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Lärmgrenzwerte

Verfasst: 13. Jul 2017, 17:34
von bernie
Neulich wurden hier in Freiburg 2 Oldtimer aus dem Verkehr gezogen, weil sie angeblich zu laut waren.

Hier der Pressetext:
Auf der Suche nach Fahrzeugen mit hoher Geräuschentwicklung wurde die Polizei am Dienstag, 4. Juli, in St. Märgen und auf der Heinrich-von-Stephan-Straße in Freiburg fündig.
Bei einer Kontrollstelle an der L 126 auf Gemarkung St. Märgen fiel ein Jaguar E-Type (Baujahr 1965) auf, weil das vordere Kennzeichen fehlte. Die Geräuschmessung zeigte 93 Dezibel (dB) an, 79 dB wären normal für dieses Fahrzeug.
Am selben Tag wurde in Freiburg, auf der Heinrich-von-Stephan-Straße, ein Chevrolet Camino (Baujahr 1968) einer Kontrolle unterzogen. Dessen Standgeräuschwert lag bei 107 dB. Laut Fahrzeugschein wären 93 dB zu erwarten gewesen.
Eine Erhöhung von 10 dB entspricht dabei einer Lautstärkeverdoppelung, darauf weist die Polizei hin. In der Regel werden hohe Bußgelder fällig und die technische Änderung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.



In meinem Kfz-Schein ist für den MGA als Grenzwert 82D eingetragen.
Die Fuhre dürfte bei 3/4 der Höchstdrehzahl allerdings lauter sein.
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, dass für ältere Fahrzeuge bei Messungen 26 db zum Grenzwert dazu addiert werden müssen, weil früher anders gemessen wurde.
Das wären dann immerhin 108 db.
Das dürfte passen.
Aber stimmt das auch?

Habt ihr da Erfahrungen oder wisst Ihr mehr?

Kann ja durchaus sein, dass wir zukünftig öfter mit solchen Kontrollen konfrontiert werden, und da sollten wir wissen, was erlaubt ist und was nicht, sonst geht's gleich mal zum TÜV, weil die Beamten gerade bei Oldtimern bisweilen ja auch nicht alles wissen.

Grüße aus dem Süden
Bernie

Re: Lärmgrenzwerte

Verfasst: 13. Jul 2017, 19:38
von Xpower
Hi Bernie

wenn ich das richtig im Kopf habe sind die mit D angegebenen Werte, noch mit DIN-Phon gemessen worden und daher nicht mit den aktuellen db Werten vergleichbar. Daher gab es dort die Aussage mit den 26db +. Wenn ein P hinter den Werten steht müssen wohl 5db hinzugerechnet werden.
Liegt einerseits daran das die Din mit den db nicht vergleichbar sind und früher glaube auch 20m hinter dem Fahrzeug gemessen wurde.

Gruß Peter

edit: leider nur was für Motorräder gefunden http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf

Re: Lärmgrenzwerte

Verfasst: 13. Jul 2017, 21:53
von Andreas TF160
stimmt, sehr viel Vernünftiges findet man nicht:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern
Bezieht sich auf Motorräder, aber die Richtlinienänderungen sind dort gelistet.

Nachtrag:
was ich vorhin vergessen hatte:

Diese Tabelle fand ich in einem Motorradforum
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar

die 26 db ( 21 db + 5 db Toleranz ) wären dann für Bernies MGA nicht heranzuziehen, da dies erst für spätere Erstzulassungen gelten dürfte.

Re: Lärmgrenzwerte

Verfasst: 14. Jul 2017, 01:25
von Andreas TF160
http://www.zeebulon.de/Mot/Technik.htm
fast ganz unten die Liste der Prüfungverfahren über die Jahre, db-Werte nur für 2-Räder

ähnliche Infos:
http://www.ratpak.de/depot/spip.php?article157
und
http://www.alteisentreiber.de/fleisspel ... 0Daten.doc

und hier am Ende eine Info des TÜVs
http://forum.2-ventiler.de/vbboard/arch ... -7835.html

Vermutung:
beim e-type, Bj. vor 1966, den im Artikel genannten db-Daten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Messverfahren, etc.... war die Lautstärke ok.

Re: Lärmgrenzwerte

Verfasst: 14. Jul 2017, 10:26
von Rule Britannia
Moin zusammen,

ich denke da ist es in den Kfz Scheinen mit den Stand- und Fahrgeräuschen, Höchstgeschwindigkeiten ähnlich wie mit den DIN/SAE PS oder BHP. Ein Beamter schreibt den Mist vom nächsten ab und nach 50Jahren stimmt nichts mehr. Ja, gleiches mit den Werten aus dem Internet, mal für Kfz, mal für Motorrad.

Bei meinem MGA steht unter Stand- und Fahrgeräusch 90/85 und beim E-Type 79N/82N.

Alles sehr unterschiedlich und fraglich mit den Einträgen und Messmethoden bei unseren Oldis. Ich mach mir seitens Polizei und TÜV überhaupt keine Sorgen. Ansonsten gibt es ja noch Rechtsanwälte und Gerichte...

Re: Lärmgrenzwerte

Verfasst: 14. Jul 2017, 15:47
von bernie
Rule Britannia hat geschrieben: Ansonsten gibt es ja noch Rechtsanwälte und Gerichte...
Das hilft natürlich sehr...

Bernie