Plakettenverordnung - Zustimmung Bundesregierung erfolgt?
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Plakettenverordnung - Zustimmung Bundesregierung erfolgt?
Soeben versendete der DEUVET eine Stellungnahme zu der Ende der letzten Woche entfachten Diskussion. Es geht um die Ablehnung des FDP-Antrages.
Interessant ist ein bestimmter Wortlaut der DEUVET-Meldung (letzter Satz des Zitates, Hervorhebung durch mich):
"Zur Aufklärung: Am 11. Oktober 2007 wurde im Bundestag lediglich über den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 1. März 2007 abschließend abgestimmt. Dieser Antrag hatte den Stein erst richtig ins Rollen gebracht. Die laufende Debatte und die Behinderung im Bundestag durch das Bundesumweltministerium hatten dann dazu geführt, die bundeseinheitliche Regelung über einen Bundesratsbeschluss zu erreichen. Das ist so geschehen. Die Bundesregierung ist dem Votum des Bundesrates gefolgt.."
Kann das jemand bestätigen? Auf den Seiten der Bundesregierung und des BMU wird die Plakettenverordnung beschrieben, auch werden die älteren KAT-Fahrzeuge erwähnt (grüne Plakette für eben diese), aber es steht nichts vom erwähnten Votum des Bundesrates geschrieben (Antrag des Landes Hessen als Auflage verabschiedet - Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen in Umweltzonen fahren).
Wer weiss mehr?
Cheers,
Andreas
Interessant ist ein bestimmter Wortlaut der DEUVET-Meldung (letzter Satz des Zitates, Hervorhebung durch mich):
"Zur Aufklärung: Am 11. Oktober 2007 wurde im Bundestag lediglich über den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 1. März 2007 abschließend abgestimmt. Dieser Antrag hatte den Stein erst richtig ins Rollen gebracht. Die laufende Debatte und die Behinderung im Bundestag durch das Bundesumweltministerium hatten dann dazu geführt, die bundeseinheitliche Regelung über einen Bundesratsbeschluss zu erreichen. Das ist so geschehen. Die Bundesregierung ist dem Votum des Bundesrates gefolgt.."
Kann das jemand bestätigen? Auf den Seiten der Bundesregierung und des BMU wird die Plakettenverordnung beschrieben, auch werden die älteren KAT-Fahrzeuge erwähnt (grüne Plakette für eben diese), aber es steht nichts vom erwähnten Votum des Bundesrates geschrieben (Antrag des Landes Hessen als Auflage verabschiedet - Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen in Umweltzonen fahren).
Wer weiss mehr?
Cheers,
Andreas
- chilterngreen
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Wenn mich meine Kenntnisse über die Organisation der Legislative/Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschalnd nicht täuscht, segnet der Bundesrat die Gesetzesvorschläge des Bundestages ab, nicht umgekehrt. Außerdem scheint die ganze Sache doch schon vor fast einem Monat geklärt worden zu sein:
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336 ... -07(B).pdf
Statt Klarheit scheint immer mehr Verwirrung über die Ausnahme von Oldtimern bei Fahrverboten in den Umweltzonen zu herrschen.
Irritierte Grüße von
Michael
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336 ... -07(B).pdf
Statt Klarheit scheint immer mehr Verwirrung über die Ausnahme von Oldtimern bei Fahrverboten in den Umweltzonen zu herrschen.
Irritierte Grüße von
Michael
Michael,
der Bundestag steht in diesem Zusammenhang auch nicht zur Debatte.
Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung mit Auflagen genehmigt. Nun muß die Bundesregierung entscheiden, ob sie die Verordnung mit den genannten Auflagen nachbessert.
Laut DEUVET hat die Regierung wohl zugestimmt - aber stimmt das? Das ist die Frage.
Viele Grüße,
Andreas
der Bundestag steht in diesem Zusammenhang auch nicht zur Debatte.
Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung mit Auflagen genehmigt. Nun muß die Bundesregierung entscheiden, ob sie die Verordnung mit den genannten Auflagen nachbessert.
Laut DEUVET hat die Regierung wohl zugestimmt - aber stimmt das? Das ist die Frage.
Viele Grüße,
Andreas
- Ralph 7H
- Beiträge: 4695
- Registriert: 17. Nov 2005, 01:01
- Fahrzeug(e): TD, BGT, SLK
- Wohnort: 26553 Neßmersiel
Halle zusammen,
da fällt mir nur noch die Frage ein ob wir nicht langsam alle etwas 'Bluna' sind oder welcome to the banana
Mitarbeiter die sich so angestellt haben wie die involvierten Kräfte der Legislative bei diesem 'Grabenkrieg' habe ich früher innerhalb von Minuten fristlos in die Wüste geschickt, kann Köhler das eigentlich nicht auch machen? (Leider ist mir die Antwort bekannt )
Gruß vom Niederrhein
Ralph
da fällt mir nur noch die Frage ein ob wir nicht langsam alle etwas 'Bluna' sind oder welcome to the banana
Mitarbeiter die sich so angestellt haben wie die involvierten Kräfte der Legislative bei diesem 'Grabenkrieg' habe ich früher innerhalb von Minuten fristlos in die Wüste geschickt, kann Köhler das eigentlich nicht auch machen? (Leider ist mir die Antwort bekannt )
Gruß vom Niederrhein
Ralph
Hallo MG´ler,
dann versuche ich mal kurz und knapp, mein Verständnis zum aktuellen Sachstand auszudrücken:
Der Bundesrat hat besagte Gesetzesvorlage gebilligt mit der Maßgabe, dass es eine bundesweite einheitliche Ausnahmeregelung für Oldtimer geben muß.
Ein Einspruch gegen diese Entscheidung hätte bis zum 15. Oktober erfolgen müssen, aber "Engel Gabriel" ist still geblieben..............
Somit ist das Gesetz rechtsgültig und kann in Kraft treten und wir können weiterhin ungehindert mit unseren Oldies durch die Bundesrepublik rollen.
Woher ich meine Schlauheit habe: www.motor-klassik.de
(sorry, den direkten Link kann ich nicht einstellen )
Hoffentlich habe ich auch alles richtig verstanden.................
Viele Grüße, Mathias
dann versuche ich mal kurz und knapp, mein Verständnis zum aktuellen Sachstand auszudrücken:
Der Bundesrat hat besagte Gesetzesvorlage gebilligt mit der Maßgabe, dass es eine bundesweite einheitliche Ausnahmeregelung für Oldtimer geben muß.
Ein Einspruch gegen diese Entscheidung hätte bis zum 15. Oktober erfolgen müssen, aber "Engel Gabriel" ist still geblieben..............
Somit ist das Gesetz rechtsgültig und kann in Kraft treten und wir können weiterhin ungehindert mit unseren Oldies durch die Bundesrepublik rollen.
Woher ich meine Schlauheit habe: www.motor-klassik.de
(sorry, den direkten Link kann ich nicht einstellen )
Hoffentlich habe ich auch alles richtig verstanden.................
Viele Grüße, Mathias
- mp65101
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- Registriert: 17. Jul 2002, 01:01
- Fahrzeug(e): MG Midget MKIII Triumph TR7 Triumph 2500
- Wohnort: 33184 Altenbeken-Buke
- Kontaktdaten:
Hallo zusammen,
stellt sich jetzt aber noch die Frage:
Muß ich ein H-Kennzeichen bzw. rote Nummer haben oder reicht die 30 Jahre Grenze.
Sonst würde ja ein kleinmotorisierter dazu gezwungen mehr Steuern zu bezahlen, nur damit er in die Umweltzone fahren darf.
Hat sich bei der ganzen Diskussion darüber überhaupt einer Gedanken gemacht???
Fragend
stellt sich jetzt aber noch die Frage:
Muß ich ein H-Kennzeichen bzw. rote Nummer haben oder reicht die 30 Jahre Grenze.
Sonst würde ja ein kleinmotorisierter dazu gezwungen mehr Steuern zu bezahlen, nur damit er in die Umweltzone fahren darf.
Hat sich bei der ganzen Diskussion darüber überhaupt einer Gedanken gemacht???
Fragend
Gruß
Marcus
MGDC #1622
https://www.spridgets.de
MG Midget MK III - 1973
Triumph 2500 TC - 1974
Triumph TR 7 Coupe - 1977
Marcus
MGDC #1622
https://www.spridgets.de
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Triumph TR 7 Coupe - 1977
- MH
- Beiträge: 1160
- Registriert: 15. Dez 2005, 01:01
- Fahrzeug(e): MG P, Jaguar E-Type S1 FHC, MGC GT, AH
- Wohnort: Westmünsterland
Nein Marcus, die sind in Sippenhaft genommen worden !
Es ist doch nicht Dein Ernst?
Falls doch, empfehle ich diesen Beitrag
http://forum.oldtimer-info.de/showmessa ... d=4A293832
-AF1F-46D7-B186-EE0ECA523B42&fromsearch=1&xid=896781#896781
(Falls Link nicht funktioniert, bitte kopieren und einfügen)
Da ist alles zu den Kleinwagen-Fahrern geschrieben worden!
Grüße
manfred
Es ist doch nicht Dein Ernst?
Falls doch, empfehle ich diesen Beitrag
http://forum.oldtimer-info.de/showmessa ... d=4A293832
-AF1F-46D7-B186-EE0ECA523B42&fromsearch=1&xid=896781#896781
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Da ist alles zu den Kleinwagen-Fahrern geschrieben worden!
Grüße
manfred
Ha! Gefunden!
Es gibt drei Möglichkeiten (lies § 70 Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesrates):
- die Regierung beschließt mit Änderungen
- die Regierung ändert ihrerseits und gibt an den Bundesrat zur Neuabstimmung zurück
- die Regierung verzichtet auf den Erlass
Quelle:
Bundesministerium der Justiz
Jetzt muß ich nur noch die richtigen Fristen finden...
- 3 wochen werden genannt, wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen will, aber das ist hier nicht der Fall
- dann gäbe es da noch Begriffe wie "alsbald", "angemessen" und so weiter.
Haben wir denn hier keinen Juristen im Forum?
...in trockenen Tüchern ist da aber nm.E. noch nix, denn Nichtstun ist kein Beschluß. Dann bliebe doch vorerst die bereits vorhandene Verordnung, deren Notifizierung am 15. Oktober ausgelaufen ist, bestehen?
Gruß, Andreas
Es gibt drei Möglichkeiten (lies § 70 Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesrates):
- die Regierung beschließt mit Änderungen
- die Regierung ändert ihrerseits und gibt an den Bundesrat zur Neuabstimmung zurück
- die Regierung verzichtet auf den Erlass
Quelle:
Bundesministerium der Justiz
Jetzt muß ich nur noch die richtigen Fristen finden...
- 3 wochen werden genannt, wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen will, aber das ist hier nicht der Fall
- dann gäbe es da noch Begriffe wie "alsbald", "angemessen" und so weiter.
Haben wir denn hier keinen Juristen im Forum?
...in trockenen Tüchern ist da aber nm.E. noch nix, denn Nichtstun ist kein Beschluß. Dann bliebe doch vorerst die bereits vorhandene Verordnung, deren Notifizierung am 15. Oktober ausgelaufen ist, bestehen?
Gruß, Andreas
Also gut, wenn der Ruf nach dem Juristen erschallt, will ich mich nicht zurückhalten. Ohne Euch mit den dazugehörigen §§ zu nerven, folgende Facts (absolut verlässlich, ich sitze direkt an der Quelle, Andreas weiß das):
1. Es geht ausschließlich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Änderung der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Der Bundestag hat damit nichts zu tun; die Rechtsverordnung bedarf allerdings der Zustimmung des Bundesrates.
2. In der Sache war der Regierungsentwurf vor allem auf nachträgliche bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen für G-Kat-Fahrzeuge der 1. Serie gerichtet. Der Bundesrat hat aber, wie zutreffend in diesem Forum berichtet, seine Zustimmung zu dieser Änderungsverordnung nur mit der Maßgabe erteilt, dass zugleich Oldtimer von den Fahrverboten ausgenommen werden.
3. Die Bundesregierung hat jetzt nur noch die Wahl, entweder
- die Verordnung so zu erlassen, wie die Maßgaben des Bundesrates es vorsehen oder
- auf den Erlass der Verordnung ganz zu verzichten oder
- einen neuen, gegenüber den Maßgaben des Bundesrates wiederum veränderten Verordnungsentwurf zu beschließen, der dann aber seinerseits noch einmal dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Ein Vermittlungsverfahren gibt es hier nicht (nur bei Gesetzen).
4. Die gute Nachricht des heutigen Tages: die Abstimmung innerhalb der beteiligten Ministerien, wie weiter vorzugehen ist, ist abgeschlossen. Das federführende Umweltministerium hat jetzt den Ressorts eine sog. Kabinettvorlage zugeleitet des Inhalts, dass die Bundesregierung die Verordnung mit den Maßgaben des Bundesrates erlassen soll. Im Klartext: mit genereller Ausnahme für Oldtimer! Das Bundeskabinett wird voraussichtlich noch im November darüber beschließen.
5. In der Sache heißt das aber auch: ausdrückliche Anknüpfung der Ausnahme von den Fahrverboten allein an die deutsche straßenverkehrsrechtliche Oldtimerdefinition: H-Kennzeichen oder rote 07-Nummer. Da die Bundesratsinitiative als Über-Nacht-Coup mit heißer Nadel gestrickt worden ist, hat man allerdings übersehen, dass davon Oldtimer aus anderen Mitgliedstaaten der EU nicht erfasst und somit diskriminiert werden, was mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags nicht vereinbar ist. Nach Lösungen aus dieser Peinlichkeit wird noch gesucht (das gibt nämlich handfeste Probleme mit der Notifizierung bei der EU-Kommission, aber das ist wieder ein anderes Thema ...).
So, ich hoffe, ich habe Euch die gute Botschaft einigermaßen verständlich überbracht.
Oktagonale Grüße
Erich
1. Es geht ausschließlich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Änderung der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Der Bundestag hat damit nichts zu tun; die Rechtsverordnung bedarf allerdings der Zustimmung des Bundesrates.
2. In der Sache war der Regierungsentwurf vor allem auf nachträgliche bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen für G-Kat-Fahrzeuge der 1. Serie gerichtet. Der Bundesrat hat aber, wie zutreffend in diesem Forum berichtet, seine Zustimmung zu dieser Änderungsverordnung nur mit der Maßgabe erteilt, dass zugleich Oldtimer von den Fahrverboten ausgenommen werden.
3. Die Bundesregierung hat jetzt nur noch die Wahl, entweder
- die Verordnung so zu erlassen, wie die Maßgaben des Bundesrates es vorsehen oder
- auf den Erlass der Verordnung ganz zu verzichten oder
- einen neuen, gegenüber den Maßgaben des Bundesrates wiederum veränderten Verordnungsentwurf zu beschließen, der dann aber seinerseits noch einmal dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Ein Vermittlungsverfahren gibt es hier nicht (nur bei Gesetzen).
4. Die gute Nachricht des heutigen Tages: die Abstimmung innerhalb der beteiligten Ministerien, wie weiter vorzugehen ist, ist abgeschlossen. Das federführende Umweltministerium hat jetzt den Ressorts eine sog. Kabinettvorlage zugeleitet des Inhalts, dass die Bundesregierung die Verordnung mit den Maßgaben des Bundesrates erlassen soll. Im Klartext: mit genereller Ausnahme für Oldtimer! Das Bundeskabinett wird voraussichtlich noch im November darüber beschließen.
5. In der Sache heißt das aber auch: ausdrückliche Anknüpfung der Ausnahme von den Fahrverboten allein an die deutsche straßenverkehrsrechtliche Oldtimerdefinition: H-Kennzeichen oder rote 07-Nummer. Da die Bundesratsinitiative als Über-Nacht-Coup mit heißer Nadel gestrickt worden ist, hat man allerdings übersehen, dass davon Oldtimer aus anderen Mitgliedstaaten der EU nicht erfasst und somit diskriminiert werden, was mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags nicht vereinbar ist. Nach Lösungen aus dieser Peinlichkeit wird noch gesucht (das gibt nämlich handfeste Probleme mit der Notifizierung bei der EU-Kommission, aber das ist wieder ein anderes Thema ...).
So, ich hoffe, ich habe Euch die gute Botschaft einigermaßen verständlich überbracht.
Oktagonale Grüße
Erich
Zuletzt geändert von Erich am 25. Okt 2007, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber Erich,
vielen Dank für Angesprochen-Fühlen und
a) sachkundige Ersthand-Berichterstattung und
b) dann wohl gute Nachricht.
Ich gehe aber Recht in der Annahme, dass dann bei Annahme durch die Regierung das Notifizierungsverfahren noch fehlschlagen kann, wenn keine Auswege aus der Peinlichkeit gefunden werden?
Mann, das ist ja schlimmer als das Warten auf den Formel 1-Weltmeister...
Viele Grüße,
Andreas
vielen Dank für Angesprochen-Fühlen und
a) sachkundige Ersthand-Berichterstattung und
b) dann wohl gute Nachricht.
Ich gehe aber Recht in der Annahme, dass dann bei Annahme durch die Regierung das Notifizierungsverfahren noch fehlschlagen kann, wenn keine Auswege aus der Peinlichkeit gefunden werden?
Mann, das ist ja schlimmer als das Warten auf den Formel 1-Weltmeister...
Viele Grüße,
Andreas
Lieber Andreas,
man kann aber trotzdem guter Hoffnung sein, dass wir zum 1. Januar 2008 - dann gilt überhaupt erst die Umweltzonenregelung mit der Kennzeichnungsverordnung - die bundesweite Ausnahmeregelung für die Oldtimer haben werden, was vor allem heißt, dass einzelne Bundesländer oder Kommunen in ihren Umweltzonen die Oldies nicht härter rannehmen dürfen als vom Bund vorgegeben. Berlin kann zum Beispiel seine schon vorbereiteten Fahrtenbücher für die 700-km-pro-Jahr-Ausnahme wieder einstampfen und die 100 € Gebühr pro Fahrtenbuch abschreiben. Die Oldie-Ausnahme ist, wenn von der Bundesregierung beschlossen, erst einmal - national - so wirksam, und etwaige Beanstandungen durch die EU-Kommission müssten in einem sog . Vertragsverletzungsverfahren bis zum Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Die EU-Kommission hat sonst keine Handhabe, vor allem kann das nationale Recht von ihr nicht einseitig bis zur Klärung ausgesetzt werden. Einstweilen behilft sich die Bundesregierung übrigens mit einem Appell an die Bundesländer und Kommunen, in ihren Umweltzonen-Regelungen für die EU-ausländischen Oldtimer "vergleichbare" Ausnahmen vorzusehen (steht sogar in der Begründung für den neuen Verordnungsentwurf).
Wenn die Sache ins Kabinett geht, werde ich erneut berichten.
Gruß
Erich
man kann aber trotzdem guter Hoffnung sein, dass wir zum 1. Januar 2008 - dann gilt überhaupt erst die Umweltzonenregelung mit der Kennzeichnungsverordnung - die bundesweite Ausnahmeregelung für die Oldtimer haben werden, was vor allem heißt, dass einzelne Bundesländer oder Kommunen in ihren Umweltzonen die Oldies nicht härter rannehmen dürfen als vom Bund vorgegeben. Berlin kann zum Beispiel seine schon vorbereiteten Fahrtenbücher für die 700-km-pro-Jahr-Ausnahme wieder einstampfen und die 100 € Gebühr pro Fahrtenbuch abschreiben. Die Oldie-Ausnahme ist, wenn von der Bundesregierung beschlossen, erst einmal - national - so wirksam, und etwaige Beanstandungen durch die EU-Kommission müssten in einem sog . Vertragsverletzungsverfahren bis zum Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Die EU-Kommission hat sonst keine Handhabe, vor allem kann das nationale Recht von ihr nicht einseitig bis zur Klärung ausgesetzt werden. Einstweilen behilft sich die Bundesregierung übrigens mit einem Appell an die Bundesländer und Kommunen, in ihren Umweltzonen-Regelungen für die EU-ausländischen Oldtimer "vergleichbare" Ausnahmen vorzusehen (steht sogar in der Begründung für den neuen Verordnungsentwurf).
Wenn die Sache ins Kabinett geht, werde ich erneut berichten.
Gruß
Erich
-
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- Registriert: 13. Jul 2001, 01:01
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- bernie
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Na, endlich!!!!...zwar noch nicht ganz, aber immerhin denkt man jetzt sogar an unsere europäischen Nachbarn:
http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=1663012
http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=1663012
Ja, absolut richtig, aber es bleibt spannend. Das Bundeskabinett hat gestern die neue Kennzeichnungsverordnung beschlossen, und zwar mit der Maßgabe des Bundesrates - d. h. generelle Ausnahme vom Fahrverbot für H-Kennzeichen und rote 07-Nummer. Aber: das in meinem früheren Beitrag geschilderte EU-rechtliche Problem soll gleich im Wortlaut der Verordnung mitgelöst werden: Ausnahme auch für Oldtimer aus anderen EU-Staaten, wenn sie "gleichwertige" Bedingungen erfüllen. Nur ist das - formal - wiederum eine Abweichung von den Maßgaben des Bundesrates, so dass die komplette Verordnung dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am 30.11.2007 - die wäre eigentlich nicht zu ereichen, da das Grundgesetz dem Bundesrat sechs Wochen Frist einräumt. Und die fristgemäß erreichbare Sitzung ist erst kurz vor Weihnachten - damit wäre es für eine Verkündung und Inkraftsetzung der Verordnung zum 1.1.2008 zu spät. Aber - wiederum gute Nachricht: der sog. Ständige Beirat des Bundesrates hat gestern auf Ersuchen der Bundesregierung förmlich einer "Fristverkürzung" zugestimmt - will sich also schon am 30.11.07 im Plenum mit der Verordnung befassen. Die vorher notwendige Beteiligung der Fachausschüsse des Bundesrates wird im schriftlichen Umfrageverfahren durchgeführt - es sieht also alles gut aus, drücken wir die Daumen achteckig (Ihr seht, das System ist kompliziert, funktioniert aber, wenn es drauf ankommt!)!
Viele Grüße aus der Hauptstadt,
Erich
Viele Grüße aus der Hauptstadt,
Erich