
da hoffe ich mal das bei mir alles glatt läuft
Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez
kuepper.remscheid hat geschrieben: ↑18. Jun 2021, 07:32 Heiko:
Richtig !
Manfred und ein paar Kollegen fahren nach England und verkaufen dort ihre überzähligen Ersatzteile.
Also Verkäufer.
Manfred:
Das ist schade zu lesen, das es mit soviel Aufwand verbunden ist.
Das macht die Veranstaltung leider nicht mehr so „bunt“.
Für alle die noch nie auf dieser Veranstaltung waren, kann ich nur sagen: Fahrt dort mal hin !
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Zollunion zum 01.01.21
sind für alle Warensendungen Zollanmeldungen erforderlich.
Das bedeutet, dass alle Sendungen aus dem Vereinigten Königreich (UK) bei der
Einfuhr umsatzsteuerpflichtig sind und diese Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen
Warenempfänger generell abzurechnen ist.
Durch das Abkommen wurde geregelt, wie eine zollbegünstigte Einfuhr durch eine
Präferenzerklärung stattfinden kann. Die hierzu erforderliche präferenzielle
Ursprungserklärung (Präferenzerklärung) muss der Exporteur auf der
Handelsrechnung anbringen und dadurch mit dem vorgegebe Güter/Waren
bestätigen.
Ohne diese Erklärung ist es nicht möglich, eine Zollbefreiung zu gewähren und die
Sendung unterliegt dann der regulären Abgabenpflicht (Zoll + EUSt), Verzollung.
Leider war diese auf der vorliegenden Handelstrechnung nicht vorhanden.
Maßgebend für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist das Verzollungsdatum der
Sendung (siehe beigefügten Abgabenbescheid).
Die Berechnung der Einfuhrabgaben richtet sich nach den Angaben auf der
Handelsrechnung/ Proforma Rechnung /Zahlungsnachweis.
Wird in der Handels- bzw. Proforma Rechnung / Zahlungsnachweis, keine Frachtkosten oder Frachtkosten mit 0,00 EUR angegeben, wird vom Zollamt anhand einer Tabelle (IATA) ein Wert ermittelt. Dieser Wert bildet zusammen mit dem Warenwert und dem erhobenen Zoll die Grundlage zur Errechnung der zu zahlenden Einfuhrabgaben (Zoll und EUSt).
Berechnung der Zölle:
Warenwert (433.54 GBP = 507,45 EUR) + Nicht-EU-Anteil Transportkosten 26,70
EUR (nach IATA) = Zollwert 534,15 EUR
Zollwert 534,15 EUR x 4,5% Abgabensatz laut Warentarifnummer = Zölle 24,04 EUR
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer:
Warenwert 507,45 EUR + Transportkosten 66,74 EUR + Zoll 24,04 EUR =
EUST-Wert 598,23 EUR
EUST-Wert 598,23 EUR x 19% Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer
113,66 EUR
Die Berechnung der Einfuhrabgaben ist also korrekt.
Damit Ihre Import-Sendungen ohne Verzögerungen verzollt und zugestellt werden
können, müssen wir für Ihre Einfuhrabgaben (Zölle/Einfuhrumsatzsteuer) in
Vorleistung treten. Die dadurch entstandenen Kapitalbereitstellungskosten werden
lt. aktuell geltender Preisliste (siehe Anlage) mit 2% aber mind. 12,50 EUR zzgl.
MwSt. in Rechnung gestellt.