Hallo Willi
Ich denke nicht, daß ihm ein beliebiger vereidigter Sachverständiger helfen kann, das muss schon ein auf Fahrzeuge aus der Generation sein ...da wird es wohl nichtmehr so viele Aktive geben.
Zum A zerlegen habe ich leider nix auf Youtube gefunden, beim B haben wir es sicher leichter.
Vielleicht gibt es ja Informationen beim MGA- Guru oder es lohnt sich Kontakt zu unserem Typenreferenten aufzunehmen?
Grüße
Micha
Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung
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- marc-ks
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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung
Willst Du denn auf Basis des KVA abrechnen oder reparieren lassen? Bei letzterem könntest Du den Schadenausgleich an die Werkstatt abtreten und die rechnen direkt mit der Versicherung ab - und streiten sich untereinander über den Zeitaufwand. Wenn Du selbst reparieren willst, brauchst Du ein zweites Gutachten, über 1500€ Schaden steht Dir das zu. Schuldrage ist eindeutig? Privathaftpflicht ist immer etwas anders als KFZ, da kenne ich mich aber nicht so aus. Stell doch mal ein Foto des Schadens ein.
Grüße Marc
#2315
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