Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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JuanLopez
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Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#1

Beitrag von JuanLopez » 24. Feb 2020, 19:04

Hallo Leute,

Wir hatten vor kurzem hier eine Diskussion darüber was muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und was muss vor her zur technischen Abnahme. Es wurde viel geredet, aber ein Gesetz konnte keiner vorlegen. Ich habe mal geschaut, um das Thema Hieb- und Stichfest zu machen. Wenn’s jemand weiß, dann die Zulassungsbehörde. Ich habe jetzt im Netz bei der Zulassungsbehörde Mainz etwas gefunden.
Unten das Zitat.

Aber das wichtigste zuerst: eine technische Änderung zur Veränderung der Leistung, des Geräuschpegels oder der Höchstgeschwindigkeit muss eingetragen werden. Und müssen von einer technischen Prüfstelle begutachtet werden. Also auch der Einbau eines anderen Getriebes, wenn dieses die Höchstgeschwindigkeit ändert.

Hier der Link zur Zulassungsbehörde:
https://www.mainz.de/vv/produkte/verkeh ... 027602.php

Zitat

Technische Änderung am Fahrzeug (Eintragung in die Fahrzeugpapiere)

Beschreibung
Als Fahrzeughalter/in müssen Sie der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neuen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erforderlich. Die Kosten für den Umtausch trägt der/die Fahrzeughalter/in.


Technische Änderungen am Fahrzeug sind z. B.:

Leistungssteigerung oder -reduzierung
Änderung der Emissionsklasse
Änderung der Aufbauart
Anbau einer Anhängerkupplung
Umschlüsselung des Fahrzeuges, bei höherer Abgasnorm, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist
Einbau eines Partikelminderungssystems (Partikelfilter)
Folgende Änderungen müssen vor der Änderung der Fahrzeugpapiere von einer technischen Prüfstelle begutachtet werden:

Änderung der Fahrzeugklasse
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Änderungen, die eine Ausnahme nach § 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erfordern
Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung aufgrund eines Vermerks i.S. des § 19 Abs.4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Juan #2476

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Fuggerer
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#2

Beitrag von Fuggerer » 24. Feb 2020, 22:12

JuanLopez hat geschrieben: 24. Feb 2020, 19:04 Es wurde viel geredet, aber ein Gesetz konnte keiner vorlegen.
Schmarrn.
JuanLopez hat geschrieben: Ich habe mal geschaut, um das Thema Hieb- und Stichfest zu machen. Wenn’s jemand weiß, dann die Zulassungsbehörde. Ich habe jetzt im Netz bei der Zulassungsbehörde Mainz etwas gefunden.
Welch´ Wunder.
JuanLopez hat geschrieben: Aber das wichtigste zuerst: eine technische Änderung zur Veränderung der Leistung, des Geräuschpegels oder der Höchstgeschwindigkeit muss eingetragen werden. Und müssen von einer technischen Prüfstelle begutachtet werden. Also auch der Einbau eines anderen Getriebes, wenn dieses die Höchstgeschwindigkeit ändert.
Und was ist daran "NEU" ? DAS HAT DOCH NIEMAND IM ERWÄHNTEN THREAD BESTRITTEN !! Wenn sich Vmax ändert, dann ja !! Lesen hilft.

Manchmal kann man ein Thema auch aufbauschen, aber hintenraus kommt nichts Neues heraus.
Zum Eintragen muss man zu TÜV oder einem anderen aaS. Was soll also der Titel: "Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?" Vorher ?? Vor was vorher ?

Kopfschüttelnde Grüße aus der Wanne,
Chr.

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#3

Beitrag von 2sheep » 25. Feb 2020, 11:28

Hallo,

ich vermag nicht zu erkennen, was an Juans Post falsch sein soll. Wen es nicht interressiert, der solls halt nicht lesen.
Ansonsten macht sich jemand Arbeit für die Allgemeinheit und eventuell nutzt es jemand.

viele Grüße

Matthias

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#4

Beitrag von Noddy » 25. Feb 2020, 12:10

2sheep hat geschrieben: 25. Feb 2020, 11:28 ich vermag nicht zu erkennen, was an Juans Post falsch sein soll.
Hallo Matthias :)

Falsch ist auf alle Fälle in Fakten seine persönliche Meinung oder Schlussfolgerung unterzubringen.

Außerdem bringt es uns nicht weiter, wenn man nur einseitig von der Zulassungsstelle aus guckt, wir haben es ja auch noch mit TÜV, Rennleitung und Versicherungen zu tun. Dabei haben wir Fahrzeuge zu denen das KBA nur über unvollständige uralte Unterlagen verfügt aus denen der Sollzustand abgeleitet werden kann.

Wo würdest Du beispielsweise ein Lenkrad in Juans Beitrag abklären oder andere Sitze?

Grüße
Micha
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#5

Beitrag von 2sheep » 25. Feb 2020, 13:19

Hallo Micha,

Klar ist das nicht mit einem Post abzuklären. Das ganze Thema wirklich herunterzubrechen würde viele Seiten und vor allem gute anwaltliche Hilfe erfordern.
Mir ist nur aufgestoßen, das hier oft nach dem Motto „Bau ruhig ein, interessiert eh keinen, weiß eh keiner“ geschrieben wird, so jedenfalls mein Eindruck.

Solche nicht originalen Sachen können auch mal übel aufstoßen, vor allem wenn es laut wird in der Stadt oder ein Unfall passiert. Und wer ist dann schuld? Die bösen, eh reichen Oldtimerbesitzer. „Kriegen ja auch noch Steuervergünstigung! Und dürfen mit H überall fahren und ich mit meinem Diesel nicht“.
Versteht mich bitte nicht falsch, aber wir müssen in diesen Zeiten da etwas sensibel sein.

viele Grüße

Matthias

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#6

Beitrag von marc-ks » 25. Feb 2020, 15:23

2sheep hat geschrieben: 25. Feb 2020, 13:19
Mir ist nur aufgestoßen, das hier oft nach dem Motto „Bau ruhig ein, interessiert eh keinen, weiß eh keiner“.

Versteht mich bitte nicht falsch, aber wir müssen in diesen Zeiten da etwas sensibel sein.
So sehe ich das auch. 👍
Vielleicht könnt Ihr euch an das Thema Rückstrahler ohne E Prüfzeichen bzw. SAE Nummer erinnern.
Grüße Marc
#2315

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#7

Beitrag von kuepper.remscheid » 25. Feb 2020, 19:29

Genau meine Ansicht:
Nur weil es angeblich keiner weiß, was Orginal oder nicht ist, ist es trotzdem nicht legal !
Und das schreibt einer der keine 50 Jahre Erfahrung mit MG hat !😂😂
Gruß
Stefan

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#8

Beitrag von Ralph 7H » 25. Feb 2020, 22:08

Hallo zusammen,

langsam gewinne ich den Eindruck meine Vorredner haben das, was MG ausmacht, bisher nicht mal ansatzweise begriffen!

MG in Abingdon war eine Hot Rod Factory lange bevor man diesen Begriff in den USA in Lettern goss. Daran hat sich bis Oktober 1980 nie wirklich etwas geändert, wenn es nicht um amerikanische Zulassungsbestimmungen ging.
Zugegeben, einige Grundlagen für die Begutachtung alter Autos sind sicher sinnvoll, aber die sind nicht mal annähernd angesprochen worden und den 'allwissenden' Kollegen hier nicht mal annähernd vertraut, aber auch die Generation Golf Prüfer und Gutachter überfordert es offensichtlich.
Wer einen MG kauft um seine Interpretation vom historischen Sportwagen auf die Räder oder in seine Garage zu stellen, braucht viel Zeit und Detailwissen für sein Projekt. Das überzeugt dann auch Gutachter und Prüfer, wenn es est mal selbst begriffen wurde und die technischen Hürden vernünftig bewätigt worden sind.
Man kannte sich bei MG sehr gut damit aus, ein Wissen dass heute leider in der Szene nicht mehr genügend Würdigung findet! Genau so wie das Wissen um die Sicherheitsrelevanten Prüfkriterien bei der Abnahme der heute günstigen und vielfältig angebotenen 'Verbesserungen' für unsere Autos.
Wohl dem, der lesen und rechnen kann und diese Fähigkeiten auch zielgerichtet im Vorfeld reichlich nutzt! Aus meiner Sicht ist alles andere blauäugige selbst Beweihräucherung, wenn man Gadgets (für das eigene Ego oder den Beifall der Betrachter) einbaut, damit man seine Vorstellungen , meist optischer Natur, umsetzt.
Wer jetzt den Kopf schüttelt sollte sich bei MB den W107 anschauen und den individuell passenden kaufen und sich aus der MG-Szene abmelden... oder sich mal mit Vernunft und dem nötigen vielfältigen Detailwissen mit seinen eigenen MG-Phantasien auseiandersetzen :roll:

Just m 5 Ct.

Safety Fast !

Ralph

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#9

Beitrag von Axel Krug » 26. Feb 2020, 09:27

Zu diesem Thema können wir hier noch Jahre diskutieren ohne einen Millimeter voran zu kommen. Der Obervorsichtige wird sich den neuen Schaltknauf eintragen lassen, der Obercoole wird auf Chevy V8 umrüsten und keinem was davon sagen.

Es muss jeder für sich selbst entscheiden was er macht und was nicht, das Regelwerk aller beteiligten Institutionen ist viel zu undurchsichtig um das hier irgendwie allgemein gültig zu formulieren. Und wenn dann noch 150 Jahre MG-Erfahrung dazu kommen wird es ganz wild :D

Josef Eckert
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#10

Beitrag von Josef Eckert » 26. Feb 2020, 09:39

Um hier ohne Polemik zum Thema zurückzukommen, es war die Frage gestellt zum "Lenkrad" und "andere Sitze".
Für die die es interessiert habe ich hier mal die nötigen rechtgültigen Vorschriften aufgeführt.

Für die Erlangung und Erhaltung des H-Kennzeichens für das Fahrzeug ist eindeutig im "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern vom Mai 2012", die sogenannte "Oldtimerrichtlinie" des TÜV SÜD geklärt und danach sind alle Prüforganisationen gehalten zu handeln.

In § 3.2.5. Lenkung
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössisches Sonderlenkrad, wenn Original oder mit Prüfzeugnis zulässig.

Damit ist das juristisch eindeutig. Zeitgenössisches Sonderlenkrad (z.B. Motolita) muss original aus der Zeit sein (+ max 10 Jahre nach Produktion des Wagens) oder ein Prüfzeugnis das von den Zulassungsstellen anerkannt ist besitzen.

In § 3.2.8.1. Sitze und Gurte
Nur Originalausführung oder zeitgenössische Umrüstung mit damaligem Prüfzeugnis zulässig;
wahlweise Ausführung aus Fahrzeugbaureihe zulässig.
Sitzbezüge nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig.
Nachrüstung von Gurten zulässig, wenn fachgerecht eingebaut.

Demnach sind Sitze nur in der Originalausführung zulässig oder zeitgenössisch mit damaligem Prüfzeugnis, also z.B. beim MG B sind Sitze vom Mazda MX5 nicht H-Kennzeichen konform. Sogar die Sitzbezüge müssen original, ähnlich oder zeitgenössisch sein!!

Wer also diesem Anforderungskatalog nicht konforme Dinge eintragen lässt, verstoßt automatisch gegen diesen Anforderungskatalog, wenn das betreffende Fahrzeug ein H-Kennzeichen erlangen oder erhalten soll. Mit der Eintragung muss das H-Kennzeichhen aberkannt werden, da die Eintragung dem Oldtimerstatus widerspricht.

PS: Ich bin kein Jurist, habe aber viele Jahre Juristen direkt um mich herum bei meiner Arbeit zur Unterstützung gehabt. Ich habe Verträge für einen Telekommunikationskonzern ausgehandelt. Daher denke ich kann ich diesen Text auch richtig auslegen.

Ich hoffe ich konne für die die es interessiert etwas weiterhelfen.

Gruß
Josef
Zuletzt geändert von Josef Eckert am 26. Feb 2020, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#11

Beitrag von Retlaw » 26. Feb 2020, 09:42

Bei solchen "Diskussionen" fällt mir dazu als erstes ein:
Was für ein Glück, dass ich in der Schweiz lebe 8) :lol:
Walter (Region Basel, Schweiz)

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#12

Beitrag von OXY » 26. Feb 2020, 13:49

Moin Josef,

nur um meine Verwirrung aufzulösen:

Ging es in dem erwähnten Thread jetzt um TÜV und Eintragungspflicht?
Oder um H-Kennzeichen?

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#13

Beitrag von Josef Eckert » 26. Feb 2020, 15:26

Moin OXI,
ich denke, dass das zusammenhängt, da hier in Deutschland kaum jemand einen MG älter als 30 Jahre ohne H-Kennzeichen noch zugelassen hat.
Daher und weil explizit nach Lenkrad und Sitzen gefragt wurde habe ich das eingestellt.
Nur für die die es interessiert.
Gruß
Josef

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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#14

Beitrag von Noddy » 26. Feb 2020, 16:30

Josef Eckert hat geschrieben: 26. Feb 2020, 15:26
Daher und weil explizit nach Lenkrad und Sitzen gefragt wurde habe ich das eingestellt.
Hallo Josef :)

Ich hatte das nur im Zusammenhang mit Juans Fundstelle angeführt, H- Kennzeichen is noch ne andere Baustelle. Btw. wieso darf man sich eigentlich den Motor mit ner Hightech 123 verschandeln?

Grüße
Micha
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#15

Beitrag von Josef Eckert » 26. Feb 2020, 17:34

Noddy hat geschrieben: 26. Feb 2020, 16:30
Josef Eckert hat geschrieben: 26. Feb 2020, 15:26
Daher und weil explizit nach Lenkrad und Sitzen gefragt wurde habe ich das eingestellt.
Hallo Josef :)

Btw. wieso darf man sich eigentlich den Motor mit ner Hightech 123 verschandeln?

Grüße
Micha
Darf man? Es hält einen keiner davon ab und die 123s sollen ja gut sein.
Ob da jemand immer wieder ein Auge zudrückt, mhm kann schon sein.
Ich habe so etwas auch nicht in meinen Autos.
Dafür liebe ich viel zu sehr die Originalverteiler.
Gruß
Josef

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