Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig.

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walters
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Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#1

Beitrag von walters » 17. Feb 2020, 22:46

Moin,

hat jemand "Langzeiterfahrung" mit dem Umbausatz für den MGB V8 auf 5-Gang-Getriebe mit dem Mazda Getriebe, welches z.B. von Vitesse oder Frontline angeboten wird?

Und wie sieht es bei diesem Getriebe mit der "Kompatibilität" zum H-Kennzeichen aus? Das ist kein zeitgenössisches Getriebe wie z.B. das LT77. Könnte das einem TÜVer negativ auffallen, wenn man das eintragen lassen möchte?

Cheers!

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#2

Beitrag von Fuggerer » 18. Feb 2020, 06:55

Nicht ketzerische Gegenfrage:

Warum sollte man auch nur auf die Idee kommen, ein solches Getriebe eintragen zu wollen?

Ungefähr 95% aller BMW 328 fuhren bis vor kurzem mit einem Volvo-Getriebe herum.
(Die restlichen 5% fuhren nicht)

Nur so ein Gedankenansatz.

Salve aus der Wanne,
Christoph

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walters
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#3

Beitrag von walters » 18. Feb 2020, 08:08

Fuggerer hat geschrieben: 18. Feb 2020, 06:55 Warum sollte man auch nur auf die Idee kommen, ein solches Getriebe eintragen zu wollen?
Klar muss man das Getriebe nicht eintragen, aber der Wagen könnte damit die Betriebserlaubnis verlieren, den Versicherungsschutz ebenfalls. Das sei aber mal dahingestellt. Dumm wäre nur, wenn das H-Kennzeichen wegfällt, da es eben kein zeitgenössisches Getriebe ist.

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oport
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#4

Beitrag von oport » 18. Feb 2020, 13:28

Eintragungsfähig ist das Mazda-Getriebe mit H natürlich nicht. Aber ich kenne auch niemanden, der LT77, R380, Mazda, Getrag oder Ford Getriebe in MGAs oder Bs eingetragen hätte. Hatte ich bei meinem auch nicht, dass hat auch niemanden gestört, geschweige denn es hätte mal jemand beim TÜV kontrolliert. Und ein Getriebe ist auch nicht sicherheitsrelevant, so dass es eher selten unfallursächlich sein könnte (wg. Versicherung).
CU OLAF
#1845

Fuggerer
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#5

Beitrag von Fuggerer » 18. Feb 2020, 16:49

walters hat geschrieben: 18. Feb 2020, 08:08 aber der Wagen könnte damit die Betriebserlaubnis verlieren, den Versicherungsschutz ebenfalls. Getriebe ist.
Mitnichten ist das einfach "so" der Fall.

Salve, Chr.

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#6

Beitrag von kuepper.remscheid » 18. Feb 2020, 20:50

Fuggerer:
Mitnichten ist das einfach "so" der Fall.
Das behauptest du jedesmal !
Das war schon eine Behauptung von dir, als es um andere Vergaser an einem V8 ging .
Bis jetzt konntest du aber noch nichts offizielles Schriftliches dazu beitragen.
Da bin ich mal gespannt, ob jetzt was kommt, wo man offiziell drauf aufbauen kann.

Fuggerer
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#7

Beitrag von Fuggerer » 18. Feb 2020, 22:54

kuepper.remscheid hat geschrieben: 18. Feb 2020, 20:50 Fuggerer:
Mitnichten ist das einfach "so" der Fall.
Und ob.
Ganz einfach :
Jahrzehntelange (eigene) Erfahrung.
Aber sowas wird ja sogar einem Ralph7H mittlerweile 'vorgehalten' und darauf rumgeritten.

Weder brauche ich schriftliches hier anzuführen, noch habe ich den Anspruch, dass man es mir (glaubhaft) abnimmt.

Und TÜV-Papiere (Kopien) werde ich hier bestimmt nicht veröffentlichen.

Mir reicht auch aus, dass meine Ansicht hier von ebenfalls reichlich Erfahrenen geteilt wird.

Was ich schreibe, basiert auf Praxiserfahrung und weder auf Hörensagen noch Halbwahrheiten.

Und ich bin damit stets weitergekommen. Das reicht mir vollkommen aus.

Salve,
Chr.

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#8

Beitrag von Josef Eckert » 19. Feb 2020, 05:51

Fuggerer,
jahrzehntelange Erfahrung haben hier im Forum einige die ich jetzt garnicht beim Namen nennen möchte. Nicht nur zwei Personen. Und diese ungenannten werden hier regelrecht vorgeführt mit solchen inoffiziellen fachlich und rechtlich ungestützten Bemerkungen von Deiner Person.

Gerademal ein halbes Jahr (Eintritt 9.6.2019) bist Du hier im Forum und fährst anderen über den Mund nur weil Du glaubst Du bist hier der alles Besserwissende.
Aber nach ungestützten Ausführungen Deinerseits und der Rechtweisung anderer kommt dann nichts außer viel heißer Luft.

Gruß an alle anderen, besonders die mit ebenfalls langjähriger Erfahrung die hier immer wieder durch solche Beiträge vorgeführt und erniedrigt werden.
Josef

PS: Das musste einmal gesagt werden.

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#9

Beitrag von Retlaw » 19. Feb 2020, 07:21

Josef Eckert hat geschrieben: 19. Feb 2020, 05:51 PS: Das musste einmal gesagt werden.
Warum so ein unnötiger Kommentar?
Das gibt doch nur wieder Streit im Forum!
Walter (Region Basel, Schweiz)

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#10

Beitrag von Fuggerer » 19. Feb 2020, 07:29

Josef Eckert hat geschrieben: 19. Feb 2020, 05:51 PS: Das musste einmal gesagt werden.
Und hat dieser Beitrag jetzt etwas Substantielles zum Thema beigetragen oder war dieser mal wieder nur darauf gemünzt, Ihrem Feindbild zu entgegnen?

Herr Eckert, sobald die Rede davon ist, dass ein Ralph7H (ich habe übrigens zwar diesen Namen explizit genannt, aber mit 'Erfahrenen' auch viele Andere gemeint.) und seine Erfahrungen auf diesem Sektor wertvoll für dieses Forum sind, fällt bei Ihnen anscheinend ein dicker fetter roter Balken vor die Augen.

Ich schlage vor: Zurück zum Thema.

Nennen Sie uns doch einfach 'fundierte' Fakten, wonach per se automatisch ein anderes Getriebe zum erlöschen der BE oder ein anderer V8-Vergaser nicht eintragungsfähig ist.

Ich lerne gerne dazu!

Salve, Christoph

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#11

Beitrag von JuanLopez » 19. Feb 2020, 08:09

Hallo Leute,

ich bitte darum sachlich zu diskutieren. Und sachlich bedeutet mit Argumenten die man Belegen kann.

Eine sicherheitsrelevante Änderung, eine Änderung am Fahrwerk, eine Änderung an der Benzinzufuhr oder am Antriebsstrang muss vom TÜV abgenommen werden.

Das bedeutet nicht, dass diese Änderung nicht Eintragungsfähig ist. Aber in diesem Fall ist die allgemeine Betriebserlaubnis nicht mehr gegeben. Und damit auch nicht der Versicherungsschutz, denn dieser gilt für ein Kfz mit allgemeiner Betriebserlaubnis.

Ansonsten versichere ich einen Fiat 500 mit 13 PS und baue einen V8 Motor mit anderem Getriebe ein und das Auto fährt nachher 250 km/h mit einem Versicherungsschutz eines 13 PS Motors.

Es könnte möglich sein, dass diese Kombination eintragbar ist. Aber ohne EIntragung fehlt die Versicherung. Und dies war die ürsprüngliche Frage.
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Juan #2476

Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden. - Mark Twain
Habe keine Angst etwas Neues anzufangen. Denke immer daran: Amateure haben die Arche gebaut und Profis die Titanic.

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#12

Beitrag von Ralph 7H » 19. Feb 2020, 08:24

Hallo zusammen

Im Jahre 1981 habe ich bezüglich meines V8 einfach mal beim KBA Flensburg schriftlich zu dem V8 angefragt und Antwort erhalten.
Man schrieb mir, dass man nicht wüsste wie der MGB, BGT, oder ein BGTV8 zwischen 1968 und 1980 ausgeliefert worden sei, das letzte Mal der Vorführung durch den Hersteller des Autos, Fa British Layland, GB, England habe 1968 stattgefunden!

Damals war BMC zu Leyland gestoßen und wegen des 'Herstellerwechsels war eine neue Vorführung nötig!

Solange Änderungen zwischen 1968 bis heute eingeflossen sind, ist das nicht zulassungsrelevant gewesen, solange die Sicherheitsbelange nicht verletzt wurden.
Das Betrifft auch Getriebe, Vergaseranlagen und Auspuffsysteme wobei hinsichtlich Vergasen die Abgaswerte seit den '70er Jahren relevant geworden sind und Lautstärkemessungen der Abgasanlage stets Bestandteil der Prüfungen waren!

Ich hoffe dies hilft einigen hier weiter ihre ausufernde Rechtgläubigkeit etwas zu relativieren. Wie sagt man so schön bei Gutachtern: 'Taxen sind Faxen'

Noch Fragen?

Safety Fast !

Ralph

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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#13

Beitrag von Fuggerer » 19. Feb 2020, 09:00

JuanLopez hat geschrieben: 19. Feb 2020, 08:09 Eine sicherheitsrelevante Änderung, eine Änderung am Fahrwerk, eine Änderung an der Benzinzufuhr oder am Antriebsstrang muss vom TÜV abgenommen werden.
Sorry, Juan aber diese Pauschalaussagen haben keine Substanz.

Änderung Benzinzufuhr eintragungspflichtig??

Eine elektrische Kraftstoffpumpe bedarf keinerlei Änderungseintragung wenn als Ersatz für eine mechanische montiert.

Darum geht es. Bitte unterlasst doch pauschal inkorrekte Aussagen. Und ein Vergaserwechsel ist pauschal nicht zwangsläufig eintragungspflichtig. Dafür sollte man schon tiefer in die Materie einsteigen. Und dann erst pauschale Aussagen tätigen. Das Beispiel Fiat 500 ist bereits wegen Hubraumänderung hinfällig.

Salve, Christoph

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Günter Paul
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#14

Beitrag von Günter Paul » 19. Feb 2020, 10:03

:D :D
schön locker bleiben, Jungs, der eine grüßt aus der Wanne :wink: , der andere aus der Sauna und Walter sorgt sich um den jetzt doch schon einige Zeit währenden Frieden :wink: ., aber mit so kleinen Erregungen werden wir hier kocker fertig :wink: .

Also ich weiß nicht mehr genau, wie das damals mit den Abgasuntersuchungen beim TÜV war und auch nicht, ob die genau hingehört haben, ob er zu laut war.
Aber als ich meinen ersten PECO gekauft habe, hat Stevens mich mindestens einmal darauf aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass er keine ABE hat.

Damals fuhr der TÜV-Mensch immer eine Runde auf dem Gelände und ich weiß noch wie schön der Klang war und war dennoch gespannt, wie der gute Mann reagieren würde...
All die Jahre ist der Auspuff und auch die folgenden nie beanstandet worden, wie gesagt, ohne ABE.

Ebenso hat niemand vom TÜV die Änderung der hinteren Hebeldämpfer durch KONI beanstandet, ob meine eine Zulassung haben, weiß ich nicht, ich denke, Limora hat keine ABE für den Umbausatz, immerhin wurde ja auch die Befestigung verändert,das ist natürlich so ein Punkt, da fragt man sich natürlich dürfen die so etwas überhaupt verkaufen, die können doch nicht davon ausgehen, dass man die Dinger nicht einbaut :mrgreen: .
Bastuck hat, so wie ich weiß eine Zulassung, die wohl über Einzelfallprüfung geregelt wurde.
Wie auch immer, die sahen so stabil aus, dass ich es gemacht habe und es hat sich hervorragend beim Fahrverhalten bewährt und so lange der TÜV nichts beanstandet, gehe ich davon aus, dass alles OK ist.

Gruß
Günter
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Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
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marc-ks
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Re: Langzeiterfahrung mit Mazda Getriebe Umbausatz für MGB V8

#15

Beitrag von marc-ks » 19. Feb 2020, 10:59

Man muss unterscheiden zwischen eintragungsfähig und eintragungspflichtig.

Bei vielen Teilen ist der Tausch gegen ein anderes Teil de facto eine Bauartänderung, die seinerzeit mit der Betriebserlaubnis nicht homologiert wurde. Bedeutet man verliert die ABE (wenn diese Teile keine haben, z. B. Moto Lita oder Allycat), insbesondere dann, wenn der Umbau nicht durch einen Fachmann oder Werkstatt durchgeführt wurde. Letzterer hätte das Teil nämlich nicht einbauen dürfen und die wenigsten von uns sind formal befähigte Personen. Das fängt aber schon damit an, wenn man verzinkte Schrauben am Fahrwerk gegen VA tauscht. Aufgrund des Gefährdungspotentials kann man das Pimpen eines Autos nicht mit dem Renovieren einer Wohnung vergleichen.

Ob das jemals relevant wird, hängt vom Ereignis ab. Wenn das Moto Lita von der Zahnstange rutscht oder die Allycat reißt und es zu einem Unfall kommt, könnte das zu einem Problem werden. Die Ursache des Brandes in einer Tiefgarage zu ermitteln, weil ein Ventil des Nachrüstvergasers von einer Nachbau Benzinpumpe geflutet wurde, weil es nicht zum Pumpendruck gepasst hat, ist schon schwieriger. Und es ist egal, ob das Auto frischen TÜV hatte.

Es gibt noch ein paar andere Foren und es ist eine häufige Diskussion. Tenor ist, dass wenn durch den Umbau die in den Papieren eingetragenen Leistungswerte x PS bei y RPM, Lautstärke, Emissionen oder die Höchstgeschwindigkeit verändert werden, die Komponenten die zu der Bauartänderung führen eingetragen werden sollten, mindestens wenn sie offensichtlich sind. Eine Nockenwelle würde ich im Gegensatz zu einem Kompressor als Grauzone betrachten.

Hintergrund ist auch, dass etwas verändert wird aber niemand weiß, ob es Konsequenzen auf sekundär systemrelevante Bauteile und Strukturen hat, z. B. Vibrationen die zu Ermüdungsbrüchen führen, weil die Getriebe- oder Motoraufhängung verändert wurde, etc. Bei unseren alten Kisten ist das nicht wirklich relevant, aber grundsätzlich ist es egal, ob es ein Hightech Fahrzeug mit 500PS ist oder nur 90PS eingetragen sind und es 50 Jahre auf dem Buckel hat. Schlimmstenfalls endet es irgendwann in einer juristischen Bewertung einer Unfallursache, egal wie viel Jahre Erfahrung man hat oder wie alt der Hase ist.

Die überwiegende Meinung zum Getriebeumbau ist, solange das Übersetzungsverhältnis mehr oder weniger gleich bleibt, bzw. sich die Höchstgeschwindigkeit nicht ändert und die Aufhängungspunkte gleichbleiben, alles fein, also eine eintragungsfähige Bauartänderung, auch mit H Kennzeichen (wenn man alles korrekt machen will). Kardanwelle oder Bremsen, weil eher sicherheitsrelevant, sind ein größeres Thema.

Man sollte nicht zu tief einsteigen.
Grüße Marc
#2315

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