Hallo Willi..cw_schreuer hat geschrieben: ↑15. Dez 2019, 11:39 Hallo Günter
jede Versicherung wird versuchen Abzüge zu machen.
Ob man das akzeptiert ist etwas anderes.
Grüße
aus Stolberg
Willi
richtig, es sei denn du rechnest auf Basis des von der Versicherung beauftragten Gutachters ab, dann geht alles ruck, zuck.
@ Micha..
""Was bezahlt wird ist inzwischen gesetzlich neu geregelt.""
Ja, der Auszahlungsanspruch ist unabhängig davon, ob du den Schaden beseitigst oder nicht. Da hat es lange Zeit kontroverse Diskussionen dazu gegeben.
@ Dirk..
So etwas ist ärgerlich, wenn da jemand seine Anhängerkupplung in den Wagen drückt und im Gegensatz zu Willi, finde ich dass es gut aussieht, aber so ist das eben, der eine so der andere...
Eines interessiert mich dennoch hast du Wertminderung in Anspruch genommen ?
Gruß
Günter