H mit Saison

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez

Benutzeravatar
hajok
Beiträge: 104
Registriert: 5. Aug 2002, 01:01
Wohnort: Schwarzwald

H mit Saison

#1

Beitrag von hajok » 2. Okt 2017, 13:01

Neues aus Schildbürga. Ab dem 1. Oktober sollte es neu H Kennzeichen mit mit Saison geben. Würde bei 4-10 pro Oldie 80 € Steuer sparen. Geht aber nur mit 52 er Schild, leider bleiben dann nur 3 Stellen übrig. Beispielsweise OG-A-12H plus Zeitraum 4-10. Längere gibts keine. Wäre jemand aus BAD-A-1H. Wäre es noch Kürzer. Schmal- oder Engschrift sind nicht vorgesehen. Da werden die Nummern aber bald ausgehen. Und das Beste. Sofware der Bawü-Ämter kann das aber erst in ca 10 Tagen leisten. Also Brückentag war eine Fahrkarte, obwohl ich vor einer Woche eine Termin deswegen macht hatte.

Einfach Wunderbar....
octagonale Grüße aus dem Schwarzwald

Hajok

Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4079
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: H mit Saison

#2

Beitrag von Günter Paul » 2. Okt 2017, 15:00

Hallo Hajok..
War mir nicht bekannt , wird wie ich soeben gelesen habe doch schon einige Zeit diskutiert .

Man spart natürlich nicht nur Steuern , sondern auch Versicherung .
Für den , der ein Gutachten hat , sind die Kosten der Umstellung gering , hoffentlich schreiben die nicht die Aktualität des Gutachtens vor , meines ist schon älter als fünf Jahre .

Wäre meines Erachtens nur noch eine Frage zu klären , was ist mit der Versicherung , gibt es einen Stillegeschutz , ist so etwas überhaupt sinnvoll oder riskiert man bei Diebstahl , dass der Wagen dann überhaupt nicht versichert ist , kann man die Versicherung unabhängig von dem Saisonkennzeichen durchlaufen lassen ?

Fazit..nicht uninteressant , werde mal darüber nachdenken .

Gruß
Günter
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Benutzeravatar
Xpower
Beiträge: 1514
Registriert: 10. Nov 2008, 21:27
Fahrzeug(e): MG ZR - MGF - MG5
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Re: H mit Saison

#3

Beitrag von Xpower » 2. Okt 2017, 17:31

In der ungenutzten Zeit geht die Autoversicherung in eine sogenannte Ruheversicherung mit eingeschränktem Versicherungsschutz über. Sobald die Saison wieder startet, besteht auch die abgeschlossene obligatorische Haftpflicht sowie die optionale Teilkasko oder Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug wieder in vollem Umfang.

Die Ruheversicherung stellt sicher, dass für Fahrzeuge außerhalb der Saison Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, Besteht Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum auch Teilkaskoversicherungsschutz. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Gilt das Saisonkennzeichen mindestens sechs Monate im Versicherungsjahr, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Vollkasko das Bonussystem der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen).
Bild

Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4079
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: H mit Saison

#4

Beitrag von Günter Paul » 3. Okt 2017, 15:29

Danke Peter für die Ausführungen .
Habe mit einigen Bekannten gesprochen , die in ähnlicher Situation sind , es wird ziemlich einhellig geraten sich das mit dem Versicherungsschutz zu überlegen.
Ein durchgehend versichertes Fahrzeug wird vermutlich im " Ernstfall " anders abgewickelt .
Ich bin mit meiner Entscheidung noch nicht durch , vermutlich werde ich alles so weiterlaufen lassen .
Danke und Gruß
Günter
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Benutzeravatar
Xpower
Beiträge: 1514
Registriert: 10. Nov 2008, 21:27
Fahrzeug(e): MG ZR - MGF - MG5
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Re: H mit Saison

#5

Beitrag von Xpower » 3. Okt 2017, 16:42

mach dir da nicht soviele Gedanken.
Habe seit Jahren ja schon die Normalen Saisonkennzeichen dran und es besteht Teilkaskoschutz ausserhalb der Saison so das mir auch schon ein gestohlener Wagen nach Gutachten ersetzt wurde.
Die Ruheversicherung besteht übrigens auch bis zu 18 Monate wenn man ein Fahrzeug abmeldet und garkein Kennzeichen mehr dran hat.
Bild

mfsegler
Beiträge: 153
Registriert: 23. Nov 2012, 17:05
Fahrzeug(e): MGB Roadster
Wohnort: nördlich
Kontaktdaten:

Re: H mit Saison

#6

Beitrag von mfsegler » 10. Okt 2017, 15:53

Moin aus dem Norden,

habe heute bei meiner Versicherung nachgefragt wg Kombination H-/Saisonkennzeichen...die wussten erstmal nix. Aber dann: Ja gibt es, aber die Versicherungsprämie ruht nicht. Ich müsste genau soviel bezahlen als wäre der MG angemeldet. Ich würde nur Steuern sparen.

Frage an die Gemeinde: Welche Versicherung behandelt die o.g. Kombination genauso wie ein normales Saisonkennzeichen , also mit reduzierter Versicherungsprämie?

Gruß Michael
(Meine Versicherung fängt mit G...... an)

Benutzeravatar
oport
Beiträge: 553
Registriert: 16. Aug 2007, 09:24
Fahrzeug(e): Porsche 924s, ...
Wohnort: Paderborn

Re: H mit Saison

#7

Beitrag von oport » 18. Okt 2017, 08:53

Ich habe auch mal mit meinem Versicherungsspezi gesprochen, auch bei meiner Versicherung ändert sich der Beitrag durch ein H-Saisonkennzeichen nicht, nur die KFZ-Steuer. Das Argument kann ich sogar nachvollziehen: Die Schäden und damit die Kalkulation bei Oldtimern basiert darauf, dass davon fast alles in den 6 Monaten Fahrsaison passiert. Der kalkulierte Beitrag wird auf das Jahr verteilt. Wenn jetzt viele ein H-Saisonkennzeichen haben, dann würden sich die Schäden dadurch nicht wesentlich verringern, der Beitrag müsste also entsprechend steigen. Ich muss dazu sagen, dass ich einen speziellen und relativ günstigen Flottentarif habe, da gilt das umso mehr. Die Argumentation ist für mich schlüssig, aber Versicherungen finden natürlich immer Argumente......
Zumal die Versicherung dann ja die Wintermonate in einer Allgefahrendeckung (Vollkasko als Ruheversicherung) quasi beitragsfrei versichern müsste - das kann kalkulatorisch nicht funktionieren.
CU OLAF
#1845

JR77
Beiträge: 184
Registriert: 29. Apr 2014, 21:28
Fahrzeug(e): MGB V8
Wohnort: Überlingen

Re: H mit Saison

#8

Beitrag von JR77 » 18. Okt 2017, 16:42

Mal völlig unbedarft gefragt. Was passiert mit der Versicherung wenn man sein Auto einfach abmeldet und irgendwann nach 6 Monaten wieder anmeldet, ausser das man den Aufwand auf der Zulassungstelle ?

Ok mal abgesehen davon, fass das Gebäude einstürzt. Da müsste dann die Gebäudeversicherung ran. Den Wert kann ja bestimmt jeder oder die meisten via Gutachten nachweisen. Bin am Überlegen ob ich diese Variante machen soll.

Grüße
Jens

British-Racing
Beiträge: 77
Registriert: 26. Dez 2006, 06:54

Re: H mit Saison

#9

Beitrag von British-Racing » 18. Okt 2017, 16:55

Scheinbar liest sich kaum jemand seine Versicherungsbedigungen bei Vertragsabschluss richtig durch:
Gebäudeversicherung nix Auto bezahlen, wenn klappt zusammen.

Benutzeravatar
Xpower
Beiträge: 1514
Registriert: 10. Nov 2008, 21:27
Fahrzeug(e): MG ZR - MGF - MG5
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Re: H mit Saison

#10

Beitrag von Xpower » 18. Okt 2017, 18:31

Xpower hat geschrieben: Die Ruheversicherung besteht übrigens auch bis zu 18 Monate wenn man ein Fahrzeug abmeldet und garkein Kennzeichen mehr dran hat.
Bild

JR77
Beiträge: 184
Registriert: 29. Apr 2014, 21:28
Fahrzeug(e): MGB V8
Wohnort: Überlingen

Re: H mit Saison

#11

Beitrag von JR77 » 18. Okt 2017, 19:35

Wenn mir jemand ein Stellplatz vermietet, gehe ich davon aus, dass derjenige das auch versichert hat. Du verstehen!

Das mit der Ruheversicherung muss ich mal nachfragen -->dann wäre das ja geklärt

Grüße
Jens

British-Racing
Beiträge: 77
Registriert: 26. Dez 2006, 06:54

Re: H mit Saison

#12

Beitrag von British-Racing » 18. Okt 2017, 19:41

Dann du Mietvertrag gut lesen...................und auch verstehen.

Oktogon
Beiträge: 186
Registriert: 14. Mai 2016, 16:49
Fahrzeug(e): MG'A ; MG'B
Wohnort: Geldern, Korfu

Re: H mit Saison

#13

Beitrag von Oktogon » 18. Okt 2017, 22:11

JR77 hat geschrieben:Wenn mir jemand ein Stellplatz vermietet, gehe ich davon aus, dass derjenige das auch versichert hat. Du verstehen!

Das mit der Ruheversicherung muss ich mal nachfragen -->dann wäre das ja geklärt

Grüße
Jens
Weshalb sollte der Vermieter einer Scheune , einer alten Fabrikhalle oder einer Garage eine Versicherung haben, welche über diie übliche Feuer- , Sturm- und ggf. Leitungswasser hinausgeht?
Mehr interessiert ihn doch nicht.

Für die eingebrachten beweglichen Sachen ist der Mieter zuständig - falls nix anders vereinbart ist.

(Ich werde morgen mal prüfen, ob ich meine vermieteten Garagen überhaupt irgendwie versichert habe. :? )

....

Einige Versicherungen sind scheinbar mit dem "neuen" Saison-H-Kennzeichen etwas überrascht worden.
Das notwendige Regelwerk scheint noch nicht überall ausgearbeitet bzw. bekannt zu sein.
Ich denke , dass wird sich schnell ändern und der Wettbewerb wird einheitliche Standarts hervorbringen.

Grüße

Rudolf

kuepper.remscheid
Beiträge: 847
Registriert: 4. Apr 2010, 22:38
Fahrzeug(e): B, BGT V8, 280 SL, R75/5, R90S, XT500
Wohnort: Remscheid

Re: H mit Saison

#14

Beitrag von kuepper.remscheid » 19. Okt 2017, 09:12

Mich wundert, was manche voraussetzen !
Die von mir vermieteten Garagen, über einen üblichen Mietvertrag, sind über die normale Haus- Gebäudeversicherung mitversichert.
Also ist die Garage versichert, falls ein Baum drauf fällt oder sie abbrennt, aber nicht die Gegenstände in der Garage.
Manche Haus Gebäudeversicherungen haben aber nicht mal die Garagen ( meistens auf dem Versicherten Grundstück ) mitversichert.
Das muss dann extra in der Versicherungspolice vermerkt sein.
Gruß
Stefan

JR77
Beiträge: 184
Registriert: 29. Apr 2014, 21:28
Fahrzeug(e): MGB V8
Wohnort: Überlingen

Re: H mit Saison

#15

Beitrag von JR77 » 19. Okt 2017, 18:19

Wenn jemand professionell einen Stellplatz vermietet wo u.a mehrere Oldtimer, Boote etc. abgestellt werden und das ganze legal beim Finanzamt angemeldet ist, wird die Verwendung der Halle vermutlich auch bei der Versicherung angegeben sein. Das ein Privatmann der etwas untervermietet weniger professionell vorgeht ist mir auch klar und oftmals will er die Kohle in bar haben.

Bevor sich jetzt einer wieder wundert, oder der andere mir in halb deutsch antwortet, mir wurde von einem Großunternehmer in seiner rießen großen Halle, wo bereits einiges abgestellt wurde, ein Stellplatz über dritte angeboten. Daher meine Frage, hat sich jetzt aber für mich hier im Forum erledigt.
Gruß
Jens

Antworten