V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez

Benutzeravatar
igniferrum
Beiträge: 62
Registriert: 15. Okt 2007, 08:41
Fahrzeug(e): MGB GT V8 (1973)
Wohnort: Luxemburg

V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#1

Beitrag von igniferrum » 19. Nov 2019, 09:14

Guten Morgen aus Luxemburg!
Ich bin dabei, meinen B V8 zu verkaufen. Damit bei einer etwaigen Zulassung in Deutschland keine unnötigen Diskussionen entstehen, wäre mir geholfen, wenn mir jemand eine Kopie der deutschen Zulassung eines MGB V8 mit einem Edelbrock Vergaser zukommen lassen könnte.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Claude

Benutzeravatar
oport
Beiträge: 548
Registriert: 16. Aug 2007, 09:24
Fahrzeug(e): Porsche 924s, ...
Wohnort: Paderborn

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#2

Beitrag von oport » 19. Nov 2019, 10:49

Hallo Claude,

meinst Du mit eingetragenem Edelbrock? Ich bin mir fast sicher dass keiner, der den in D auf einem B V8 fährt ihn in den Papieren eingetragen hat. War bei meinem auch nicht eingetragen und nie ein Thema. Ist genau so wie bei anderen Weber Umrüstungen - normalerweise wird es vom TÜV Prüfer akzeptiert/ignoriert. Sobald man es aber explizit eintragen lassen will wird es kompliziert (Leistungsänderung etc.).
CU OLAF
#1845

Benutzeravatar
igniferrum
Beiträge: 62
Registriert: 15. Okt 2007, 08:41
Fahrzeug(e): MGB GT V8 (1973)
Wohnort: Luxemburg

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#3

Beitrag von igniferrum » 19. Nov 2019, 11:00

Hallo Olaf,
ja genau, ich meinte die Eintragung. Hier in Luxemburg ist es dann ähnlich, für den Vergaser hat sich bislang kein Prüfer interessiert, andere Modifikationen wie Felgen, Stoßdämpfer, Stahlflexbremsleitungen usw. sind aber eingetragen.
Ich stelle die Frage, weil mich ein deutscher Kaufinteressent danach gefragt hat, der befürchtet, für den Wagen so keine H-Zulassung ze bekommen.
Da ich nicht in Deutschland wohne, bin ich auf eure Erfahrungswerte und Infos angewiesen ...
Vielen Dank,
Claude

kuepper.remscheid
Beiträge: 837
Registriert: 4. Apr 2010, 22:38
Fahrzeug(e): B, BGT V8, 280 SL, R75/5, R90S, XT500
Wohnort: Remscheid

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#4

Beitrag von kuepper.remscheid » 19. Nov 2019, 12:43

Hallo Claude,
Geh mal davon aus, das du das in Deutschland nicht eingetragen bekommst.
Selbst wenn jemand das vor 10 Jahren noch eingetragen bekommen hat, heute aber nicht mehr.....
Bau um auf Orginal !
Gruß
Stefan

Axel Krug
Beiträge: 1301
Registriert: 18. Sep 2000, 01:01
Fahrzeug(e): MGB GT V8 '75 + TVR400SE '91
Wohnort: 34587 Felsberg

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#5

Beitrag von Axel Krug » 19. Nov 2019, 13:24

einfach alles so lassen und zum passenden TÜV fahren wenn es soweit ist

Benutzeravatar
Ralph 7H
Beiträge: 4695
Registriert: 17. Nov 2005, 01:01
Fahrzeug(e): TD, BGT, SLK
Wohnort: 26553 Neßmersiel

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#6

Beitrag von Ralph 7H » 19. Nov 2019, 15:20

Hallo Claude,

auf meinem V8 habe ich fast 30 Jahre einen Holley und die JWR-Brücke gefahren. Mit dem TÜV gab es keine Fragen und später dann auch nicht, als es die H-Zulassungen für meinen GTV8 gab.
Wichtig ist das Einhalten der Abgaswerte des Motors, alles Weitere war belanglos. Hinsichtlich der H-Zulassung sollte man, wenn der Prüfer meint nach dem Vergaser fragen zu müssen, wissen, dass der Edelbrook (jetzt Weber USA) eigentlich ursprünglich ein Carter ist und damit auch die Altersanforderungen für H-Zulassungen erfüllt.

Safety Fast !

Ralph

kuepper.remscheid
Beiträge: 837
Registriert: 4. Apr 2010, 22:38
Fahrzeug(e): B, BGT V8, 280 SL, R75/5, R90S, XT500
Wohnort: Remscheid

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#7

Beitrag von kuepper.remscheid » 19. Nov 2019, 19:56

Einen schönen guten Abend zusammen,
Bei dieser Diskussion sollten wir mal was unterscheiden:

man wird einen Prüfer finden, der eine Vollabnahme durchführt und das H Gutachten erstellt, also steht einer Zulassung in Deutschland nichts im Weg.

Aber :
Man wird keinen Prüfer finden, der den Vergaser offiziell einträgt !
Also erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Und somit hat der Fahrer keinen Versicherungsschutz und somit im Falle eines Falles eine Menge Ärger.

Und das ist, wie ich die Frage verstanden habe, wohl die Voraussetzung für den Verkauf.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.......
Besten Gruß
Stefan

Fuggerer
Beiträge: 185
Registriert: 9. Jun 2019, 11:55
Fahrzeug(e): BGT
Wohnort: Südlich

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#8

Beitrag von Fuggerer » 19. Nov 2019, 23:05

kuepper.remscheid hat geschrieben: 19. Nov 2019, 19:56 Bei dieser Diskussion sollten wir mal was unterscheiden:

Aber :
Man wird keinen Prüfer finden, der den Vergaser offiziell einträgt !
Also erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Bei dieser Diskussion sollten wir vielleicht zuerst einmal nachdenken anstatt pauschal inkorrekte Aussagen zu tätigen.

1. Alles ist eintragbar.
2. Die zweite Aussage ist nicht einfach so pauschal zu tätigen.

Lasst doch mal diese Panikmache sein.

Salve,
Chr.

Benutzeravatar
Ralph 7H
Beiträge: 4695
Registriert: 17. Nov 2005, 01:01
Fahrzeug(e): TD, BGT, SLK
Wohnort: 26553 Neßmersiel

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#9

Beitrag von Ralph 7H » 20. Nov 2019, 00:58

Hallo Stephan,

Vergaser in den Papieren eines Autos einzutragen ist unüblich und würde den Prüfingenieur schon in Konflikt bringen. Vergaser(?) ein Begriff aus der Kindheit... keine Unterlagen, die Einschätzungen erlauben... Keine Recherchemöglichkeiten in Datensammlungen mangels 'Tintenpisserei'...

Deine Bedenken hinsichtlich der versicherungstechnischen Hintergründe sind ein anderes Thema, dass aber von KFZ-Gutachtern 'wasserdicht' ausgeräumt wird, weil es keine überwiegende Kausalität für selbst verschuldete Inanspruchnahme im Schadensfall hinsichtlich der Installation dieser Teile gibt!
Wenn Claude seinen BGTV8 in D. verkaufen will, sollte er vielleicht einfach zum TÜV in Bitburg fahren und ihn dort abnehmen lassen und dann mit dem aktuellen Bericht und H-Gutachten überall verkaufen können.
Wertminderung muss dadurch keinesfalls erwartet werden!

Soweit die Fakten und hoffentlich eine Entschärfung der amtsgläubigen (deutschtypischen) Bedenkenträgerei... :roll:

Also bitte kein 'Bangemachen` :wink:

Just my 5 Ct.

Safety Fast !

Ralph

Benutzeravatar
entenhannes
Beiträge: 358
Registriert: 19. Apr 2004, 01:01
Fahrzeug(e): Jaguar C Type by Heritage, Fiat 500, 911
Wohnort: D-53227 Bonn

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#10

Beitrag von entenhannes » 20. Nov 2019, 07:15

Moin,
den Aussagen von Ralph (7Haar) und Chr. (Fuggerer) kann ich aus eigener Erfahrung und einigen Importen aus u.a. Luxemburg und dazugehöriger "Germanisierung" zu 100% beipflichten.
Mit richtiger Bedüsung ist ein 500er Edelbrock für den 3,5 er und 3,9 er Rover V8 nicht die schlechteste Wahl.
Alles Andere ist halbgares Gewäsch.
Gruß
Johannes

kuepper.remscheid
Beiträge: 837
Registriert: 4. Apr 2010, 22:38
Fahrzeug(e): B, BGT V8, 280 SL, R75/5, R90S, XT500
Wohnort: Remscheid

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#11

Beitrag von kuepper.remscheid » 20. Nov 2019, 20:28

Hallo Ralph,
Du weißt ja das ich deinen Wissensschatz sehr schätze, deshalb gebe ich zu bedenken:
Sobald eine Veränderung am Fahrzeug eintritt, die vom Serienzustand abweicht, muss sie eingetragen werden, oder man hat eine ABE.
Ich denke hierüber sind wir uns einig.
Also muss ein anderer Vergaser eingetragen werden, da er dem Serienzustand nicht entspricht.
Ich hoffe das wir uns bis hierhin auch noch einig sind.
Für diese Eintragung sollte ich Unmengen an Unterlagen und Gutachten beim TÜV vorlegen, die ich nicht besorgen konnte, also sollte ich sie erstellen lassen.
Das hätte ein Vermögen gekostet.
So ist es mir mit einem BMW 1802 und meinem Wunsch ein paar Weber Vergaser dort eintragen zu lassen, ergangen.
Also selbst alles durchgemacht !

Das ist der Grund weshalb ich davor warne, dem Käufer eine Zusage zu geben, nach dem Motto:
Alles kein Problem...
Und nachher Ärger mit dem Käufer zu bekommen.
Das soll wirklich keine Bange machen sein, jeder soll doch das machen was er möchte.
Man sollte nur nachher damit Leben können.

Besten Gruß
Stefan

Fuggerer
Beiträge: 185
Registriert: 9. Jun 2019, 11:55
Fahrzeug(e): BGT
Wohnort: Südlich

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#12

Beitrag von Fuggerer » 20. Nov 2019, 21:56

kuepper.remscheid hat geschrieben: 20. Nov 2019, 20:28
So ist es mir mit einem BMW 1802 und meinem Wunsch ein paar Weber Vergaser dort eintragen zu lassen, ergangen.
Dann bist du schlichtweg an den falschen TÜV-Menschen geraten.
Oder warst nicht umfassend genug vorbereitet.
Ganz einfach.

Bitte nicht persönliche Erfahrungen pauschal auf die allgemeine Situation übertragen.

Man kann sogar eine Leistungsänderung eingetragen bekommen ohne Prüfstandsprotokoll oder eine Edelstahlauspuffanlage, die selbst gebaut ist.
Man muss nur wissen wie.

In Wuppertal z. B. kenne ich einen sehr kompetenten TÜV-Ingenieur.

Salve,
Christoph

Axel Krug
Beiträge: 1301
Registriert: 18. Sep 2000, 01:01
Fahrzeug(e): MGB GT V8 '75 + TVR400SE '91
Wohnort: 34587 Felsberg

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#13

Beitrag von Axel Krug » 21. Nov 2019, 09:42

kuepper.remscheid hat geschrieben: 20. Nov 2019, 20:28 Hallo Ralph,
Du weißt ja das ich deinen Wissensschatz sehr schätze, deshalb gebe ich zu bedenken:
Sobald eine Veränderung am Fahrzeug eintritt, die vom Serienzustand abweicht, muss sie eingetragen werden, oder man hat eine ABE.
Ich denke hierüber sind wir uns einig.......
und was ist beim Tausch des Verteilers z.B. gegen einen 123? Alukühler statt dem Originalen? Wo fängt das an und wo hört es auf? Der schon zitierte Spruch von Andreas Pichler passt doch ganz gut. Das mit der Eintragerei wird in D sowas von übertrieben. Bei einem Umbau auf V8 sieht es natürlich ganz anders aus aber um den geht es ja nicht. Als Verkäufer würde ich mir auch mal gar keine Gedanken machen. Der Käufer weiß was er erwirbt und muss sich auch selbst Gedanken machen was er in den Papieren stehen hat und was nicht.

Benutzeravatar
JuanLopez
Site Admin
Beiträge: 664
Registriert: 12. Mai 2016, 19:36
Fahrzeug(e): MG ZT-T 190, MG B, MG C GT
Wohnort: Karlsbad
Kontaktdaten:

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#14

Beitrag von JuanLopez » 21. Nov 2019, 19:43

Hallo,

Wenn ich richtig informiert bin, muss der TÜV alles abnehmen was Sicherheitsrelevant ist. Also Änderungen am Fahrwerk, bei den Bremsen, am Motor und bei der Benzinzufuhr. Und diese Abnahme wird dann eingetragen.

Also wäre eine Änderung an der Benzinpumpe auch beim TÜV vorzuführen.

Der andere Vergaser ist sehr wahrscheinlich eine Leistungsförderung. In dem Zusammenhang muss der TÜV sagen ob das im Gesamtpaket passt.

Ich würde den Hinweis mit dem Verlust der Betriebserlaubnis nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen, abgesehen vom Verlust des Versicherungsschutzes.
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Juan #2476

Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden. - Mark Twain
Habe keine Angst etwas Neues anzufangen. Denke immer daran: Amateure haben die Arche gebaut und Profis die Titanic.

Benutzeravatar
marc-ks
Beiträge: 2289
Registriert: 11. Mär 2013, 10:22
Fahrzeug(e): MGB Bj 65 Pullhandle, Spitfire Mk3 Bj 69
Wohnort: Kassel, Walterschen

Re: V8 Edelbrock Weber 500 Vergaser

#15

Beitrag von marc-ks » 21. Nov 2019, 19:53

In der Cobra Szene wird vom TÜV auch ordentlich aufgeräumt. Risikolos sehe ich das nicht. Den Versicherungsschutz gefährdet man aber nach meiner Kenntnis nur, wenn der Umbau ursächlich für den Unfall ist. Nicht eingetragene Mehrleistung ist natürlich potentiell Versicherungsbetrug.
Grüße Marc
#2315

Bild

Antworten