Seite:
1. Eintragung möglich in Einzelabnahme §21; alte Gutachten oder Briefkopien dürfen aber nicht mehr verwendet werden. Also sehr aufwändig: Leistungsmessung, Vmax, Geräusche, Bremswirkung usw.
2. H-Kennzeichen Motor muß tatsächlich aus der gleichen Baureihe(des Fahrzeugs) stammen, ob es jemand trotzdem macht....?
3. einfach Einbauen: 95% der Kollegen werden es nicht sehen(oder sehen wollen) 8) aber: im Ernstfall fahren ohne Versicherungsschutz !
Da muß jeder selbst entscheiden, was ihm das Drehmoment wert ist!

P.S: habe meinen Traum V8 noch nicht gefunden....Weiß wer was?

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Re: MGB-Motor im MGA

#9

Beitrag von jupp1000 » 21. Sep 2013, 11:09

Hallo Markus,

ich habe gehofft, dass Du Klarheit in die Sache bringen würdest, als D....ingenieur.
schöne Grüße

Heinz #1565

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Re: MGB-Motor im MGA

#10

Beitrag von Josef Eckert » 21. Sep 2013, 14:31

Hallo Heinz,
eigentlich ist nach Markus`s und Franks Beiträgen alles klar beschrieben.
Der Umbau, der stattgefunden haben könnte, muss (lt. Verordnung) jetzt mit Belegen bewiesen werden. dass er tatsächlich am bestimmten Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren stattgefunden hat oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstellungsdatum stattgefunden haben könnte.
Der genaue Text lautet:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Beachte: Das Wörtchen "nachweislich".
Aber die Bandbreite wie geprüft wird und wer dennoch ein H-Kennzeichen bekommt und sogar nicht H-konforme Modifikationen trotz H-Kennzeichen eingetragen bekommt wird immer größer. Es gibt Prüfer die kennen sich sehr gut aus und sind dementsprechend auch kompetent, aber auch solche die sich seit 30 Jahren (das ist jetzt übertrieben) nicht fortgebildet haben und nach Gutdünken ihrer Arbeit nachgehen, solange man sie lässt. Ich behaupte jetzt mal manche Prüforganisationen drücken hier auch gegenüber ihren Mitarbeitern gerne mal ein Auge zu, solange er Umsatz macht und nicht auffällt.
Die Kehrseite: Von einem Bekannten habe ich gerade gehört, dass hier im Großbonner Raum ein AH Sprite Besitzer mit nichtkonformen A-Plus Motor sein H-Kennzeichen aberkannt wurde.
Was für mich noch unklar und im Richtlinientext nicht beschrieben ist, ist die Definition einer Fahrzeugbaureihe. Was bewirkt, dass ein Golf 2 nicht zur gleichen Fahrzeugbaureihe wie ein Golf 1 gehört? Genauso ist ein VW Käfer mit 1200er Motor aus einer anderen Fahrzeugbaureihe als ein 1303er VW Käfer oder aus der gleichen?
Gruß
Josef

MBL546E

Re: MGB-Motor im MGA

#11

Beitrag von MBL546E » 21. Sep 2013, 18:40

Josef Eckert hat geschrieben: Der Umbau, der stattgefunden haben könnte, muss (lt. Verordnung) jetzt mit Belegen bewiesen werden. dass er tatsächlich am bestimmten Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren stattgefunden hat oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstellungsdatum stattgefunden haben könnte.
Das ist sachlich teilweise falsch (interpretiert). Hat auch nichts mit "vor mehr als 30 Jahren stattgefunden hat" zu tun. Denn dies bezieht sich auf "NICHT zeitgenössische Änderungen". Uns interessieren aber vielmehr "ZEITGENÖSSISCHE Änderungen".
Josef Eckert hat geschrieben:Hallo Heinz,
eigentlich ist nach Markus`s und Franks Beiträgen alles klar beschrieben.
Eben nicht. Diese Beiträge sind sachlich ebenfalls falsch interpretiert.

Der Text, wie oben bereits zitiert, spricht für sich:
"Der genaue Text lautet:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig."
Man muß NICHT nachweisen, daß das eigene "bestimmte" Fahrzeug (so habe ich die Wortkombi "am bestimmten Fahrzeug" verstanden), welches heute ein H-Kennzeichen bekommen soll, vor "X" Jahren umgebaut worden ist, sondern der Wortlaut "zeitgenössische Änderungen" bezieht sich hier in unserem Fallbeispiel auf eine Änderung welche damals/seinerzeit innerhalb der 10-Jahresfrist stattgefunden haben kann.

Der Passus unter Punkt: Punkt 3.2.3.1. Motor "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig." wird ja nicht von dem obigen Passus ausser Kraft gesetzt, sondern ERGÄNZT.

Erläuterung: Wenn jemand in 1963, also NACH Erscheinen des B mit 1800ccm-Motor, seinen A aus Bj./EZ 1958 mit einem Motor aus dem B ausgerüstet hat und dieser Umbau damals amtlich in die Fahrzeugpapiere übernommen worden ist (z.B. mit de Auflage der Aufrüstung von Scheibenbremsen an der VA), so ist das eine "ZEITGENÖSSISCHE ÄNDERUNG" gewesen. Das Credo für den Sachverständigen/Tüv-Prüfer lautet also: War ein entsprechender Umbau damals üblich ? Als Beispiel fällt mir da z.B. ein, daß sehr viele MB-Fahrzeuge von Otto- auf Dieselmotor umgebaut worden sind. Wenn im passenden Zeitraum erfolgt, dann ist so ein Umbau HEUTE ebenfalls eine "zeitgenössische Änderung" und damit voll H-konform, selbst wenn der entsprechende Motor NICHT aus der gleichen Baureihe stammt. Es kommt darauf an, daß man in irgendeiner Form belegen kann, was seinerzeit üblich gewesen ist punkto Änderungen. Niemand wird z.B. aufgrund dessen belegen können, daß in einen 1972er W116 ein M117 5.6 eingebaut werden darf unter dem Mäntelchen einer zeitgenössischen Änderung. Aber theoretisch wäre ein Alu-5.0 aus einem 126er möglich !

Und somit heute ohne jegliches Wegschauen oder Tricks H-fähig ! Und damit auch "nachweislich" belegbar. Und wenn belegbar, KANN auch nicht das H-Kennzeichen aberkannt werden. Dto. gilt, wenn man z.B. eine Zeitschrift von damals als Beleg beibringen kann, die z.B. einen amtlich abgenommenen Umbau von Downton, Importeur Brüggemann oder Hinz&Kunz belegt. Das IST eine zeitgenössische Änderung. Fakt. Punkt.

Damit gilt auch ein B-Motor in einem A unter diesen Voraussetzungen als legal für das H-Kennzeichen. Viele vergessen oder orientieren sich noch am Richtlinien-Katalog von 1997, also der ersten Fassung. Diese gilt NICHT mehr!

Damals waren "zeitgenössische Änderungen" anders formuliert und hätten TATSÄCHLICH spätestens 10 Jahre nach EZ stattgefunden haben müssen. Damit wurde bis dato getrickst.

Dies wurde in der zweiten Fassung, welche nunmehr ab Ende 2011 gilt, praxisgerecht geändert. So wurde mittlerweile z.B. ermöglicht, daß ein noch nie zugelassenes Fahrzeug aus dem Baujahr 1972 mit einer entsprechenden Sondergenehmigung HEUTE mit H-Kennzeichen zum ersten Mal zugelassen werden kann.

Es gilt bei Umbauten also einen Beleg/Beweis beizubringen, daß eine entsprechende Änderung bereits seinerzeit innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume mindestens EINMAL durchgeführt worden ist. Und diese DAMALS auch amtlich genehmigt worden ist durch eine Eintragung.

Unter Punkt "3.2.3.1. Motor" steht z.B. auch noch geschrieben:

"Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössi-
sche Änderung
mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig."

Gleiches gilt für den Einbau einer Gasanlage. Ist prinzipiell möglich entsprechend den Voraussetzungen im Richtlinienkatalog.

Hoffe, diese Erläuterung bringt etwas mehr Sicherheit bezüglich der Fragestellung.

Gruß,

Darius.

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hamoos
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Re: MGB-Motor im MGA

#12

Beitrag von hamoos » 21. Sep 2013, 21:10

Danke euch allen für die Info!
Schöne Grüße,
Harald

Josef Eckert
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Re: MGB-Motor im MGA

#13

Beitrag von Josef Eckert » 22. Sep 2013, 20:15

Mein Gott Darius warum? Ich gebe Dir immer Recht.
Ich kann es nicht verstehen.

PS: Vorheriger Beitrag von mir mit ähnlichem Text wurde gelöscht. Ich kann darin nichts frefelhaftes finden. Finde nur dass hier doch sehr merkwürdig von den Forumswächtern agiert wird. Schade

Gruß
Josef

Das kann jetzt dann wohl auch gelöscht werden. Vielleicht gleich noch meine Nutzungserlaubnis für dieses Forum. Dann brauche ich mir keine Gedanken mehr zu machen ob ich noch etwas hier schreibe oder nicht.

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Ralph 7H
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Re: MGB-Motor im MGA

#14

Beitrag von Ralph 7H » 22. Sep 2013, 22:09

Hallo Josef, Hallo Finney,

es gibt ja unterschiedliche Arten, sich mit solch einem Thema auseinader zu setzen. Ein Grund, dass ich dazu nicht Stellung nahm.
Beide seitd ihr ja vom Standpunkt nicht weit auseinander. Wenn auch die externen Denkweisen und daraus resultierende Schlüsse vielleicht sehr wiedersächlich klingen, die eigentlichen Inhalte zu analysieren obliegt prinzipiell jedem Fahrzeugbesitzer selbst.
Unterschiedliche Interpretationen sind dabei von individuellen Hintergründen abhängig und da stellt sich die Frage: Ist es wert darüber zu Streiten, Ego zu zeigen gute Analyse gegen fixe Einschätzungen zu setzen...?

Ich sehe das nicht so.

Wie das mit dem B-Motor im A funktioniert ist abseits dieses Boards genügend dokumentiert und worüber aufregen, Gutachter sind auch nur Menschen und ich feue mih immer wieder, wenn ich zu MG-Fragen von dieser Berufsgruppe angerufen werde und man sich Rat erbittet.

Seht das nicht so ernst, bitte!

Safety Fast !

Ralph

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Re: MGB-Motor im MGA

#15

Beitrag von Josef Eckert » 23. Sep 2013, 07:54

Hallo Ralph,
Du schreibst: Beide seid ihr ja vom Standpunkt nicht weit auseinander.
Genau das ist es. Ich würde sogar sagen die Aussagen sind fast identisch, lediglich die Interpretation weicht etwas ab. Nur muss ich, bzw. auch Frank und Michael uns vorführen lassen mit der
Aussage: "Unsere Beiträge sind sachlich falsch interpretiert."
Muss ich mir immer dreifach überlegen wenn ich etwas schreibe, ob ich nicht doch in irgend einer Form damit angreifbar bin weil da wieder ein Darius unbedingt widersprechen muss?

Ich hab jetzt nochmal eine Nacht darüber geschlafen und bin zur Erkenntnis gelangt, dass ich in dieses MGDC Forum so wie es jetzt ist nicht passe. Hat sehr lange gedauert, eigentlich zu lange.
Wie die meisten wissen habe ich keinen MG und werde auch voraussichtlich nie einen haben. Ergo passe ich hier auch nicht rein. Die Art wie ein Einzelner hier mit anderen Forenteilnehmern umgeht ist mir auch zutiefst zuwider und hat mich schon mehrfach erschreckt. Aber das Forum scheint auf diese Beiträge angewiesen zu sein. Götzenanbetung liegt mir nicht.
Ich wünsche den Vernünftigen hier im Forum erstmal alles Gute und viel Spass mit ihrem MG.
Gruß
Josef

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Re: MGB-Motor im MGA

#16

Beitrag von Rule Britannia » 23. Sep 2013, 14:52

Moin Josef und Freunde des englischen Eisens :-(

ich überlegte auch lange, soll ich noch was zum Darius schreiben, lohnt es überhaupt, dass ich mir die Zeit nehme? Nun aber nach Dir doch.

Genau das ist es, was vielen hier seit vielen vielen Jahren nicht schmeckt und dann irgend wann die fleißigen Schreiber zeitweise oder für immer hier fernbleiben und ihre tausenden manchmal 13 Jahre alten Thread-Einträge ggf. löschen lassen. Ich habe persönlich einiges zu den H-Kennzeichen Änderung beigetragen und lese immer wieder diese Wünschdirwasauslegungen, aber so ist das seit der Einführung :-)

Aber vielleicht ist das die Intentionen dieser 1-2 komischen MG-Freunde oder sie merken es garnicht oder sie können einfach nicht anders. Müssen immer recht und das letzte Wort haben. Vielleicht haben die aber zu hause ganz andere Sorgen. Zu mindest haben die Beleidigungen und das Denunzieren die letzten Jahre fast aufgehört, das kennen die neuen hier garnicht :-)

Eigentlich müsste ich Dich ermutigen zu bleiben, denn so einen freundlichen und sachlichen Fachmann von englischen Fahrzeugen wie Dich gibt es nicht viele und der dann noch mit originaler Luft in Diagonalreifen in seinem Healey fährt noch weniger ;-) :-) Spaß muss sein. Du weißt das ich Dich sehr schätze, ganz genau verstehe, mir gehts genauso. Bleib noch ein bißchen und überleg es Dir noch einmal. Genau so mache ich es, aber auch noch ein paar andere.

Unser Bernd kann leider auch nicht alles "regeln". Reißt sich seit vielen Jahren den Hintern für uns auf! Vielen Dank an dieser Stelle!

Ja Josef, vielleicht wird ja auch alles wieder gelöscht und dann war doch alles wieder umsonst. Eigentlich alles sehr traurig und schade...
Gruß
Frank

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Re: MGB-Motor im MGA

#17

Beitrag von Gagamohn » 23. Sep 2013, 18:46

Warum antwortet ihr nicht auf die Frage im Thema ohne euch zu streiten?
Es ist für den Themastarter bestimmt nicht sehr hilfreich was ihr da von euch gebt.
Das ist meine letzte Antwort auf eure Streiterei. In Zukunft werde ich die Beiträge löschen und den/die Verfasser der störenden Antworten verwarnen. Wenn ihr euch irgendwelche Nettigkeiten sagen wollt, schreibt eine Maill oder PM, aber lasst das Forum in Ruhe.
Das hier ist doch kein Kindergarten.

Gruss
Bernd

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Re: MGB-Motor im MGA

#18

Beitrag von Rule Britannia » 24. Sep 2013, 22:21

Moin Bernd,

na dann schauen wir mal, ob es auch anders hier geht und ob sich auch alle daran halten, es würde mich freuen...
Gruß
Frank

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