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H-Kennzeichen mit MOTO-Lita-Holzlenkrad

Verfasst: 7. Apr 2002, 11:42
von Ulrich
Hallo MG-Driver,

soeben habe ich mir ein Moto-Lita-Lenkrad in meinen B montiert. Nächstes Jahr möchte ich beim TÜV die H-Zulassung mit entsprechender Prüfung beantragen. Das Fahrzeug ist dann 30 Jahre alt, restauriert und unverbastelt.
Ich habe aber vor, das Fahrzeug mit dem Moto-Lita-Holzlenkrad als historisches Fahrzeug zuzulassen. Das ist aber nach dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO"
Kapitel IV: Bremsen, Lenkung, Reifen/Räder, Aupuffanlage
unter dem Absatz Lenkung ganz klar nicht erlaubt.
Ich habe aber schon einige MGB's mit diesem Lenkrad und einer H-Zulassung gesehen!
Kann man die Zulassung trotzdem irgendwie bekommen?

Hier der Pfad für denAnforderungskatalog: http://www.tuev-sued.de/auto/special/urncirnqxgva.html


Vielen Dank und allzeit gute Fahrt

Ulrich

Verfasst: 7. Apr 2002, 15:41
von Burkhard
Hallo an alle,

aus der Entscheidungsmatrix ergeben sich ja auch noch andere Fragen: ist z.B. der Umbau vom Originalgetriebe auf 5-Gang zulässig, wie steht es mit Motorumbauten, z.B. 1800B-Motor in MG-A oder V8 in MG-B, Minilites auf was auch immer...

Fragen über Fragen, wer hat denn diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt oder hat gute Beziehungen zu einem TÜV-Ingenieur?

Gruß Burkhard

Verfasst: 8. Apr 2002, 08:26
von M.Frangenberg
Hab an meinen B ebenfalls ein schönes Moto-Lita-Lenkrad eingebaut. Das H-Gutachten war aber kein Problem. Sogar über die Sportluftfilter hat niemand gemeckert. Vielleicht wissen die Tüv-Leute gar nicht, wie es original aussah. Nur Mut, ich glaube, am Lenkrad solls nicht scheitern.

Verfasst: 8. Apr 2002, 09:37
von Mathias Tolle
Hallo an Alle,

ich denke, Matthias Frangenberg hat das Problem auf den Punkt gebracht. Es kommt auf den TÜV Menschen an. In Göttingen sind sie sehr großzügig, in anderen Städten nicht! (Siehe andere Beiträge im Board). Wenn Du den Anforderungskatalog 100% erfüllst, kannst Du bei jedem TÜV Dein H-Kennzeichen bekommen, ansonsten brauchst Du Glück, dass sich einer nicht so auskennt oder ein Auge zudrückt.
Nebenbei gesagt: Ein Moto-Lita Lenkrad bekommst Du normalerweise nicht! eingetragen und würdest somit auch durch keine normale Untersuchung kommen, (Zusätzlich fährst Du formal ohne Versicherungsschutz). Dass bei Oldies sehr oft ein Auge zugedrückt wird, bzw. Unwissenheit der Prüfer vorliegt, sieht man an der Vielzahl der Abweichungen von der Serie an den diversen MGs.

Ich hoffe, dass das zur allgemeinen Verunsicherung beigetragen hat Bild

Grüße
Mathias

Verfasst: 8. Apr 2002, 12:00
von Lars Tolksdorf
Wie wär´s wenn du die Reihenfolge änders.Erst die H-Zulassung, dann das Moto-Lita ?!
Gruß Lars

Verfasst: 11. Apr 2002, 09:23
von Ulrich
@M. Frangenberg: Bitte scannen Sie mir den Schein mit dem Moto-Lita ein und schicken Sie mir die Datei auf meine E-Mail-Adresse:
U-U-haltenb@hotmail.com

Viele Dank!

Grüße
Ulrich

Verfasst: 11. Apr 2002, 11:08
von woiza
Tach! Ich denke am Holzlenkrad wirds nicht scheitern..ich habe ein schwer rissiges (uraltes) Holzlenkrad im B und der hat auch ein H bekommen, obwohl:
-Holzlenkrad (ziemlich rissig)
-Beckengurte (sind wohl zulässig)
-keine Sonnenblenden (waren auch nie drin)

Ich schlage mal vor, dass du dein neues Motolita mal (d)einer Miezedatze zum spielen gibst, eine Woche später sieht es so alt aus als wärs original Bild

Grüsse ausm Katzenklo (mit H-Zulassung Bild ),
Woiza

Verfasst: 11. Apr 2002, 11:21
von Ulrich
Ich sehe gerade.... meine Adresse ist falsch!
Richtig ist: u_u_haltenb@hotmail.com

Vielen Dank!

Gruß Ulrich

Verfasst: 11. Apr 2002, 11:24
von Axel S
Hi Ulrich,

ich kann mich nur der Meinung anschließen, daß es ganz allein auf den Prüfer ankommt.Ich habe letzte Woche mein "A" auf "H" prüfen lassen und ich bekam die Zulassung mit Spax-Dämpfern,Holzlenkrad (ein Replica des damals erhältlichen)und ohne Sonnenblenden.Manchmal macht es eine Menge aus, wenn Du die TÜV-Prüfung bei einer guten Werkstatt machen lässt. ;-)
good luck

Axel S. aus S.
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