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Hat jemand einen B-GT Schein mit 4 eingetragenen Sitzplätzen

Verfasst: 27. Jan 2006, 15:11
von Mr.Pacer
hi, habe heute gesehen, dass mein GT unter der Rückbank sogar Vorrichtungen für hintere Gurte hat... jetzt würde ich auch gerne provisorisch bei der Vorführung für die Vollabnahme welche dranmachen damit ich in den Schein auch 4 Sitzplätze eingetragen bekomme (ist ja besser wenn mal jemanden mitnehmen muss).. hat jemand vielleicht eine Kopie seines Scheins für mich, wo schon 4 Plätze eingtragen sind? ich denke mal dass dann die EIntragung wesentlich einfacher von statten gehen würde..
thx
bastian

Verfasst: 27. Jan 2006, 17:56
von Gabanyi Bela
Ich, aber in der Schweiz.Zu fünft waren wir schon drin, aber nicht zu empfehlen!
Bela

Verfasst: 27. Jan 2006, 20:21
von Marcus Clausius
@ Bastian,
ich habe in meinem GT 3 Sitzplätze eingetragen, aber Gurte habe ich hinten nicht. Vorn auch erst seit ein paar Jahren.
Gestört hat das den TÜV oder die grün-weiße Rennleitung noch nie.
Die Zahl der Sitzplätze hat doch bei unseren Baujahren nichts mit Gurten zu tun.

Und wer soll denn da hinten rein? Meine 4 1/2 jährige Tochter muß schon quer sitzen, weil kein Platz für die Beine ist. Und dann noch einer? Das geht nur mit Minenopfern.
Warum sagen wohl die Engländer zu Fahrzeugen dieser Konzeption "two plus cripples"?

Ich habe mal meine Schwiegermutter für 15 Kilometer da rein gesetzt. Lieber schlecht gefahren als gut gelaufen. Um den Familienfrieden zu erhalten, wollte ich das aber nicht zu oft machen.

Es gab aber mal einen Beitrag von jemandem, der 4 Sitzplätze eingetragen hatte. Mit Größenbeschränkung von ich glaube 1,20 m für die hinteren Sitzplätze!

@ Bela,

gibt es davon ein Photo? Waren das die erwähnten Versehrten oder Hungerkünstler?

Ich weiß, das war jetzt wieder nicht politisch korrekt.

In der Erwartung spektakulärer Bilder,

Gruß Marcus Clausius

Verfasst: 27. Jan 2006, 22:04
von ghn4
Hier einige Bilder und der Beweis, dass der BGT nicht mal für Kinder geeignet ist:

Bild

Für unsere vierbeinigen Begleiter scheint es ok zu sein:

Bild

Schöne Grüße,
Johannes

Verfasst: 27. Jan 2006, 22:41
von Ralph 7H
Bastian,
nicht die Zahl der Sitze ist vordergründig, der Unterschied zwischen Leergewicht und maximalem Betriebsgewicht ist im Zweifelsfall rechtlich relevant.
Abgesehen davon ist es nicht moglich ohne körperliche Schäden zu erwägen, die gepolsterte Heckablage als Sitz zu benutzen. Als ich Ende der Siebziger meinen GT gekauft habe und meine damals 6jährige Tochter schon Sitzprobleme dort hatte, habe ich es aufgegeben darüber nachzudenken und freue mich noch heute über die unversehrte Polsterung.

Die beiden Ankerpunkte in der Mitte der Reserveradmulde eignen sich vielleicht für Vierpunktgurte, davon haben andere aber sicher mehr Ahnung als ich.

Gruß vom Niederrhein
Ralph

Verfasst: 28. Jan 2006, 11:35
von achimroll
Hallo zusammen,

GTs habe ich schon mit zwei, drei oder vier eingetragenen Sitzplätzen gesehen. Bei mir sind vier eingetragen, eine Kopie ist unterwegs, aber bereits bei der dritten Person die einsteigt, wird die Fahrerei abenteuerlich.
Hier noch ein schönes Foto von zwei Erwachsenen auf der Rückbank des MGB Roadster.

Bild

Nette Grüße
Achim Roll
MGDC

[Dieser Beitrag wurde von achimroll am 28.01.2006 editiert.]

Verfasst: 28. Jan 2006, 12:18
von PM
Hallo Achim,
Kannst Du mir bitte auch eine Kopie mit den 4 Sitzplätzen im GT zusenden. Ich hab ein 75er und vorne Dreipunktgurte. Hinten sollen Beckengurte für die Eintragung rein.
Danke im Voraus und Gruss vom linken Niederrhein.
Peter

Verfasst: 28. Jan 2006, 12:31
von Mr.Pacer
hallo,
es geht mir nicht darum jetzt eine familienreise bis an die costa blanca mit 4 erwachsenen zu machen, sondern vielmehr darum, eben wirklich noch einen notsitz hinten drin zu haben falls man mal jemanden über eine kürzere entfernung mitnehmen will oder muss. und um sich im fall der fälle den ärger zu ersparen, ists natürlich besser 3 oder 4 plätze eingetragen zu haben...
gruß
bastian

Verfasst: 28. Jan 2006, 15:01
von AST
Hallo Achim ,
ist ja super ,dass Du 4 Sitze eingetragen hast!
Da ich manchmal meinen Sohn auf Kurzstrecken hinten mitnehme (die er sehr gern quersitzend verbringt)hätte ich bitte auch gern eine Kopie.
Vielen Dank im voraus und und im o.g.Sinne:
" S A F E T Y F A S T "
Grüsse , Axel

Verfasst: 2. Feb 2006, 12:45
von banjo
Hallo Achim,

auch bei meinem GT sind leider nur zwei Sitzplätze eingetragen. Kannst Du mir vielleicht auch eine Kopie des Briefs zukommen lassen ??
Im web habe ich noch zwei Seiten mit Infos zum Kindersitzeinbau, bzw. Kopfstützeneinbau (GT hinten) gefunden:
http://www.geocities.com/goodychrischil ... dseat.html
http://www.v8register.net/subpages/V8NOTE191updated.htm

Ich wäre an weiteren Tips oder Erfahrungen mit Kindersitzen und Gurten interessiert. Bei Stevens (?) gibt es z.b. spezeille 3-Punkt-Automatikgurte für den mittleren Sitzplatz auf Rückbänken. So etwas könnte ich mir für die Kindersitzbefestigung (und später ohne Kindersitz) vorstellen. Hat das schon schon jemand ausprobiert?

Grüsse und Danke im voraus
Thorsten

[Dieser Beitrag wurde von banjo am 02.02.2006 editiert.]

Verfasst: 6. Feb 2006, 12:20
von dieterrauh
Hallo zusammen,

zu dem Roadster-Bild von oben möchte ich noch meinen eigenen Sitzplatz-Status vermelden: Ich habe 2+2 Sitze im Roadster eingetragen - die hinteren gelten als Notsitze. Allerdings mit dem Zusatz dass es bei Verwendung des Klappverdecks keine Notsitze gibt. Und natürlich nur bei Beachtung des zul. Gesamtgewichts. :-) Bedeutet: 4 Sitze ohne Verdeck, mit Hardtop oder mit pack-away-hood. Aber nur 2 Sitzplätze bei Klappverdeck. Schräge Sache, aber ist so eingetragen.

Gruß
Dieter

Re: Hat jemand einen B-GT Schein mit 4 eingetragenen Sitzplä

Verfasst: 27. Aug 2017, 23:16
von AGausB
Ich habe nun übrigens auch nur 2 Sitzplätze in meinem MGB GT V8 eingetragen bekommen ... :(

Der TÜV-Prüfer hier vor Ort hat sich den Wagen angesehen und gemeint, er hätte Bauchschmerzen die hinteren Plätze freizugeben, da die Automatikgurte ja an deren Rücksitzbank festgemacht seien und im Ernstfall, bei einem Unfall, straf gespannt seien und somit gefährlich für die hinten sitzenden Mitfahrer (ohne Gurte).

Ich habe mir das nochmal angesehen, wenn man angeschnallt ist ... und bin nicht sicher, ob das tatsächlich so zutrifft.
Am Ende hat er die Entscheidung auf den TÜV-Fachmann abgewälzt, der Vollabnahme / Oldtimer-Gutachten erstellt hat.

Von dort kam auf die Anfrage, ob man nicht auch 2+2 respektive 4 Sitze eintragen können ein "Kann man schon machen" ...

Nun warte ich mal ab ... und bin voller Hoffnung und guter Dinge ...

Andreas