Brexit & Zoll

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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MH
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Re: Brexit & Zoll

#46

Beitrag von MH » 21. Jan 2021, 07:36

Und mit dem problemlosen MG-Kauf in England ist es auch vorbei. Hier die Antwort auf meine Frage nach den neuen Bedingungen und Zusatzkosten beim Kauf von Privat an Privat:

Sehr geehrter Herr... .

wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.

1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.

Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).

Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.

Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:

1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)


Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.

Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.

2. Berechnung der Einfuhrabgaben

Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.

Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Berechnung Zollwert

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert


B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %

= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Betrag aus B) = Gesamtabgaben

*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Fazit:

Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).

Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste ... _node.html



Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.


Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.


Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html

Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... sp?Lang=en


Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassungsstelle


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wünsche-Szesny

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
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Re: Brexit & Zoll

#47

Beitrag von Axel Krug » 21. Jan 2021, 07:47

Die haben ja viel Zeit beim Zoll wenn sie so eine Info verfassen können.
Das Thema Autokauf in GB hat sich damit wohl tatsächlich erledigt, sehr schade.

Josef Eckert
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Re: Brexit & Zoll

#48

Beitrag von Josef Eckert » 21. Jan 2021, 08:29

Na ja, das ist die algemeine Informationsschrift für die Einführung von Fahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land. Das wurde jetzt nicht für GB neu erfunden. Im Moment sind wohl beim einheimischen Zoll alle überfordert und keiner weiß wirklich wie es mit GB-Einfuhren weitergeht. Es wird halt das herangezogen was man an Vorgaben hat. Anderes ist auch (noch) nicht beschlossen/verhandelt.
Ich bin ja nur mal gespannt, ob man ab Oktober einen Reisepass für die Einreise in GB braucht. Wäre für mich alleine schon ein KO-Kriterium, um weiter nach GB zu reisen. Diese Schikane mache ich nicht mit.
Gruß
Josef

Axel Krug
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Re: Brexit & Zoll

#49

Beitrag von Axel Krug » 21. Jan 2021, 08:41

Es gab schon immer Ausweiskontrolle bei der Einreise nach GB, ob ich da nun einen Perso oder einen Reisepass vorzeigen muss ist doch völlig egal.

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Re: Brexit & Zoll

#50

Beitrag von Noddy » 21. Jan 2021, 08:49

Für Dich wird sicher ne Visumspflicht eingeführt, Josef :P

Hallo :)

GB war nur einen kurzen Zeitraum in der EU und die Autos sind auch vorher schon ins Land gekommen.

Grüße
Micha
#2303

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MH
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Re: Brexit & Zoll

#51

Beitrag von MH » 21. Jan 2021, 09:43

Natürlich gab‘ es eine Zeit davor, 30 Jahre her und der Import sehr sehr mühsam. Aber da müsste man bei Einfuhren aus allen Ländern diese Abgaben zahlen, man hatte keine Wahl und das Angebot in Deutschland sehr gering.

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Re: Brexit & Zoll

#52

Beitrag von Josef Eckert » 21. Jan 2021, 10:34

Axel Krug hat geschrieben: 21. Jan 2021, 08:41 Es gab schon immer Ausweiskontrolle bei der Einreise nach GB, ob ich da nun einen Perso oder einen Reisepass vorzeigen muss ist doch völlig egal.
Ich habe schon lange keinen Reisepass mehr und der Personalausweis hat nach GB immer ausgereicht. Nur um nach GB zu fahren einen neuen Reisepass für 70 Euro zu beantragen. Das sehe ich nicht ein.
Gruß
Josef

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Re: Brexit & Zoll

#53

Beitrag von Josef Eckert » 21. Jan 2021, 10:37

Noddy hat geschrieben: 21. Jan 2021, 08:49 Für Dich wird sicher ne Visumspflicht eingeführt, Josef :P

Hallo :)

GB war nur einen kurzen Zeitraum in der EU und die Autos sind auch vorher schon ins Land gekommen.

Grüße
Micha
Michha,
GB war so lange in der EU wie Deutschland und davor in der EWG.
Ich hab viele Jahre in England gearbeitet und wir hätten dort fast ein Haus gekauft. Inzwischen bin ich froh, dass wir es nicht taten.
Gruß
Josef

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Re: Brexit & Zoll

#54

Beitrag von Axel Krug » 21. Jan 2021, 10:52

Josef Eckert hat geschrieben: 21. Jan 2021, 10:34
Axel Krug hat geschrieben: 21. Jan 2021, 08:41 Es gab schon immer Ausweiskontrolle bei der Einreise nach GB, ob ich da nun einen Perso oder einen Reisepass vorzeigen muss ist doch völlig egal.
Ich habe schon lange keinen Reisepass mehr und der Personalausweis hat nach GB immer ausgereicht. Nur um nach GB zu fahren einen neuen Reisepass für 70 Euro zu beantragen. Das sehe ich nicht ein.
Gruß
Josef
...nur wegen 70 Euro nicht mehr nach England fahren? Sehe ich nicht ein... werde einen Reisepass beantragen sobald es wieder möglich ist zu reisen.

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Re: Brexit & Zoll

#55

Beitrag von Josef Eckert » 21. Jan 2021, 12:02

Axel Krug hat geschrieben: 21. Jan 2021, 10:52
Josef Eckert hat geschrieben: 21. Jan 2021, 10:34
Axel Krug hat geschrieben: 21. Jan 2021, 08:41 Es gab schon immer Ausweiskontrolle bei der Einreise nach GB, ob ich da nun einen Perso oder einen Reisepass vorzeigen muss ist doch völlig egal.
Ich habe schon lange keinen Reisepass mehr und der Personalausweis hat nach GB immer ausgereicht. Nur um nach GB zu fahren einen neuen Reisepass für 70 Euro zu beantragen. Das sehe ich nicht ein.
Gruß
Josef
...nur wegen 70 Euro nicht mehr nach England fahren? Sehe ich nicht ein... werde einen Reisepass beantragen sobald es wieder möglich ist zu reisen.
Das mit dem Pass ist bei mir eine prinzipielle Sache. Ich sehe das einfach nicht ein, nur wegen den vergreisten Engländern da Sonderlocken, auch wenn es nichts kosten würde. Irland ist genauso schön und hat genauso viel zu bieten. Und ich hoffe noch etwas, dass Schottland rebelliert und die eine eigene Lösung machen (dürfen).

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Re: Brexit & Zoll

#56

Beitrag von 105octane » 21. Jan 2021, 12:10

Wir zuhause haben alle einen Reisepass (natürlich original).......und werden gerne wieder nach England reisen!

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Re: Brexit & Zoll

#57

Beitrag von andreas.clausbruch » 21. Jan 2021, 13:18

...wir auch. Spätestens zum 50. V8 Geburtstagstreffen.
Octagonale Grüsse Andreas

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Re: Brexit & Zoll

#58

Beitrag von entenhannes » 22. Jan 2021, 15:33

Moin,
ich bin seit 36 Jahren in einem international tätigen Logistikunternehmen beschäftigt und kann nur dringend davon abraten in den nächsten Monaten
den Versuch zu starten ein Auto aus UK zu importieren. Rein zollrechtlich sind Übereinkommen gezeichnet die dem Status im Außenhandel irgendwo zwischen Burkino Faso und Norwegen entsprechen. Ohne professionele Hilfe, die es (noch) wenig gibt, geht hier rein gar nichts. Da ist die Beantragung einer deutschen und englischen EORI Nummer ein Kanninchenfurz. Solange England nicht dem EFTA Staatenbund betritt, bleibt es sehr mühsam.
Nicht umsonst habe ich meinen letzen Fahrzeugeinkauf in UK schon 2018 abgewickelt.
just my 2 cents
Gruß
Johannes

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Re: Brexit & Zoll

#59

Beitrag von HeikoH. » 6. Feb 2021, 07:18

Hallo,

Kurzes Update... Am 31.01. bei Moss Teile bestellt mit einem Warenwert über 50 Euro und am 05.02. waren sie da mit TNT ohne Probleme. Auch ohne Zollvermerk, ohne Einfuhrumsatzsteuer und ohne VAT.


Heiko

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Re: Brexit & Zoll

#60

Beitrag von Josef Eckert » 6. Feb 2021, 08:51

Ich hatte einige Kleinteile (einige 100 Euro) für meinen Daimler in UK Anfang Dezember bestellt. Sollte lieferbar sein, war aber nicht. Jetzt wurde mit GLS verschickt und gestern bekam ich von GLS ein Schreibeen, dass ich der Verzollung durch GLS zustimmen muss, sonst würden die Teile nicht ausgeliefert. Es war im Schreiben angegeben, dass alleine die Abwicklung der Verzollung durch GLS 25.00 Euro kosten soll plus Einfuhrumsatzsteuer plus ggf. Zoll auf Teile mit Nichtursprungsland UK. Ich habe bereits vorab die Britische VAT (Mehrwertsteuer bezahlt). Ich rechne mit insgesamt 100 Euro die ich nachzahlen muss, bevor ich überhaupt das Paket habe.
Ich kann also davor warnen, der Verkäufer sollte auf keinen Fall mit GLS verschcken.
Gruß
Josef

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