Vergasereinstellung CO für MGA 1500

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Peter Schirg
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Vergasereinstellung CO für MGA 1500

#1

Beitrag von Peter Schirg » 2. Jul 2001, 08:09

Hallo - auf welchen CO Wert muss ich die Vergaser meines MGA 1500 bringen - einerseits für gesunden Motorlauf und andererseits für TÜV-Abnahme ?

Mathias Tolle
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#2

Beitrag von Mathias Tolle » 2. Jul 2001, 09:53

Hallo Peter,

Zunächst, bei der normalen 2 jährige TÜV Untersuchung wird der CO-Gehalt nicht gemessen! Bei mir war sie einmalig bei der Vollabnahme gemessen worden und lag bei 12% statt <1%, da sich zur damaligen Zeit der Kaltstarter nicht zurückstellte. Wurde bemängelt, brauchte aber nicht nochmal vorführen.
Der CO Gehalt ist immer ein bisschen ein Interessenkonflikt zwischen gesetzlichen Vorgaben (<1%) und einem gesunden Motorlauf mit langer Lebensdauer. Ich würde letzterem den Vorzug geben. D.h. stell den Vergaser nach der Vollabnahme so ein, dass die Zündkerzenfarbe nach schneller Fahrt rehbraun ist. Bob Tyler (der Vergaserspezialist) sagt mir mal: 'Eher zu fett als zu mager einstellen'. Bei zu magerer Einstellung kann der Motor sich überhitzen und im schlimmmsten Fall festgehen.

Ich hoffe, dies hilft Dir weiter.
Viel Spaß am MG

Mathias

k.plenio
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#3

Beitrag von k.plenio » 2. Jul 2001, 16:43

Hallo zusammen,

ich meine,
ein 71iger B darf einen CO-Wert von 3% oder sogar 3,5% haben.
Dann braucht ein A bestimmt keinen Wert <1%.
Bei der TÜV Untersuchung wird der CO-Gehalt aber nur dann nicht gemessen, wen die ASU noch nicht abgelaufen ist, oder sogar ein paar Monate gültig ist.

Steht der CO-Gehalt für ein langes Motorleben nicht in der Betriebsanleitung?

cu
Karsten #1109

Mathias Tolle
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#4

Beitrag von Mathias Tolle » 3. Jul 2001, 11:59

Karsten,

Ich weiß nicht, ab wann eine ASU vorgeschrieben ist, aber mein A Bj. 62 braucht jedenfalls keine. Ich hab auch keine Plakette am vorderen Nummernschild und in den Auspuff riecht auch keiner mehr beim TÜV. Daher würde ich mich für diese Fahrzeuggruppe nicht verrückt machen lassen.

Grüße

Mathias

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Andreas
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#5

Beitrag von Andreas » 3. Jul 2001, 17:50

ASU für Fahrzeuge ab einschließlich (!!) 1.7.69 Erstzulassung - auf das "richtige" Erstzulassungsdatum ist bei Importen aus dem Ausland zu achten, gibts keine Papiere mehr für die originale Erstzulassung (z.B. bei US-Importen), nett zum Straßenverkehrsamt-Sachbearbeiter sein und auf Erstzulassung 30.6.69 bestehen...


Gruß, Andreas

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