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V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 09:14
von igniferrum
Guten Morgen aus Luxemburg!
Ich bin dabei, meinen B V8 zu verkaufen. Damit bei einer etwaigen Zulassung in Deutschland keine unnötigen Diskussionen entstehen, wäre mir geholfen, wenn mir jemand eine Kopie der deutschen Zulassung eines MGB V8 mit einem Edelbrock Vergaser zukommen lassen könnte.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Claude

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 10:49
von oport
Hallo Claude,

meinst Du mit eingetragenem Edelbrock? Ich bin mir fast sicher dass keiner, der den in D auf einem B V8 fährt ihn in den Papieren eingetragen hat. War bei meinem auch nicht eingetragen und nie ein Thema. Ist genau so wie bei anderen Weber Umrüstungen - normalerweise wird es vom TÜV Prüfer akzeptiert/ignoriert. Sobald man es aber explizit eintragen lassen will wird es kompliziert (Leistungsänderung etc.).

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 11:00
von igniferrum
Hallo Olaf,
ja genau, ich meinte die Eintragung. Hier in Luxemburg ist es dann ähnlich, für den Vergaser hat sich bislang kein Prüfer interessiert, andere Modifikationen wie Felgen, Stoßdämpfer, Stahlflexbremsleitungen usw. sind aber eingetragen.
Ich stelle die Frage, weil mich ein deutscher Kaufinteressent danach gefragt hat, der befürchtet, für den Wagen so keine H-Zulassung ze bekommen.
Da ich nicht in Deutschland wohne, bin ich auf eure Erfahrungswerte und Infos angewiesen ...
Vielen Dank,
Claude

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 12:43
von kuepper.remscheid
Hallo Claude,
Geh mal davon aus, das du das in Deutschland nicht eingetragen bekommst.
Selbst wenn jemand das vor 10 Jahren noch eingetragen bekommen hat, heute aber nicht mehr.....
Bau um auf Orginal !
Gruß
Stefan

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 13:24
von Axel Krug
einfach alles so lassen und zum passenden TÜV fahren wenn es soweit ist

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 15:20
von Ralph 7H
Hallo Claude,

auf meinem V8 habe ich fast 30 Jahre einen Holley und die JWR-Brücke gefahren. Mit dem TÜV gab es keine Fragen und später dann auch nicht, als es die H-Zulassungen für meinen GTV8 gab.
Wichtig ist das Einhalten der Abgaswerte des Motors, alles Weitere war belanglos. Hinsichtlich der H-Zulassung sollte man, wenn der Prüfer meint nach dem Vergaser fragen zu müssen, wissen, dass der Edelbrook (jetzt Weber USA) eigentlich ursprünglich ein Carter ist und damit auch die Altersanforderungen für H-Zulassungen erfüllt.

Safety Fast !

Ralph

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 19:56
von kuepper.remscheid
Einen schönen guten Abend zusammen,
Bei dieser Diskussion sollten wir mal was unterscheiden:

man wird einen Prüfer finden, der eine Vollabnahme durchführt und das H Gutachten erstellt, also steht einer Zulassung in Deutschland nichts im Weg.

Aber :
Man wird keinen Prüfer finden, der den Vergaser offiziell einträgt !
Also erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Und somit hat der Fahrer keinen Versicherungsschutz und somit im Falle eines Falles eine Menge Ärger.

Und das ist, wie ich die Frage verstanden habe, wohl die Voraussetzung für den Verkauf.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.......
Besten Gruß
Stefan

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 19. Nov 2019, 23:05
von Fuggerer
kuepper.remscheid hat geschrieben: 19. Nov 2019, 19:56 Bei dieser Diskussion sollten wir mal was unterscheiden:

Aber :
Man wird keinen Prüfer finden, der den Vergaser offiziell einträgt !
Also erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Bei dieser Diskussion sollten wir vielleicht zuerst einmal nachdenken anstatt pauschal inkorrekte Aussagen zu tätigen.

1. Alles ist eintragbar.
2. Die zweite Aussage ist nicht einfach so pauschal zu tätigen.

Lasst doch mal diese Panikmache sein.

Salve,
Chr.

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 20. Nov 2019, 00:58
von Ralph 7H
Hallo Stephan,

Vergaser in den Papieren eines Autos einzutragen ist unüblich und würde den Prüfingenieur schon in Konflikt bringen. Vergaser(?) ein Begriff aus der Kindheit... keine Unterlagen, die Einschätzungen erlauben... Keine Recherchemöglichkeiten in Datensammlungen mangels 'Tintenpisserei'...

Deine Bedenken hinsichtlich der versicherungstechnischen Hintergründe sind ein anderes Thema, dass aber von KFZ-Gutachtern 'wasserdicht' ausgeräumt wird, weil es keine überwiegende Kausalität für selbst verschuldete Inanspruchnahme im Schadensfall hinsichtlich der Installation dieser Teile gibt!
Wenn Claude seinen BGTV8 in D. verkaufen will, sollte er vielleicht einfach zum TÜV in Bitburg fahren und ihn dort abnehmen lassen und dann mit dem aktuellen Bericht und H-Gutachten überall verkaufen können.
Wertminderung muss dadurch keinesfalls erwartet werden!

Soweit die Fakten und hoffentlich eine Entschärfung der amtsgläubigen (deutschtypischen) Bedenkenträgerei... :roll:

Also bitte kein 'Bangemachen` :wink:

Just my 5 Ct.

Safety Fast !

Ralph

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 20. Nov 2019, 07:15
von entenhannes
Moin,
den Aussagen von Ralph (7Haar) und Chr. (Fuggerer) kann ich aus eigener Erfahrung und einigen Importen aus u.a. Luxemburg und dazugehöriger "Germanisierung" zu 100% beipflichten.
Mit richtiger Bedüsung ist ein 500er Edelbrock für den 3,5 er und 3,9 er Rover V8 nicht die schlechteste Wahl.
Alles Andere ist halbgares Gewäsch.
Gruß
Johannes

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 20. Nov 2019, 20:28
von kuepper.remscheid
Hallo Ralph,
Du weißt ja das ich deinen Wissensschatz sehr schätze, deshalb gebe ich zu bedenken:
Sobald eine Veränderung am Fahrzeug eintritt, die vom Serienzustand abweicht, muss sie eingetragen werden, oder man hat eine ABE.
Ich denke hierüber sind wir uns einig.
Also muss ein anderer Vergaser eingetragen werden, da er dem Serienzustand nicht entspricht.
Ich hoffe das wir uns bis hierhin auch noch einig sind.
Für diese Eintragung sollte ich Unmengen an Unterlagen und Gutachten beim TÜV vorlegen, die ich nicht besorgen konnte, also sollte ich sie erstellen lassen.
Das hätte ein Vermögen gekostet.
So ist es mir mit einem BMW 1802 und meinem Wunsch ein paar Weber Vergaser dort eintragen zu lassen, ergangen.
Also selbst alles durchgemacht !

Das ist der Grund weshalb ich davor warne, dem Käufer eine Zusage zu geben, nach dem Motto:
Alles kein Problem...
Und nachher Ärger mit dem Käufer zu bekommen.
Das soll wirklich keine Bange machen sein, jeder soll doch das machen was er möchte.
Man sollte nur nachher damit Leben können.

Besten Gruß
Stefan

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 20. Nov 2019, 21:56
von Fuggerer
kuepper.remscheid hat geschrieben: 20. Nov 2019, 20:28
So ist es mir mit einem BMW 1802 und meinem Wunsch ein paar Weber Vergaser dort eintragen zu lassen, ergangen.
Dann bist du schlichtweg an den falschen TÜV-Menschen geraten.
Oder warst nicht umfassend genug vorbereitet.
Ganz einfach.

Bitte nicht persönliche Erfahrungen pauschal auf die allgemeine Situation übertragen.

Man kann sogar eine Leistungsänderung eingetragen bekommen ohne Prüfstandsprotokoll oder eine Edelstahlauspuffanlage, die selbst gebaut ist.
Man muss nur wissen wie.

In Wuppertal z. B. kenne ich einen sehr kompetenten TÜV-Ingenieur.

Salve,
Christoph

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 21. Nov 2019, 09:42
von Axel Krug
kuepper.remscheid hat geschrieben: 20. Nov 2019, 20:28 Hallo Ralph,
Du weißt ja das ich deinen Wissensschatz sehr schätze, deshalb gebe ich zu bedenken:
Sobald eine Veränderung am Fahrzeug eintritt, die vom Serienzustand abweicht, muss sie eingetragen werden, oder man hat eine ABE.
Ich denke hierüber sind wir uns einig.......
und was ist beim Tausch des Verteilers z.B. gegen einen 123? Alukühler statt dem Originalen? Wo fängt das an und wo hört es auf? Der schon zitierte Spruch von Andreas Pichler passt doch ganz gut. Das mit der Eintragerei wird in D sowas von übertrieben. Bei einem Umbau auf V8 sieht es natürlich ganz anders aus aber um den geht es ja nicht. Als Verkäufer würde ich mir auch mal gar keine Gedanken machen. Der Käufer weiß was er erwirbt und muss sich auch selbst Gedanken machen was er in den Papieren stehen hat und was nicht.

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 21. Nov 2019, 19:43
von JuanLopez
Hallo,

Wenn ich richtig informiert bin, muss der TÜV alles abnehmen was Sicherheitsrelevant ist. Also Änderungen am Fahrwerk, bei den Bremsen, am Motor und bei der Benzinzufuhr. Und diese Abnahme wird dann eingetragen.

Also wäre eine Änderung an der Benzinpumpe auch beim TÜV vorzuführen.

Der andere Vergaser ist sehr wahrscheinlich eine Leistungsförderung. In dem Zusammenhang muss der TÜV sagen ob das im Gesamtpaket passt.

Ich würde den Hinweis mit dem Verlust der Betriebserlaubnis nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen, abgesehen vom Verlust des Versicherungsschutzes.

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Verfasst: 21. Nov 2019, 19:53
von marc-ks
In der Cobra Szene wird vom TÜV auch ordentlich aufgeräumt. Risikolos sehe ich das nicht. Den Versicherungsschutz gefährdet man aber nach meiner Kenntnis nur, wenn der Umbau ursächlich für den Unfall ist. Nicht eingetragene Mehrleistung ist natürlich potentiell Versicherungsbetrug.