Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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Ralph 7H
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#16

Beitrag von Ralph 7H » 26. Feb 2020, 20:44

Hallo Walter,

wie recht du hast :roll:

Safety Fast !

Ralph
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Retlaw
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#17

Beitrag von Retlaw » 26. Feb 2020, 22:01

Ralph 7H hat geschrieben: 26. Feb 2020, 20:44 ... wie recht du hast :roll:
Ralph, da war natürlich viel Ironie mit dabei, aber auch mindestens ein Körnchen Wahrheit 8)
Walter (Region Basel, Schweiz)

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DirkH
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#18

Beitrag von DirkH » 27. Feb 2020, 08:00

Josef Eckert hat geschrieben: 26. Feb 2020, 17:34
Noddy hat geschrieben: 26. Feb 2020, 16:30

Hallo Josef :)

Btw. wieso darf man sich eigentlich den Motor mit ner Hightech 123 verschandeln?

Grüße
Micha
Darf man? Es hält einen keiner davon ab und die 123s sollen ja gut sein.
Ob da jemand immer wieder ein Auge zudrückt, mhm kann schon sein.
Ich habe so etwas auch nicht in meinen Autos.
Dafür liebe ich viel zu sehr die Originalverteiler.
Gruß
Josef
und da tanzt der Günter wie ein Derwisch durch die Garage :D
Grüße von den Barbarathermen Dirk

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Günter Paul
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Re: Was muss eingetragen werden und was muss vorher zum TÜV?

#19

Beitrag von Günter Paul » 27. Feb 2020, 12:26

DirkH hat geschrieben: 27. Feb 2020, 08:00
Josef Eckert hat geschrieben: 26. Feb 2020, 17:34

Darf man? Es hält einen keiner davon ab und die 123s sollen ja gut sein.
Ob da jemand immer wieder ein Auge zudrückt, mhm kann schon sein.
Ich habe so etwas auch nicht in meinen Autos.
Dafür liebe ich viel zu sehr die Originalverteiler.
Gruß
Josef
und da tanzt der Günter wie ein Derwisch durch die Garage :D
Aber nur, weil da etwas vom Verschandeln stand... :D :D ..dem ist ja nun mal nicht so, es ist ein wunderbares Teil :wink: .

Im Ernst, ich bin kein Bürokratenverehrer, soll heißen, wenn meine Einbauten vom TÜV genehmigt werden, lasse ich es so laufen...was ich verändert habe sind die üblichen Verbesserungen, die m.E. von geringer Bedeutung sind wenngleich spürbar, aber wie gesagt, es gibt ganz sicher Leute, die mir jetzt widersprechen , lasst es bitte.

Ich werde allerdings beim Verkauf explizit darauf hinweisen, was ich verändert habe und das nicht mündlich sondern als Vertragsbestandteil.


So, jetzt warte ich auf weitere Meldungen von den Schmiereninfektionen der Karneval-Beteiligten.....

Gruß nach Trier
Günter
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

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