Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"?

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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AlexP
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Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"?

#1

Beitrag von AlexP » 20. Okt 2017, 20:36

Liebe Gemeinde,
mit gestempelten Kennzeichen, aber auch mit einer gehörigen Portion Wut im Bauch habe ich die Bastion der Obrigkeit (sprich: Kfz-Zulassungsstelle) schlussendlich verlassen. Abgesehen von den horrenden 125 Euro Extra für die gnädige (widerrufliche!) Genehmigung, mangels Lenkradschloss eine Diebstahlsicherung lose mitzuführen, die mir die hessische Bündelungsbehörde in Fulda ohne jede nachvollziehbare Leistung ihrerseits abgeknöpft hat (zusätzlich zu all den anderen Gebühren für TÜV und Zulassung, summarum um die 500 Euro), schmerzt mich der Verlust des originalen, 28 Jahre alten und damit lange abgelaufenen "Certificate of Title". Dieses historische Dokument zu meinem MGA wurde zur Vernichtung einbehalten. Ein Fahrzeug dürfe keine zwei Zulassungen haben, so die unsinnige Begründung. Protest erst einmal wirkungslos. Mein Friedensangebot, das Dokument ungültig zu stempeln, ebenfalls. Die Landesregierung erlaube das grundsätzlich nicht. Ende der Durchsage. So einfach akzeptieren will ich das nicht, zumal ein Kollege erzählte, dass in Rheinland-Pfalz alte, entwertete Papiere ohne besonderes Betteln standardmäßig ausgehändigt werden. Mich interessiert nun, ob es gleichartige oder andere Erfahrungen zu diesem Thema gibt? Achteckigst grüßt AlexP

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#2

Beitrag von Gagamohn » 20. Okt 2017, 21:46

Hallo Alex,
ich habe vor ein paar Wochen ein 35 Jahre altes Motorrad gekauft. Bei der Ummeldung in Dortmund bekam ich neue Papiere Zulassung Teil 1 und 2. Der alte Brief wurde ungültig gestempelt und mir zurück gegeben.
Vor vielen Jahren hatte ich den Fall, das der alte Brief einbehalten werden sollte, nach Protest meinerseits machte der Sachbearbeiter sich eine Kopie und Schnitt am Brief eine Ecke ab.
Es kommt hier in Do wohl auch darauf an, an wen man gerät.

Gruss
Bernd

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#3

Beitrag von Axel Krug » 20. Okt 2017, 21:54

Bei erster Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland hier bei uns in Deutschland sollte man unbedingt sowohl TÜV als auch Zulassungsstellen in Hessen meiden! Die Bündelungsbehörden sind hier ohne jeden Sinn und Verstand aktiv

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#4

Beitrag von MH » 20. Okt 2017, 21:56

Hi Alex, so wie Bernd es beschrieben hat, ist es bei mir vor Jahren auch gewesen.
Habe vor vier Wochen einen 35 Jahre alten BMW aus Frankreich importiert.
Bei der Zulassung wurde der französische Brief einbehalten und ich kann, wenn der französische Staat das Papier nicht zurückhaben möchte, den Brief in einem halben Jahr wieder abholen. Habe mir den Termin vorgemerkt. :-)
Der Brief gehört wohl rechtlich dem ausstellenden Staat - so wie ich es verstanden habe.

Grüße
Manfred
Zuletzt geändert von MH am 20. Okt 2017, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#5

Beitrag von Matthias » 21. Okt 2017, 00:07

Ich hatte vor vielen Jahren auf der Zulassungsstelle Enzkreis die bizarre Situation, dass der bereits ungültig gestempelte, erste Fahrzeugbrief meine MGC noch einmal ungültig gestempelt wurde, als ich bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs auf die Herausgabe bestand. Das ist aber schon lange her. Heute erklärt das Personal diesel Zulassungsstelle mit dem Brustton der Überzeugung, dass die Zulasungspapiere dem Fahrzeugeigner gehören, und sie sie deswegen nicht einbehalten.

Ähnlich war es auch, als ich einen aus USA importierten Porsche in Berlin zugelassen habe. Der Title wurde anstandslos ausgehändigt.
achteckige Grüße


Matthias #421

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#6

Beitrag von Rule Britannia » 21. Okt 2017, 15:58

Moin zusammen,

in Hamburg und Schleswig-Holstein kann man die alten Pappbriefe/Briefe aber auch US-Titel entwertet behalten. Da sammelt sich für die Historie vom Pappbriefe bis heute schönes für die Nachwelt an. Ist schon Schlimm mit den Zulassungsstellen.

Bei meinem MGA musste ich damals auf der Zulassungsstelle zur Ummeldung in Hamburg auch kämpfen, um wie vorher ein kleines zweizeiliges hinteres Nummernschild zu bekommen. Bei jedem modernen Grauimportschrott geht alles sofort.
Gruß
Frank

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#7

Beitrag von Albatros » 22. Okt 2017, 10:56

Hallo,

ich kann den Ärger sehr gut verstehen. Denn die original Papiere gehören ja letztendlich auch zur Historie des Fahrzeugs.
Eventuell kann das ja auch Wertsteigernd sein, wenn es sich um den Nachweis eines Prominenten Vorbesitzers handelt.
Ich hoffe du hast dir vorher eine Kopie machen lassen.

Ich habe letzte Woche im Marktoberdorf, Bayern einen Sunbeam Tiger zugelassen.
Das Fahrzeug wurde über die Niederlande aus den Staaten importiert. Die amerik. Zulassungsbescheinigung (Title)
wurde auch bei mir einbehalten. aber ich bekomme das Papier das ungültig gestempelt wurde, nach einem Halben Jahr wieder.

In den Niederlanden wurde der Tiger auch vom Händler (Gallery Aaldering) bei der Einfuhr als historisches Vehikel verzollt.
Die Zolldokumente waren auf holländisch und wurden deshalb nicht anerkannt - seh ich so aus als, ob ich holländich kann, war deren Antwort.
Deshalb wurde das Auto so behandelt, als ob es direkt aus den USA kommt --> Import aus den USA --> Meldung an den Zoll.
Importiert wurde/wird das Auto aber von Holland.
Ich hoffe ich kann den Sachverhalt mit dem Deutschen Zoll und dem Händler klären,
denn schließlich habe ich das Auto als verzollt gekauft.
Kommen da jetzt nochmal 29% oben drauf, hätte ich das Fahrzeug nie gekauft.

Gruß

Günther
Hoffentlich hält er durch.

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#8

Beitrag von AlexP » 23. Okt 2017, 15:50

Hallo und vielen Dank für alle Eure Beiträge. Ich lerne daraus, dass – wie vermutet – jeder Zulassungsbezirk (wenn nicht Sachbearbeiter) seine eigenen Regeln macht und sehe mich bestärkt darin, den Title per Anwalt zurückzufordern, wenn er denn noch existiert. Ansonsten schließt sich die interessante Frage an, wie hoch der Schadenersatz anzusetzen ist.
Erschreckend finde ich, dass Bedienstete der entsprechenden Behörden noch immer nicht verstanden haben, dass sie Dienstleister sind, die den sie finanzierenden Bürgern das Leben erleichtern und nicht Steine in den Weg legen sollten. Stattdessen gibt es immer noch Leuchten ihrer Zunft, die den Bürgern (oder besser: Bittstellern) ignorant bis rotzig (siehe auch Bayern) gegenübertreten.
Ich hätte auch noch einen zum Thema Kennzeichen: Meinen Anhänger abgemeldet, mein Kennzeichen von diesem reserviert und ein paar Tage später wieder aktiviert für meinen MGA – trotzdem steht nochmals die Zusatz-Gebühr für Wunschkennzeichen auf der Rechnung. Der Main-Kinzig-Kreis hat es anscheinend sehr nötig...
Die Fuldaer Bündelungsbehörde (eine hessliche Spezialität, um den TÜV zu kontrollieren) war übrigens zumindest inhaltlich diesmal kein Schrecken. Und leider haben die Fachleute dort über ihrem fleißigen Rechnungschreiben nicht mal bemerkt, dass der Prüfingenieur versehentlich eine falsche Reifengröße eingetragen hat. Die steht jetzt in den Papieren (ja, ich hätte natürlich selbst besser aufpassen müssen...) Aber ich habe ja den ganzen Winter Zeit, das korrigieren zu lassen... Achteckigst, AlexP

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#9

Beitrag von Josef Eckert » 23. Okt 2017, 16:14

AlexP hat geschrieben:Hallo und vielen Dank für alle Eure Beiträge. Ich lerne daraus, dass – wie vermutet – jeder Zulassungsbezirk (wenn nicht Sachbearbeiter) seine eigenen Regeln macht und sehe mich bestärkt darin, den Title per Anwalt zurückzufordern, wenn er denn noch existiert. Ansonsten schließt sich die interessante Frage an, wie hoch der Schadenersatz anzusetzen ist.
Entschuldigung, aber ich glaube unsere Gerichte haben besseres zu tun als hier einem alten ungültigen Title nachzujagen. Was soll das, frage ich mich?
Das führt doch nur dazu, dass noch viel mehr Restriktionen ausgesprochhen werden.

Gruß
Josef

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#10

Beitrag von Glacier-Express » 24. Okt 2017, 07:01

Entschuldigung, Josef, aber mit dieser Bemerkung führst Du den Rechtsstaat ad absurdum! :roll:
Happy Motoring!

Christian

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Josef Eckert
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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#11

Beitrag von Josef Eckert » 24. Okt 2017, 07:33

Christian,
Wie heißt es so schön: "Ich brauch da mal ein Problem!" :?
Da ich in meinem früheren Leben von Juristen umgeben war und häufig für meine Tätigkeit Juristenunterstützung brauchte, frage ich mich halt was da die Rechtsgrundlage, der Streitwert und vor welchem Gericht soetwas zu verhandeln ist 8) .
Rechtsgrundlage schwierig, Streitwert - ideell, nicht bezifferbar, Gericht Verwaltungsakt =>Verwaltungsgericht. Klage wird wahrscheinlich (hoffentlich) nicht angenommen. :oops:
Gruß
Josef

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hajok
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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#12

Beitrag von hajok » 24. Okt 2017, 07:34

Hallo Alex

Es gab früher eine Verwaltungsvorschrift diesen Title einzubehalten, welche allerdings bundesweit im Zuge der Digitalisierung abgeschafft wurde. Der Title gehört heute dem Fahrzeugeigentümer, zumal die Zulassungsstelle keine Lagerungsmöglichkeiten mehr hat.

Vermutlich ist dein Sachbearbeiter noch nicht geschult. Tipp: mache schnell einen Termin mit dem Leiter der Zulassungsstelle um mit ihm die Herausgabe zu klären. Er muss der Verwaltungsvorschrift entsprechen um einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu umgehen.

Mir wurde sogar die alten, früher einbehaltenen Titles auf verlangen wieder zurückgegeben.
Ich hoffe er wurde keinem Aktenvernichter zum Opfer.



Im übrigen hatte ich neulich eine ähnliche Posse mit dem h& Saisonkennzeichen in Kombination. Mir wollte man weiß machen, es gingen nur 5 stellen, wie OG-A-12 wegen H und Zeitraum, da engschrift nicht vorgesehen sei. Hinzu kam , dass diese mich dort am 2.oktober wie die Teletabbies anschauten, da es sowas nicht gäbe. Ganz Deutschland war am Feiertag 3.10. damit unterwegs, nur unser Landkreis hatte seine Mitarbeiter nicht informiert und sein SOFTWARE noch nicht aktualisiert. Zudem wollten die mit meine bisherigen 6 stelligen Nummern nicht auf H mit Saison umstellen da zu lang. Nach einiger Eigenrecherche und Gesprächen mit dem Leiter der Zulassungsstelle und verweis auf die Gesetztesinterpretation gings auf einmal. Im Gesetzt stehen definitiv 8 Stellen. OG-TC-46H und 4/10 gehen nun, aber nicht länger.
Unterstützend ist hier, und auch unwahrscheinlich schnell der ADAC mit links zu Quellen zu solchen Themen.

Viel Erfolg.
octagonale Grüße aus dem Schwarzwald

Hajok

Josef Eckert
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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#13

Beitrag von Josef Eckert » 24. Okt 2017, 07:49

hajok hat geschrieben:Hallo Alex

Es gab früher eine Verwaltungsvorschrift diesen Title einzubehalten, welche allerdings bundesweit im Zuge der Digitalisierung abgeschafft wurde. Der Title gehört heute dem Fahrzeugeigentümer, zumal die Zulassungsstelle keine Lagerungsmöglichkeiten mehr hat.

Vermutlich ist dein Sachbearbeiter noch nicht geschult. Tipp: mache schnell einen Termin mit dem Leiter der Zulassungsstelle um mit ihm die Herausgabe zu klären. Er muss der Verwaltungsvorschrift entsprechen um einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu umgehen.

Mir wurde sogar die alten, früher einbehaltenen Titles auf verlangen wieder zurückgegeben.
Ich hoffe er wurde keinem Aktenvernichter zum Opfer.

Viel Erfolg.
Hallo Alex,
es gibt keine Verwaltungsvorschriften, nur Verwaltungsanweisungen oder "Ausführungsbestimmungen". Diese gelten nur intern und sind von Außenstehenden nicht einklagbar.
Es muss auch erst nachgewiesen werden, dass eine Dienstanweisung besteht oder nicht mehr besteht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann nur in begründeten Fällen (beträchtlicher Schaden durch Verwaltungsakt entstanden) überhaupt in Erwägung gezogen werden. Hier nicht der Fall. Also müßig darüber zu reden geschweige etwas zu unternehmen.
Einzige Möglichkeit wäre mit dem Leiter der Zulassungsstelle einen Termin machen, mit ihm ein freundliches Gespräch führen und mit ihm im Gespräch eine Lösung finden. Betonung auf "freundlich".
Nur so lässt sich etwas erreichen.

Gruß
Josef

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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#14

Beitrag von Noddy » 24. Okt 2017, 08:39

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht immer, wir haben nämlich das verbriefte Recht uns zu beschweren, worum auch immer es geht. Dienstaufsichtsbeschwerden zeigen auch innerhalb einer Behörde durchaus Wirkung, wenn man sie hoch genug ansetzt. Jeder der damit befasst is fühlt sich belästigt und gibt Druck nach unten :D. Hier kann das durchaus helfen den Sachverhalt zu klären auch wenn die Antwort immer lautet, daß alles richtig gemacht wurde.

Mit nem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Herausgabe der Papiere vor dem Verwaltungsgericht würde auch die eilige Vernichtung des Titles stoppen. Dafür braucht man auch keinen Anwalt und kann den Antrag auch in der Geschäftsstelle zur Niederschrift stellen, wenn man sich nicht wortgewand genug fühlt und/ oder die Form des Antrags nicht beherrscht.

Grüße

Micha
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Re: Zulassung eines USA-Imports oder: Wem gehört der "Title"

#15

Beitrag von Glacier-Express » 24. Okt 2017, 09:27

Josef Eckert hat geschrieben: Rechtsgrundlage schwierig, Streitwert - ideell, nicht bezifferbar, Gericht Verwaltungsakt =>Verwaltungsgericht. Klage wird wahrscheinlich (hoffentlich) nicht angenommen. :oops:
:wink: Meine juristisch-laienhafte Entgegnung wäre:
Rechtsgrundlage: In das Eigentumsrecht wird eingegriffen; ein finanzieller Schaden könnte entstehen;
Streitwert: läßt sich gutachterlich festlegen; da die "History" durchaus den Fahrzeugwert beeinflussen kann, ist der Wert nicht lediglich "ideell";
Gericht: Amtsgericht, da Fall des Bürgerlichen Rechts.

Zumal in diesem Zusammenhang bei häufigem Auftreten des Problems eine richterliche Entscheidung für beide Seiten Rechtssicherheit schaffen würde...

Aber da sollen Juristen argumentieren - die haben das erfolgreich studiert :D

PS: Um das ganz deutlich zu sagen: Ich hatte mit unserer Zulassungsstelle Breisgau/Hochschwarzwald noch nie irgendwelche Probleme! Alles sehr effektiv und freundlich.
Happy Motoring!

Christian

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