Danke für die Erklärung. Ich kenne die gesetzliche Regelung zwar nur aus meinen Papieren und vom Hörensagen, aber bei uns funktioniert das ein wenig anders:
Erlaubt sind Änderungen am Fahrzeug die die Verkehrssicherheit erhöhen, oder ersetzte Verschleißteile wie z.b. Auspuff. Das heißt im Fall meines MGA, dass z.b. der Bremskraftverstärkererlaubt ist. Über Scheibenbremsen an der Hinterachse (siehe Twin Cam) könnte man bei der Typisierung sicherlich streiten aber bei der jährlichen Überprüfung hätte keiner ein Problem damit.
Nicht erlaubt sind Änderungen die vom Originalzustand abweichen wie z.b. ein Motor von MGB. Ebenso existiert im meinem A auch kein Sierra - 5 Gang Getriebe.
Die Steuer ist die selbe wie bei gleich starken "normalen" Fahrzeugen, nur die Versicherung ist billiger. Das Fahrzeug darf auch nur 120 Tage im Jahr bewegt werden. Originellerweise habe ich am Zulassungsschein einen Zettel dran hängen mit einer Liste der Paragraphen in der Österreichischen Staßenverkehrsordnung, mit denen das Fahrzeug nicht konform ist. Und diese Liste ist ziemlich lang *gg.
LG Joachim