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Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"?
Verfasst: 20. Okt 2017, 20:36
von AlexP
Liebe Gemeinde,
mit gestempelten Kennzeichen, aber auch mit einer gehörigen Portion Wut im Bauch habe ich die Bastion der Obrigkeit (sprich: Kfz-Zulassungsstelle) schlussendlich verlassen. Abgesehen von den horrenden 125 Euro Extra für die gnädige (widerrufliche!) Genehmigung, mangels Lenkradschloss eine Diebstahlsicherung lose mitzuführen, die mir die hessische Bündelungsbehörde in Fulda ohne jede nachvollziehbare Leistung ihrerseits abgeknöpft hat (zusätzlich zu all den anderen Gebühren für TÜV und Zulassung, summarum um die 500 Euro), schmerzt mich der Verlust des originalen, 28 Jahre alten und damit lange abgelaufenen "Certificate of Title". Dieses historische Dokument zu meinem MGA wurde zur Vernichtung einbehalten. Ein Fahrzeug dürfe keine zwei Zulassungen haben, so die unsinnige Begründung. Protest erst einmal wirkungslos. Mein Friedensangebot, das Dokument ungültig zu stempeln, ebenfalls. Die Landesregierung erlaube das grundsätzlich nicht. Ende der Durchsage. So einfach akzeptieren will ich das nicht, zumal ein Kollege erzählte, dass in Rheinland-Pfalz alte, entwertete Papiere ohne besonderes Betteln standardmäßig ausgehändigt werden. Mich interessiert nun, ob es gleichartige oder andere Erfahrungen zu diesem Thema gibt? Achteckigst grüßt AlexP
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 20. Okt 2017, 21:46
von Gagamohn
Hallo Alex,
ich habe vor ein paar Wochen ein 35 Jahre altes Motorrad gekauft. Bei der Ummeldung in Dortmund bekam ich neue Papiere Zulassung Teil 1 und 2. Der alte Brief wurde ungültig gestempelt und mir zurück gegeben.
Vor vielen Jahren hatte ich den Fall, das der alte Brief einbehalten werden sollte, nach Protest meinerseits machte der Sachbearbeiter sich eine Kopie und Schnitt am Brief eine Ecke ab.
Es kommt hier in Do wohl auch darauf an, an wen man gerät.
Gruss
Bernd
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 20. Okt 2017, 21:54
von Axel Krug
Bei erster Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland hier bei uns in Deutschland sollte man unbedingt sowohl TÜV als auch Zulassungsstellen in Hessen meiden! Die Bündelungsbehörden sind hier ohne jeden Sinn und Verstand aktiv
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 20. Okt 2017, 21:56
von MH
Hi Alex, so wie Bernd es beschrieben hat, ist es bei mir vor Jahren auch gewesen.
Habe vor vier Wochen einen 35 Jahre alten BMW aus Frankreich importiert.
Bei der Zulassung wurde der französische Brief einbehalten und ich kann, wenn der französische Staat das Papier nicht zurückhaben möchte, den Brief in einem halben Jahr wieder abholen. Habe mir den Termin vorgemerkt. :-)
Der Brief gehört wohl rechtlich dem ausstellenden Staat - so wie ich es verstanden habe.
Grüße
Manfred
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 21. Okt 2017, 00:07
von Matthias
Ich hatte vor vielen Jahren auf der Zulassungsstelle Enzkreis die bizarre Situation, dass der bereits ungültig gestempelte, erste Fahrzeugbrief meine MGC noch einmal ungültig gestempelt wurde, als ich bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs auf die Herausgabe bestand. Das ist aber schon lange her. Heute erklärt das Personal diesel Zulassungsstelle mit dem Brustton der Überzeugung, dass die Zulasungspapiere dem Fahrzeugeigner gehören, und sie sie deswegen nicht einbehalten.
Ähnlich war es auch, als ich einen aus USA importierten Porsche in Berlin zugelassen habe. Der Title wurde anstandslos ausgehändigt.
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 21. Okt 2017, 15:58
von Rule Britannia
Moin zusammen,
in Hamburg und Schleswig-Holstein kann man die alten Pappbriefe/Briefe aber auch US-Titel entwertet behalten. Da sammelt sich für die Historie vom Pappbriefe bis heute schönes für die Nachwelt an. Ist schon Schlimm mit den Zulassungsstellen.
Bei meinem MGA musste ich damals auf der Zulassungsstelle zur Ummeldung in Hamburg auch kämpfen, um wie vorher ein kleines zweizeiliges hinteres Nummernschild zu bekommen. Bei jedem modernen Grauimportschrott geht alles sofort.
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 22. Okt 2017, 10:56
von Albatros
Hallo,
ich kann den Ärger sehr gut verstehen. Denn die original Papiere gehören ja letztendlich auch zur Historie des Fahrzeugs.
Eventuell kann das ja auch Wertsteigernd sein, wenn es sich um den Nachweis eines Prominenten Vorbesitzers handelt.
Ich hoffe du hast dir vorher eine Kopie machen lassen.
Ich habe letzte Woche im Marktoberdorf, Bayern einen Sunbeam Tiger zugelassen.
Das Fahrzeug wurde über die Niederlande aus den Staaten importiert. Die amerik. Zulassungsbescheinigung (Title)
wurde auch bei mir einbehalten. aber ich bekomme das Papier das ungültig gestempelt wurde, nach einem Halben Jahr wieder.
In den Niederlanden wurde der Tiger auch vom Händler (Gallery Aaldering) bei der Einfuhr als historisches Vehikel verzollt.
Die Zolldokumente waren auf holländisch und wurden deshalb nicht anerkannt - seh ich so aus als, ob ich holländich kann, war deren Antwort.
Deshalb wurde das Auto so behandelt, als ob es direkt aus den USA kommt --> Import aus den USA --> Meldung an den Zoll.
Importiert wurde/wird das Auto aber von Holland.
Ich hoffe ich kann den Sachverhalt mit dem Deutschen Zoll und dem Händler klären,
denn schließlich habe ich das Auto als verzollt gekauft.
Kommen da jetzt nochmal 29% oben drauf, hätte ich das Fahrzeug nie gekauft.
Gruß
Günther
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 23. Okt 2017, 15:50
von AlexP
Hallo und vielen Dank für alle Eure Beiträge. Ich lerne daraus, dass – wie vermutet – jeder Zulassungsbezirk (wenn nicht Sachbearbeiter) seine eigenen Regeln macht und sehe mich bestärkt darin, den Title per Anwalt zurückzufordern, wenn er denn noch existiert. Ansonsten schließt sich die interessante Frage an, wie hoch der Schadenersatz anzusetzen ist.
Erschreckend finde ich, dass Bedienstete der entsprechenden Behörden noch immer nicht verstanden haben, dass sie Dienstleister sind, die den sie finanzierenden Bürgern das Leben erleichtern und nicht Steine in den Weg legen sollten. Stattdessen gibt es immer noch Leuchten ihrer Zunft, die den Bürgern (oder besser: Bittstellern) ignorant bis rotzig (siehe auch Bayern) gegenübertreten.
Ich hätte auch noch einen zum Thema Kennzeichen: Meinen Anhänger abgemeldet, mein Kennzeichen von diesem reserviert und ein paar Tage später wieder aktiviert für meinen MGA – trotzdem steht nochmals die Zusatz-Gebühr für Wunschkennzeichen auf der Rechnung. Der Main-Kinzig-Kreis hat es anscheinend sehr nötig...
Die Fuldaer Bündelungsbehörde (eine hessliche Spezialität, um den TÜV zu kontrollieren) war übrigens zumindest inhaltlich diesmal kein Schrecken. Und leider haben die Fachleute dort über ihrem fleißigen Rechnungschreiben nicht mal bemerkt, dass der Prüfingenieur versehentlich eine falsche Reifengröße eingetragen hat. Die steht jetzt in den Papieren (ja, ich hätte natürlich selbst besser aufpassen müssen...) Aber ich habe ja den ganzen Winter Zeit, das korrigieren zu lassen... Achteckigst, AlexP
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 23. Okt 2017, 16:14
von Josef Eckert
AlexP hat geschrieben:Hallo und vielen Dank für alle Eure Beiträge. Ich lerne daraus, dass – wie vermutet – jeder Zulassungsbezirk (wenn nicht Sachbearbeiter) seine eigenen Regeln macht und sehe mich bestärkt darin, den Title per Anwalt zurückzufordern, wenn er denn noch existiert. Ansonsten schließt sich die interessante Frage an, wie hoch der Schadenersatz anzusetzen ist.
Entschuldigung, aber ich glaube unsere Gerichte haben besseres zu tun als hier einem alten ungültigen Title nachzujagen. Was soll das, frage ich mich?
Das führt doch nur dazu, dass noch viel mehr Restriktionen ausgesprochhen werden.
Gruß
Josef
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 07:01
von Glacier-Express
Entschuldigung, Josef, aber mit dieser Bemerkung führst Du den Rechtsstaat ad absurdum!

Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 07:33
von Josef Eckert
Christian,
Wie heißt es so schön: "Ich brauch da mal ein Problem!"
Da ich in meinem früheren Leben von Juristen umgeben war und häufig für meine Tätigkeit Juristenunterstützung brauchte, frage ich mich halt was da die Rechtsgrundlage, der Streitwert und vor welchem Gericht soetwas zu verhandeln ist

.
Rechtsgrundlage schwierig, Streitwert - ideell, nicht bezifferbar, Gericht Verwaltungsakt =>Verwaltungsgericht. Klage wird wahrscheinlich (hoffentlich) nicht angenommen.
Gruß
Josef
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 07:34
von hajok
Hallo Alex
Es gab früher eine Verwaltungsvorschrift diesen Title einzubehalten, welche allerdings bundesweit im Zuge der Digitalisierung abgeschafft wurde. Der Title gehört heute dem Fahrzeugeigentümer, zumal die Zulassungsstelle keine Lagerungsmöglichkeiten mehr hat.
Vermutlich ist dein Sachbearbeiter noch nicht geschult. Tipp: mache schnell einen Termin mit dem Leiter der Zulassungsstelle um mit ihm die Herausgabe zu klären. Er muss der Verwaltungsvorschrift entsprechen um einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu umgehen.
Mir wurde sogar die alten, früher einbehaltenen Titles auf verlangen wieder zurückgegeben.
Ich hoffe er wurde keinem Aktenvernichter zum Opfer.
Im übrigen hatte ich neulich eine ähnliche Posse mit dem h& Saisonkennzeichen in Kombination. Mir wollte man weiß machen, es gingen nur 5 stellen, wie OG-A-12 wegen H und Zeitraum, da engschrift nicht vorgesehen sei. Hinzu kam , dass diese mich dort am 2.oktober wie die Teletabbies anschauten, da es sowas nicht gäbe. Ganz Deutschland war am Feiertag 3.10. damit unterwegs, nur unser Landkreis hatte seine Mitarbeiter nicht informiert und sein SOFTWARE noch nicht aktualisiert. Zudem wollten die mit meine bisherigen 6 stelligen Nummern nicht auf H mit Saison umstellen da zu lang. Nach einiger Eigenrecherche und Gesprächen mit dem Leiter der Zulassungsstelle und verweis auf die Gesetztesinterpretation gings auf einmal. Im Gesetzt stehen definitiv 8 Stellen. OG-TC-46H und 4/10 gehen nun, aber nicht länger.
Unterstützend ist hier, und auch unwahrscheinlich schnell der ADAC mit links zu Quellen zu solchen Themen.
Viel Erfolg.
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 07:49
von Josef Eckert
hajok hat geschrieben:Hallo Alex
Es gab früher eine Verwaltungsvorschrift diesen Title einzubehalten, welche allerdings bundesweit im Zuge der Digitalisierung abgeschafft wurde. Der Title gehört heute dem Fahrzeugeigentümer, zumal die Zulassungsstelle keine Lagerungsmöglichkeiten mehr hat.
Vermutlich ist dein Sachbearbeiter noch nicht geschult. Tipp: mache schnell einen Termin mit dem Leiter der Zulassungsstelle um mit ihm die Herausgabe zu klären. Er muss der Verwaltungsvorschrift entsprechen um einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu umgehen.
Mir wurde sogar die alten, früher einbehaltenen Titles auf verlangen wieder zurückgegeben.
Ich hoffe er wurde keinem Aktenvernichter zum Opfer.
Viel Erfolg.
Hallo Alex,
es gibt keine Verwaltungsvorschriften, nur Verwaltungsanweisungen oder "Ausführungsbestimmungen". Diese gelten nur intern und sind von Außenstehenden nicht einklagbar.
Es muss auch erst nachgewiesen werden, dass eine Dienstanweisung besteht oder nicht mehr besteht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann nur in begründeten Fällen (beträchtlicher Schaden durch Verwaltungsakt entstanden) überhaupt in Erwägung gezogen werden. Hier nicht der Fall. Also müßig darüber zu reden geschweige etwas zu unternehmen.
Einzige Möglichkeit wäre mit dem Leiter der Zulassungsstelle einen Termin machen, mit ihm ein freundliches Gespräch führen und mit ihm im Gespräch eine Lösung finden. Betonung auf "freundlich".
Nur so lässt sich etwas erreichen.
Gruß
Josef
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 08:39
von Noddy
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht immer, wir haben nämlich das verbriefte Recht uns zu beschweren, worum auch immer es geht. Dienstaufsichtsbeschwerden zeigen auch innerhalb einer Behörde durchaus Wirkung, wenn man sie hoch genug ansetzt. Jeder der damit befasst is fühlt sich belästigt und gibt Druck nach unten

. Hier kann das durchaus helfen den Sachverhalt zu klären auch wenn die Antwort immer lautet, daß alles richtig gemacht wurde.
Mit nem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Herausgabe der Papiere vor dem Verwaltungsgericht würde auch die eilige Vernichtung des Titles stoppen. Dafür braucht man auch keinen Anwalt und kann den Antrag auch in der Geschäftsstelle zur Niederschrift stellen, wenn man sich nicht wortgewand genug fühlt und/ oder die Form des Antrags nicht beherrscht.
Grüße
Micha
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 09:27
von Glacier-Express
Josef Eckert hat geschrieben:
Rechtsgrundlage schwierig, Streitwert - ideell, nicht bezifferbar, Gericht Verwaltungsakt =>Verwaltungsgericht. Klage wird wahrscheinlich (hoffentlich) nicht angenommen.

Meine juristisch-laienhafte Entgegnung wäre:
Rechtsgrundlage: In das Eigentumsrecht wird eingegriffen; ein finanzieller Schaden könnte entstehen;
Streitwert: läßt sich gutachterlich festlegen; da die "History" durchaus den Fahrzeugwert beeinflussen kann, ist der Wert nicht lediglich "ideell";
Gericht: Amtsgericht, da Fall des Bürgerlichen Rechts.
Zumal in diesem Zusammenhang bei häufigem Auftreten des Problems eine richterliche Entscheidung für beide Seiten Rechtssicherheit schaffen würde...
Aber da sollen Juristen argumentieren - die haben das erfolgreich studiert
PS: Um das ganz deutlich zu sagen: Ich hatte mit unserer Zulassungsstelle Breisgau/Hochschwarzwald noch nie irgendwelche Probleme! Alles sehr effektiv und freundlich.
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 10:39
von Bela
Albatros hat geschrieben:
In den Niederlanden wurde der Tiger auch vom Händler (Gallery Aaldering) bei der Einfuhr als historisches Vehikel verzollt.
Die Zolldokumente waren auf holländisch und wurden deshalb nicht anerkannt - seh ich so aus als, ob ich holländich kann, war deren Antwort.
Deshalb wurde das Auto so behandelt, als ob es direkt aus den USA kommt --> Import aus den USA --> Meldung an den Zoll.
.....
Kommen da jetzt nochmal 29% oben drauf, hätte ich das Fahrzeug nie gekauft......
Eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers dürfte da günstiger sein.
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 24. Okt 2017, 12:55
von Andreas TF160
Wenn es berechtigten Ärger mit der Zulassungsstelle gibt, kann unter Umständen das Regierungspräsidium helfen bzw. klären.
Kurzfassung einer sehr langen Geschichte:
Zulassungsstelle:"das Auto hat ja in Ihrer Bescheinigung keine Abgasnorm, außerdem, wir dürfen ab 1.1.2006 keine Euro3-Autos mehr zulassen, daher keine Euro-Einstufung bei der Zulassung"
( "Meine" Bescheinigung war das CoC mit EG-Typgenehmigung und Abgasprüfungnorm und -Stufe gelistet )
Kfz-Steuer wäre dann bei ca. 450 Euro gewesen, statt 121 Euro.
Ein sehr freundliches Gespräch meinerseits mit dem Regierungspräsidium hatte ein weniger freundliches Gespräch des RP mit der Zulassungsstelle zur Folge.
Danach lief es aber auch bei der Zulassungsstelle wie geschmiert.
Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 20. Jun 2018, 13:50
von Glacier-Express
Glacier-Express hat geschrieben:
PS: Um das ganz deutlich zu sagen: Ich hatte mit unserer Zulassungsstelle Breisgau/Hochschwarzwald noch nie irgendwelche Probleme! Alles sehr effektiv und freundlich.
Dieser Satz ist ab heute ersatzlos zu streichen! Mehr dazu, wenn die Sache ausgestanden ist

Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"
Verfasst: 20. Jun 2018, 16:47
von Josef Eckert
Au d Friburger ?? I ha mas schu denkt.