Reingefallen???

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bertins
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Reingefallen???

#1

Beitrag von bertins » 19. Sep 2002, 09:45

Hallo zusammen,
seit einigen Tagen bin ich stolzer Besitzer eines Midget, Bj. 68. Aber schon nach der 3. Fahrt war die Freude ueber das wirklich schoene Frahrzeug getruebt, da ploetzlich der 2. Gang im Schiebebetrieb raussprang, und kurze Zeit spaeter sich 2. und 4. gar nicht mehr einlegen liess.
Da ich ja eigentlich keine Ahnung von Getrieben habe, erstmal die Frage: Woran kann's liegen?
Und da ich den Wagen privat gekauft habe, habe ich irgendwelche rechtlichen Moeglichkeiten gegenueber dem Verkaeufer??

Gruss von einem frustriertem Neuling...

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dan_mgblau
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#2

Beitrag von dan_mgblau » 19. Sep 2002, 11:15

Hallo,
ich bin auch kein Getriebe spezialist aber hört sich nach verschlissenen Synchronringen an oder der Kupplung??? Ich kann Dir nur Trost spenden und sagen das jeder hier oder zumindest fast jeder, Lehrgeld am Anfang des Hobbies gezahlt hat. Keiner kann sich darauf perfekt vorbereiten das es nicht passiert. Aber man lernt nur daraus.
mfG

MichaelW
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#3

Beitrag von MichaelW » 19. Sep 2002, 12:08

Der rausspringende 2. Gang ist leider bei vielen Midgetgetrieben vorzufinden. Liegt teilweise an abgenutzten Zahnrädern. Ich würde den Vorbesitzer mal drauf ansprechen. Wäre schon ein komischer Zufall das so etwas nach drei Tagen zum ersten Mal auftaucht. Ich habe allerdings keine Ahnung wie das von rechtlicher Seite aussieht.
Geht der 2. und der 4. gar nicht mehr rein? Schon mal im Stand ohne laufenden Motor probiert? Könnte eine verrutschte Schaltgabel sein. Die Schaltgabeln werden nur von einer Schraube auf der Schaltstange im Getriebe gehalten und können somit bei extremer Gewaltanwendung verschoben werden. An die Schaltgabeln kommst Du durch den Seitendeckel am Getriebe (achtung Öl!) im eingebauten Zustand. Wäre zu testen ob es reicht da etwas nachzustellen.

Viel Erfolg

Michael

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Simon8
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#4

Beitrag von Simon8 » 19. Sep 2002, 16:23

Das mit dem verutschen der Gabel ist interessabt. Kann das am MGA1500 auch passieren? Ich habe nämlich das Problem das bei mir ab und zu der 2. Gang "stecken" bleibt. Der Schalthebel läßt sich nur noch vor und zurück bewegen und egal in welcher stellung bleibt der 2. eingelegt. ach etwas "rumrühren" schnappt er dann (bis jetzt) auch mal wieder raus. Sonst ist das Getriebe OK. Kein Krach und kein rausspringen der Gänge im Schiebebetrieb.
Gruß SImon

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#5

Beitrag von mialb » 20. Sep 2002, 16:11

Hallo Darius,

leider ist es juristisch nicht ganz so einfach.

Zunächst ist es, wie Du schon gesagt hast, möglich, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Allerdings muß dies dem Verkäufer nachgewiesen werden, was bei einem Privatmann, sprich Nicht-Fachmann, so gut wie unmöglich ist. Eine Wandlung ist bei der Anfechtung nicht möglich, sondern der Kaufvertrag ist von Anfang an nichtig. Es besteht an Rückgewähranspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (für Käufer und Verkäufer!).

Bezüglich des Gewährleistungsrechts (ungleich Garantie oder Anfechtung!) sieht das etwas anders aus. Zunächst kommt es darauf an, ob der Kaufvertrag vor oder nach dem 01.01.2002 geschlossen wurde. Ich nehme mal an danach. Hier kann der Käufer bei Vorliegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten (vor 01.01.2002 Wandlung), den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen.

Der nicht unerhebliche Mangel muß bei der Übergabe vorliegen, was aber in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe vermutet wird (Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers).

Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren.

Allerdings kann der private Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ganz ausschließen. Dies kann der gewerbliche jetzt nicht mehr. Er kann nur die Verjährung auf 1 Jahr verkürzen.

Soviel zur juristischen Aufklärung!?! Es ist also nicht ganz einfach und man kann in diesem Rahmen nur grundsätzliche Tipps geben.
Es kommt genau auf den Kaufvertrag an, z.B. wie der Zustand des Fahrzeugs dort beschrieben wurde. Im Zweifel würde ich immer zu einem Rechtsanwalt gehen. Viel Glück!

Viele Grüße

Michael

mialb
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#6

Beitrag von mialb » 20. Sep 2002, 20:54

Hallo Darius,

zunächst heiße ich Michael Bild

es ging mir nicht darum, Dich zu schulmeistern, aber gerade im juristischen Bereich gibt es eben ziemlich viele Zweifelsfragen! Auch wollte ich bertins nur zeigen, welche Möglichkeiten es gibt.

Natürlich hast Du recht, daß nicht jeder Verkäufer ein Betrüger ist. Deshalb sollte man ja nur im Zweifel einen Anwalt aufsuchen. Ein persönliches Gespräch mit dem Verkäufer kann nie schaden!

Ich glaube allerdings, daß es ziemlich schwierig ist, bzgl. der Anfechtung dem Verkäufer zu beweisen, daß die Gänge schon vor dem Verkauf herausgesprungen sind. Selbst falls das gelingen sollte, muß man dem Verkäufer eine vorsätzliche Täuschung bzw. ein vorsätzliches Verschweigen nachweisen. Wenn man dabei bedenkt, daß es sich um ein ca. 30 Jahre altes Auto handelt, daß vielleicht nicht perfekt ist, wird es noch verzwickter. Bei Zustandsnote 4 könnten herausspringende Gänge schon normal sein, so daß ein Verkäufer, wie Du es sagtst, gar nicht auf die Idee kommt, darauf hinzuweisen. Bei Note 2 sieht das schon anders aus. Kommt eben wieder auf das spezielle Fahrzeug und den speziellen Verkäufer an.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Michael

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