Krukkuz hat geschrieben: ↑8. Feb 2026, 16:20Aber wenn mal ein Unfall passieren sollte, dann könnte die Versicherung meckern, wenn der 1800 Motor nicht eingetragen ist.
Wird sie - unter dem Aspekt der sog. Gefahrerhöhung - eher nicht tun, denn die Abweichung vom Originalzustand muss auch (nachweisbar!) ursächlich für den Unfall sein.
Das Achsschenkel-Thema sehe ich da etwas heikler: Wenn die A-Achsschenkel tatsächlich schwächer dimensioniert sind als jene des B; und wenn ein Achsschenkelbruch zum Eintritt eines Unfalls führen; und wenn im Auto ein 95PS-Motor aus dem B installiert ist - dann könnte das schon als Anscheinsbeweis für eine Gefahrerhöhung herangezogen werden.
Und dann tritt eine Beweislastumkehr ein: Nicht der Versicherer muss beweisen, dass der Unfall durch den Einbau eines stärkeren Motors und die einhergehende Überlastung von Fahrwerk, Radaufhängungen und Bremsen zurückzuführen ist - sondern der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer muss beweisen, dass der leistungssteigernde Umbau
nicht ursächlich für den Bruch einer Fahrwerkskomponente war.
Wird ihm das gelingen? Ich befürchte, eher nicht... Der Hinweis auf zurückhaltende Fahrweise genügt in dieser Konstellation definitiv nicht.
Ich würde da lieber auf Nr. Sicher gehen. Und den Umbau eintragen lassen.
Und wenn der Prüfer auf Nachrüstung stärkerer Achsschenkel besteht: Auch das.