H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
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- ralphac
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H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten i.S. Zulassung:
"Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.
In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen"
viele Grüße
Ralph
es gibt Neuigkeiten i.S. Zulassung:
"Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.
In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen"
viele Grüße
Ralph
-
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
......danke Ralph für die Information. Jetzt bin ich aber baff. Ist ja richtig bürgerfreundlich. Trotzdem, ich hoffe immer noch auf ein Wechselkennzeichen wie in der Schweiz. Davon träume ich seit >30Jahren. Denke, die haben das doch noch.Oder?
GERD
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- marc-ks
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Das wurde auch im Spitfireforum berichtet, aber ich habe noch von keiner offiziellen Stelle etwas im WWW dazu gelesen, auch Google bleibt dumm. Hoffentlich kein verfrühter Aprilscherz.
Grüße Marc
#2315
#2315
- Didi_DO
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
...ich denke das dürfte etwas offizieler sein:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktu ... ennzeichen
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktu ... ennzeichen
- marc-ks
- Beiträge: 2305
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Dann bin ich mal gespannt wie das mit der PKW Maut läuft, für die Oldtimer soll es ja nur eine Jahresvignette geben.
Grüße Marc
#2315
#2315
- Retlaw
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Ja Gerd, Wechselschildsteuer Fr. 53.-/JahrBetty hat geschrieben:... Denke, die haben das doch noch.Oder?
GERD
Gruss, Walter
Walter (Region Basel, Schweiz)
- 65MK1
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- Registriert: 26. Jul 2009, 10:43
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Ja, ja, die Wechselschilder haben wir noch.
Im Normalfall (keine Veteranenfahrzeuge) max. 2 Fahrzeuge pro Schild.
Bei Veteranenfahrzeugen (Alle Fahrzeuge mit Veteraneneintrag) können noch mehr Fahrzeuge auf dasselbe Schild eingelöst werden.
Ist aber Kantonal verschieden.
Im Kanton Aargau können 19 Fahrzeuge, im Kanton Thurgau 12 Fahrzeuge auf dasselbe Schild eingelöst werden usw. Typisch Schweiz......
Ich finde unsere Regelung mit den Schildern eine gute Sache.
Bei den Fahrzeugsteuern sieht dies bei mir schon wieder anders aus. Natürlich auch wieder Kantonal verschieden.
Bei mir im Kanton Freiburg gibts keine Ermässigung für Oldtimer. Bei uns geht die Fahrzeugsteuer nach Hubraum. Ich muss die vollen knapp 3L Hubraum (MGC) versteuern, wie auch ein PW ohne Veteran mit demselben Energieetikett, was bei uns Fr. 715.- pro Jahr kostet, also nicht ganz billig.
Ueberall Vor- und Nachteile............
Gruss Norbert
Im Normalfall (keine Veteranenfahrzeuge) max. 2 Fahrzeuge pro Schild.
Bei Veteranenfahrzeugen (Alle Fahrzeuge mit Veteraneneintrag) können noch mehr Fahrzeuge auf dasselbe Schild eingelöst werden.
Ist aber Kantonal verschieden.
Im Kanton Aargau können 19 Fahrzeuge, im Kanton Thurgau 12 Fahrzeuge auf dasselbe Schild eingelöst werden usw. Typisch Schweiz......
Ich finde unsere Regelung mit den Schildern eine gute Sache.
Bei den Fahrzeugsteuern sieht dies bei mir schon wieder anders aus. Natürlich auch wieder Kantonal verschieden.
Bei mir im Kanton Freiburg gibts keine Ermässigung für Oldtimer. Bei uns geht die Fahrzeugsteuer nach Hubraum. Ich muss die vollen knapp 3L Hubraum (MGC) versteuern, wie auch ein PW ohne Veteran mit demselben Energieetikett, was bei uns Fr. 715.- pro Jahr kostet, also nicht ganz billig.
Ueberall Vor- und Nachteile............
Gruss Norbert
- Didi_DO
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
...ich bin gespannt wie das Kennzeichen aussieht....Euro Zeichen + H + Monatsangaben
- MH
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Alles richtig, kein Aprilscherz. Die Clubs, sofern sie kein Sparclub sind und sich die Interessenvertretung sparen, sind bereits vor einiger Zeit informiert worden. Ob der ADAC hier die richtige Vertretung ist, wage ich zu bezweifeln.
Bei der Maut zahlt der H-Kennzeichen-Besitzer 130 Euro Maut und 61 Euro KFZ-Steuer. Jetzt kommt meine Meinung: Wenn die Mautaufregung vorbei ist, wird an der KFZ-Steuer gedreht, da sie dann viel zu niedrig ist.
Grüße
Manfred
Bei der Maut zahlt der H-Kennzeichen-Besitzer 130 Euro Maut und 61 Euro KFZ-Steuer. Jetzt kommt meine Meinung: Wenn die Mautaufregung vorbei ist, wird an der KFZ-Steuer gedreht, da sie dann viel zu niedrig ist.
Grüße
Manfred
- Glacier-Express
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- Fahrzeug(e): MGB GT Bj. 1/76 LHD, schweizer Ausf.
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
Ja, das ist eigentlich alles pillepalle. Die in Berlin sollten sich endlich dazu durchringen, die KFZ-Steuer auf die Benzinsteuer umzulegen, so daß man nur zahlt, wenn man fährt...
Happy Motoring!
Christian
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MGB GT Bj. 1/76, Ausführung Schweiz
MGDC-Mitglied #2459 (Austritt zum 1.1.25 erklärt und bestätigt)
Christian
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- Retlaw
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Re: H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen
... und die Maut gleich mit!Glacier-Express hat geschrieben:... Die in Berlin sollten sich endlich dazu durchringen, die KFZ-Steuer auf die Benzinsteuer umzulegen
Walter (Region Basel, Schweiz)