Lärmgrenzwerte
Verfasst: 13. Jul 2017, 17:34
Neulich wurden hier in Freiburg 2 Oldtimer aus dem Verkehr gezogen, weil sie angeblich zu laut waren.
Hier der Pressetext:
Auf der Suche nach Fahrzeugen mit hoher Geräuschentwicklung wurde die Polizei am Dienstag, 4. Juli, in St. Märgen und auf der Heinrich-von-Stephan-Straße in Freiburg fündig.
Bei einer Kontrollstelle an der L 126 auf Gemarkung St. Märgen fiel ein Jaguar E-Type (Baujahr 1965) auf, weil das vordere Kennzeichen fehlte. Die Geräuschmessung zeigte 93 Dezibel (dB) an, 79 dB wären normal für dieses Fahrzeug.
Am selben Tag wurde in Freiburg, auf der Heinrich-von-Stephan-Straße, ein Chevrolet Camino (Baujahr 1968) einer Kontrolle unterzogen. Dessen Standgeräuschwert lag bei 107 dB. Laut Fahrzeugschein wären 93 dB zu erwarten gewesen.
Eine Erhöhung von 10 dB entspricht dabei einer Lautstärkeverdoppelung, darauf weist die Polizei hin. In der Regel werden hohe Bußgelder fällig und die technische Änderung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
In meinem Kfz-Schein ist für den MGA als Grenzwert 82D eingetragen.
Die Fuhre dürfte bei 3/4 der Höchstdrehzahl allerdings lauter sein.
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, dass für ältere Fahrzeuge bei Messungen 26 db zum Grenzwert dazu addiert werden müssen, weil früher anders gemessen wurde.
Das wären dann immerhin 108 db.
Das dürfte passen.
Aber stimmt das auch?
Habt ihr da Erfahrungen oder wisst Ihr mehr?
Kann ja durchaus sein, dass wir zukünftig öfter mit solchen Kontrollen konfrontiert werden, und da sollten wir wissen, was erlaubt ist und was nicht, sonst geht's gleich mal zum TÜV, weil die Beamten gerade bei Oldtimern bisweilen ja auch nicht alles wissen.
Grüße aus dem Süden
Bernie
Hier der Pressetext:
Auf der Suche nach Fahrzeugen mit hoher Geräuschentwicklung wurde die Polizei am Dienstag, 4. Juli, in St. Märgen und auf der Heinrich-von-Stephan-Straße in Freiburg fündig.
Bei einer Kontrollstelle an der L 126 auf Gemarkung St. Märgen fiel ein Jaguar E-Type (Baujahr 1965) auf, weil das vordere Kennzeichen fehlte. Die Geräuschmessung zeigte 93 Dezibel (dB) an, 79 dB wären normal für dieses Fahrzeug.
Am selben Tag wurde in Freiburg, auf der Heinrich-von-Stephan-Straße, ein Chevrolet Camino (Baujahr 1968) einer Kontrolle unterzogen. Dessen Standgeräuschwert lag bei 107 dB. Laut Fahrzeugschein wären 93 dB zu erwarten gewesen.
Eine Erhöhung von 10 dB entspricht dabei einer Lautstärkeverdoppelung, darauf weist die Polizei hin. In der Regel werden hohe Bußgelder fällig und die technische Änderung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
In meinem Kfz-Schein ist für den MGA als Grenzwert 82D eingetragen.
Die Fuhre dürfte bei 3/4 der Höchstdrehzahl allerdings lauter sein.
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, dass für ältere Fahrzeuge bei Messungen 26 db zum Grenzwert dazu addiert werden müssen, weil früher anders gemessen wurde.
Das wären dann immerhin 108 db.
Das dürfte passen.
Aber stimmt das auch?
Habt ihr da Erfahrungen oder wisst Ihr mehr?
Kann ja durchaus sein, dass wir zukünftig öfter mit solchen Kontrollen konfrontiert werden, und da sollten wir wissen, was erlaubt ist und was nicht, sonst geht's gleich mal zum TÜV, weil die Beamten gerade bei Oldtimern bisweilen ja auch nicht alles wissen.
Grüße aus dem Süden
Bernie