Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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Panther
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Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#1

Beitrag von Panther » 13. Dez 2019, 17:01

Hallo,
ich habe einen Schaden am vorderen linken Kotflügel und der Linken Türe.
Wurde zerkratzt und muss lackiert werden.
Verursacht durch einen Privathaftpflicht schaden.
Die Kostenvoranschläge von Lackierer und Karosserie Spengler wurden eingereicht und von der Versicherung an einen
Sachverständigen zur Prüfung weitergeleitet.
Heute, nach 8 Wochen Bearbeitungszeit, habe ich erfahren, dass dieser Gutachter für die Ausbau - und Einbau Zeit zusammen
6 Stunden anerkennt.
Dies weicht erheblich von den veranschlagten Arbeitszeiten des Spenglers ab!
Beim Lackierer hat der Gutachter die Arbeiter für das Aufpolieren (nach Aussage des Lackierers notwendig, dass der jetzige Lack keinerlei Strucktur aufweist) komplett gestrichen und dadurch insgesamt 550€ abgezogen.
So, hat hier bitte irgendwer schon mal einen Unfall Schaden mit dem MGA gehabt und kann mir sagen, ob dieses Gutachten
annähernd passt?
LIeben Dank für Hinweise und
viele Grüße
Dieter

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cw_schreuer
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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#2

Beitrag von cw_schreuer » 13. Dez 2019, 17:38

Hallo Dieter ,
lasse doch ein Gegengutachten von einem Sachverständigen deiner Wahl machen.
Dieses muß die Versicherung dann auch auch noch bezahlen.
Du brauchst das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht zu akzeptieren.
Grüsse aus Stolberg
Willi

Panther
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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#3

Beitrag von Panther » 13. Dez 2019, 18:53

Hallo Willi, danke für deine schnelle Antwort. Ich wollte eigentlich nur wissen, wie eure Erfahrungen mit diesen Angaben des Gutachters sind. Ds mit dem GegenGutachten ist ein guter Tipp und behalte ich auf alle Fälle im Hinterkopf.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man in insgesamt 6 Stunden Kotflügel, Stoßstange Lampen Blinker und Türen ab und wieder anbauen soll. Ganz zu schweigen vom justieren der Türe.

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#4

Beitrag von kuepper.remscheid » 14. Dez 2019, 13:27

Hallo Dieter,
Aus dem Bauch raus, würde ich auch sagen, das sechs Stunden für diese Arbeit ( wenn sie vernünftig sein soll ) zu wenig sind.
Aber um dieser leidlichen Geschichte aus dem Weg zu gehen, gebe den Auftrag komplett an eine Werkstatt deines Vertrauens ab.
Die rechnen dann mit der Versicherung ab !
Wenn du natürlich fiktiv abrechnen möchtest, musst du dich selbst kümmern, kann aber auch dann in die Hose gehen.
Gruß
Stefan

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#5

Beitrag von cw_schreuer » 14. Dez 2019, 14:44

Hallo Dieter,
ich würde von einem vereidigten Sachverständigen deiner Wahl ein Gutachten erstellen lassen.
Dann kannst du an Hand dieses Gutachten abrechnen, die Reparatur sogar selbst ausführen
und dann laut Gutachten abrechnen.
Allerdings wird die Mehrwertsteuer dann abgezogen.
Habe ich jetzt noch beim Alltagsfahrzeug meiner Frau so gemacht.
Grüsse aus Stolberg
Willi

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#6

Beitrag von Günter Paul » 14. Dez 2019, 15:48

kuepper.remscheid hat geschrieben: 14. Dez 2019, 13:27 Hallo Dieter,
Aus dem Bauch raus, würde ich auch sagen, das sechs Stunden für diese Arbeit ( wenn sie vernünftig sein soll ) zu wenig sind.
Aber um dieser leidlichen Geschichte aus dem Weg zu gehen, gebe den Auftrag komplett an eine Werkstatt deines Vertrauens ab.
Die rechnen dann mit der Versicherung ab !
Wenn du natürlich fiktiv abrechnen möchtest, musst du dich selbst kümmern, kann aber auch dann in die Hose gehen.
Gruß
Stefan
Sechs Stunden sind vermutlich zu gering angesetzt, natürlich wird er einen Fachbetrieb zugrundelegen, in dem die Mechaniker nicht lange zu überlegen brauchen, was man als nächstes macht.

Das mit dem Gegengutachten ist immer zu empfehlen, man muss nur die Mindestgrenze für Schäden beachten, die liegt glaube ich bei 1000 bis 1500 Euro, aber dann kann man das und der Gegner übernimmt.

Wenn er den Wagen von der Werkstatt seines Vetrauens reparieren lässt, fallen natürlich die Einschränkungen des eigenen Gutachtens der Versicheung an, also werden die Aufpolieren nicht zahlen.

Ebenso muss man davon ausgehen, dass die Schadensregelung nicht den gleichen Preis haben wird, wie der Gutachter ermittelt hat, deswegen empfehle ich immer die Reparaturfreigabe oder die Schadensregulierung durch die Werkstatt XY zuvor von der Versicherung einzuholen.

Was Willi gemacht hat funktioniert natürlich Kosten minus MWST und die Sache ist geregelt, das gilt auch für Schäden , die durch die Gebaüdeversicherung oder Hausratversicherung anfallen, eine Einschränkung gibt es und die hängt häufig von der Schadenshöhe ab, wenn man die Arbeiten selbst ausführt, dann wird häufig der Stundensatz lt. Gutachten reduziert, da es eben Eigenleistung ist und man soll nach Auffassung aktueller Rechtsprechung kein Geschäft mit all dem machen.
Aber wer will das denn :wink:

Gruß
Günter
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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#7

Beitrag von Noddy » 14. Dez 2019, 16:18

Hallo :)

Ich verstehe Dieter so, daß es noch kein Gutachten gibt, die Versicherung hat den Vorgang nur zur Plausibilitätsprüfung ihrem Sachverständigen vorgelegt.So kann Dieter jetzt ein Gutachten erstellen lassen, bei einem Gegengutachten müsste er ja das Kostenrisiko tragen wenn nix bei rumkommt.

Grüße
Micha
#2303

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#8

Beitrag von MBGT_ED » 14. Dez 2019, 19:22

Hallo Dieter,
wenn Du es mit der Versicherung H.. zu tun hast so ist das eher anscheinend der Regelfall. Ein Freund von mir ist Gutachter. Fast bei jedem von ihm erstellten Gutachten werden Posten gestrichen oder abgeändert. Er ist Dauergast beim Anwalt und bekommt Recht. Es ist aber trotzdem Lästig ständig zum Anwalt rennen zu müssen. Er würde in dieser Zeit lieber Geld verdienen. Also nicht einschüchtern lassen und hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung.
VG Klaus

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#9

Beitrag von cw_schreuer » 14. Dez 2019, 20:36

Hallo Günter und Micha,
was Ihr da schreibt stimmt nicht ganz.
Es wird kein Stundensatz reduziert.
Habe lt. Gutachten abgerechnet und die vollen Rep. Kosten minus MWST wurden erstattet und auch die Gutachterkosten,
welche vom Gutachter der gegnerischen Versicherung direkt in Rechnung gestellt wurden.
Kann man sogar so regeln ohne das Fahrzeug zu reparieren.
Grüsse
Willi

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#10

Beitrag von Günter Paul » 15. Dez 2019, 10:45

MBGT_ED hat geschrieben: 14. Dez 2019, 19:22 Hallo Dieter,
wenn Du es mit der Versicherung H.. zu tun hast so ist das eher anscheinend der Regelfall. Ein Freund von mir ist Gutachter. Fast bei jedem von ihm erstellten Gutachten werden Posten gestrichen oder abgeändert. Er ist Dauergast beim Anwalt und bekommt Recht. Es ist aber trotzdem Lästig ständig zum Anwalt rennen zu müssen. Er würde in dieser Zeit lieber Geld verdienen. Also nicht einschüchtern lassen und hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung.
VG Klaus
Hallo Klaus, hallo zusammen..

Machen wohl alle Versicherungen so, Klaus.Die sind auch von den Festsetzungen her verpflichtet, die Kosten bei Schadensfällen möglichst gering zu halten.
Insofern kürzen die in aller Regel Gutachten von Gutachtern, die man selbst beauftragt, Klärung erfolgt dann, wie du richtig schreibst häufig vor Gericht, oder durch einen Anwalt.
Insofern ist es tatsächlich eine Notwendigkeit eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zu haben.

Wenn das so wie bei Willi ist, dass auf Basis des Gutachtens der Versicherung abgerechnet wird, dann wird in der Tat völlig unabhängig davon, ob du den Schaden reparierst oder nicht, gezahlt wobei lediglich die Mwst. entfällt.
Was häufig nicht in Anspruch genommen wird, ist die Wertminderung, die steht dir aber zu.

Sofern du also mit Kostenanschlägen der Werkstatt einen Schaden regelst, wird die Versicherung keine Wertminderung erwähnen, die fehlt auch auf den Voranschlägen.

Eine Wertminderung wird ausschließlich durch Gutachten festgestellt, da findest du auch den Hinweis.

Gruß
Günter
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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#11

Beitrag von DirkH » 15. Dez 2019, 11:29

Guten Morgen Dieter,

das ist alles informativ, aber Du willst Deinen A ja wieder im Top Zustand repariert haben.
Grundsätzlich würde ich der Werkstatt Deines Vertrauens die Abtretungserklärung unterschreiben und mit ihr vereinbaren, daß die Lackqualität wie zuvor wieder hergestellt werden soll.
Im realistischen Rahmen kann die Werkstatt berechtigte Nachforderungen geltend machen.

Zudem kann ein guter Lackierer auch den modernen Wasserlack so einstellen, daß er glatt ist. Besser noch einen ofiziell nicht mehr gebräuchlichen 2K Lack verwenden, wie es bei mir gemacht wurde.

Vor gut 10 Jahren meinte ein freundlicher älterer Herr seine Anhängerkupplung beim rangieren, um in eine Parklücke zu kommen, in die Schnauze meines B bohren zu müssen.
Wie man sieht konnte man das problemlos beheben.
Alles wird gut.
Bildschirmfoto 2019-12-15 um 11.16.29.jpg
Bildschirmfoto 2019-12-15 um 11.17.29.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße von den Barbarathermen Dirk

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#12

Beitrag von cw_schreuer » 15. Dez 2019, 11:39

Hallo Dirk,
wenn du mit einer solchen Reparatur zufrieden bist OK.
Da sehe ich am Kotflügel Unrundungen und unsaubere Lackierung an der Haube undKotflügel.
So etwas würde mich nicht zufrieden stellen.
Hallo Günter
jede Versicherung wird versuchen Abzüge zu machen.
Ob man das akzeptiert ist etwas anderes.
Grüße
aus Stolberg
Willi
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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#13

Beitrag von Noddy » 15. Dez 2019, 11:40

Hallo Günter :)

Was bezahlt wird ist inzwischen gesetzlich neu geregelt.

§ 249 Absatz 2 BGB (heute):
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


Früher gab es Satz 2 nicht und deshalb musste Mehrwertsteuer auch ohne konkreten Anfall erstattet werden.

Das heißt aber auch, daß man die angefallene MwSt. nachfordern kann wenn man das Auto reparieren lässt. Auch die Steuern auf die ersetzten Teile kann man nachfordern wenn man das Fz selbst repariert.

Nur klappt die früher übliche Praxis nichtmehr sich Gefälligkeitskostenvoranschläge einzuholen um sie bei der Versicherung auszahlen zu lassen.

Was mich allerdings wundert is, daß durch die erhebliche Einsparung durch die Gesetzesänderung die Versicherungsbeiträge nie zurück gegangen sind. :(

Grüße
Micha
#2303

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#14

Beitrag von cw_schreuer » 15. Dez 2019, 11:46

Hallo Micha,
was du da schreibst ist Unsinn.

"Nur klappt die früher übliche Praxis nichtmehr sich Gefälligkeitskostenvoranschläge einzuholen um sie bei der Versicherung auszahlen zu lassen."

Ein vereidigter Sachverständiger wird nie seine Zulassung durch so etaws gefährden.

Grüße aus Stolberg
Willi

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Re: Anerkennung Arbeitszeiten durch Versicherung

#15

Beitrag von Noddy » 15. Dez 2019, 11:55

Hallo Willi :)

Ich habe von Kostenvoranschlägen gesprochen, früher gabs auch Streit ob ein Gutachten bei kleineren Schäden überhaupt angemessen is. Und der zitierte Paragraph bezieht sich auch nichtnur auf Kfz- Schäden.

Ich hatte früher mal ne Fernsehwerkstatt, was meinst Du wieviele Kumpel und Stammkunden bei mir aufschlugen mit ...kannste mal kurz...

Grüße
Micha
#2303

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