Du bist ja nun wirklich jemand, der Erfahrung mit solchen Dingen hat, konkret auf die Fragestellung des Threaderöffners bezogen würdest du also eine Eintragung für notwendig halten, das wolltest du doch ausdrücken, oder habe ich dich missverstanden ?British-Racing hat geschrieben: ↑22. Feb 2020, 08:03
Zum Nebenschauplatz Eintragung/ Zulässigkeit/ H-Kennzeichen usw. wird hier meiner Erfahrung nach viel Halbwissen verbreitet.
Die Streitigkeiten nach einem Kauf/Verkauf eines Klassikers nehmen stark zu. Kommt es zum Verfahren wird dann schon geklärt, ob die Modifikationen im Sinne des Verordnungsgebers sind. Übrigens interessieren sich nicht nur Verkehrsbehörden sondern auf das Finanzamt für solche Dinge.
Gruß
Günter