MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen  [Erledigt]

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig.

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Axel Krug
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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#16

Beitrag von Axel Krug » 3. Apr 2013, 07:00

und was sollte das dann? Aprilscherz oder wie?

Josef Eckert
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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#17

Beitrag von Josef Eckert » 3. Apr 2013, 09:05

War doch eine nette Diskussion die sich halbjährlich (mindestens) wiederholt. Irgendein Übermotivierter stellt eine Frage, die Gemüter und Meinungen erhitzen sich und dann springt derjenige wieder schnell ab oder macht was ganz anderes als allgemein empfohlen. Aber davor wurde wieder kontrovers diskutiert.
Vielleicht war dieser nette Mensch hier einfach tatrsächlich bei der nächsten TÜV Stelle und die haben ihn seiner wirren Gedanken etwas merkwürdig angesehen oder er hatte das Auto überhaupt noch nicht, das er schon umbauen wollte, oder ein blanker Träumer, aber jeder andere meint er müsste hier eine Seele vor dem Teufel retten. Das gab es schon vor 20 Jahren und wird es immer wieder geben. Da sind nur die Enttäuschungen derer die meinten helfen zu müssen recht groß.
Gruß
Josef

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#18

Beitrag von oport » 3. Apr 2013, 09:31

Naja, immerhin ist es ja nicht der Normalfall, das ein Neuer sich anmeldet, eine Frage stellt und dann sang- und klanglos verschwindet. Diese Community zeichnet sich meiner Meinung nach ja gerade dadurch aus, das man sofort Tipps, Hilfen oder sonstige Infos bekommt, auch wenn man nicht persönlich bekannt ist. Letztendlich gewinnt man durch das Forum und seine netten Mitschreiber (mit teilweise kontroversen Meinungen) auch neue MGDC-Mitglieder oder zumindest MG-Verrückte - da ist der eine oder andere Blindgänger nicht zu vermeiden...
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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#19

Beitrag von Ingolstadt » 3. Apr 2013, 09:46

...vielleicht war's ja auch ein TÜVler selbst? :twisted:

Schöne Grüße
Rainer

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#20

Beitrag von Josef Eckert » 3. Apr 2013, 10:16

Ingolstadt hat geschrieben:...vielleicht war's ja auch ein TÜVler selbst? :twisted:

Schöne Grüße
Rainer
Das kann gut sein. Ich habe Bekannte dort die machen solche Sachen.
Gruß
Josef

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#21

Beitrag von oport » 3. Apr 2013, 12:44

Irgendwie drängt sich mir der Eindruck auf, dass Du sehr merkwürdige Tüvler kennst Josef. Ich kenne die bei uns nur als ziemlich nett, oldtimerfreundlich und vernünftigen Argumenten überhaupt nicht abgeneigt. Irgendwo anmelden und komische Sachen Fragen würde ich denen nicht zutrauen....
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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#22

Beitrag von PeterB » 3. Apr 2013, 14:15

Hallo Marco,
falls du dich wider Erwarten nach dem freundlichen Empfang auf dem board und den teilweise sehr fundierten und konstruktiven Kommentaren doch noch einmal auf diese Seite verirren solltest, frag doch mal wegen deiner Umbaupläne bei z.B. Jürgen Kuhnle (einfach mal googeln) nach. Der Mann versteht was von seinem Fach, wohnt möglicherweise gar nicht weit weg von dir und kann dir mit Sicherheit weiterhelfen.
Nicht aufgeben V8 fahren macht Spass, egal ob Werks-V8 oder conversion :D ...
Gruß
Peter

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#23

Beitrag von Josef Eckert » 3. Apr 2013, 14:16

Hallo Olaf,
die Prüfingenieure, die ich kenne fahren alle selbst Oldtimer, einer übrigens in der klassischen Rallye-Szene mit straßentauglichen Rallye-Fahrzeugen. An Oldtimerbegeisterung mangelt es da nicht. Nur mögen die überhaupt nicht, wenn von den Besitzern versucht wird sie für blöd zu verkaufen und sie sich über ihre eigenen Vorgaben hinwegsetzen müßten. Diese Vorgaben sind inzwischen fest definiert und der Ermessensspielraum ist sehr klein geworden. Es gibt inzwischen sogar Testkunden, die in den Prüfzentren die korrekte Ausführung dieser Prüfvorgaben prüfen und ggf. Maßnahmen bei Missachtuung gegen den entsprechenden Prüfer einleiten. Genauso wird natürlich auch in der Szene "ermittelt", um die eigenen schwarzen Schafe zu erkennen. Also vielleicht nicht öffentlich eine bestimmte Prüfstelle beim Namen nennen.
Gruß
Josef

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#24

Beitrag von oport » 3. Apr 2013, 14:31

Hi Josef,

klar, Namen nennt man normalerweise eh nicht, weder im Guten noch im Schlechten. Wobei ich bei meine Prüfer auch nicht "vereimern" muss, da das schon alles korrekt abläuft. Aber das mit dem Spielraum sehe ich da so noch nicht - der ist schon noch einigermassen gross (natürlich nicht bei sicherheitsrelevanten Teilen). Speziell seit der Richtlinienänderung, das im Prinzip jeder Umbau auf eine historisch korrekte Konfiguration im Sinne des Hs zulässig ist, selbst wenn ich sie gestern erst durchgeführt habe (sofern ein Umbau in den ersten 10 Jahren nach Zulassung hätte erfolgen können). Standardbeispiel ist da häufig der Umbau eines "normalen" Asconas oder C-Kadetts auf ein historisches Rallyefahrzeug. Das geht jetzt zum Glück problemlos....
Also alles nicht so eng sehen - da arbeiten sowohl in der Kontrolle wie bei der normalen Arbeit meistens vernünftige Menschen.
Allerdings ist der Spass beim Thema der Zulassung von neuwertigen Replicas mit H wohl endgültig vorbei. Das geht anscheinend wirklich nicht mehr (zu Recht, IMHO).
CU OLAF
#1845

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#25

Beitrag von Josef Eckert » 3. Apr 2013, 16:49

oport hat geschrieben:Hi Josef,

Speziell seit der Richtlinienänderung, das im Prinzip jeder Umbau auf eine historisch korrekte Konfiguration im Sinne des Hs zulässig ist, selbst wenn ich sie gestern erst durchgeführt habe (sofern ein Umbau in den ersten 10 Jahren nach Zulassung hätte erfolgen können).
Hallo Olaf,
hier die aktuuelle Formulierung, die von Deiner genannten erheblich abweicht:

Änderungen, die "nachweislich" innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die "nachweislich" vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind zulässig.

Bitte das "nachweislich" beachten, was bedeutet schriftliche Belege! Die neeue Richtlinie ist juristisch erheblich einschränkender zu sehen als die Alte.

Gegenläufig der allgemeinen Meinung ist die neue Richtlinie schärfer und genauer gehalten als die Alte. Den Medien war das, auch sofern sie verstanden haben um was es geht, auch bewußt, doch man hatte allgemeines Abnicken vereinbart, im Bewußtsein dass vieles nach dem Wortlaut der neuen Richtlinie nicht mehr möglich ist. Viele Redakteure haben sich aber noch nicht einmal die Mühe gemacht alt mit neu zu vergleichen, sondern sind blind der Darstellung der Richtlinienherausgeber gefolgt.
Gruß
Josef

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#26

Beitrag von oport » 3. Apr 2013, 18:27

Hi Josef,

das ist interessant. Zu der neuen Richtlinie gibt es eine Arbeitsanweisung des TÜV Süd aus Ende 2012, darin steht (Ausriss, Zitat):

Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn
Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt
wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile. Auch
originalgetreue Nachbauten dieser Teile – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind
zulässig.
Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden.
Nicht zeitgenössische Änderungen müssen vor mindestens 30 Jahren durchgeführt
worden sein, Hierzu zählen auch umfangreiche Umbauten (wie z.B. Hot-Rods, Kit-Cars
oder Replikas).

Den oben fett herausgehobenen Satz verstehe ich genau so, dass diese Änderungen, so sie denn den Kriterien entsprechen, jederzeit vorgenommen werden können. Also auch in einem aktuellen Umbau/einer aktuellen Restauration. Damit wäre mein Beispiel eines Rallyeautos völlig OK, da ich die Existenz eines solchen Autos ja anhand von Belegen (Photos etc.) nachweisen kann. Was ist denn jetzt richtig bzw. widersprechen sich unsere Zitate überhaupt? Man kann sich natürlich jetzt wieder trefflich darüber streiten, was ein "umfangreicher Umbau" ist. Aber da wären wir wieder beim Interpretationsspielraum....

Versteh mich bitte richtig: Ich will nicht recht haben oder den TÜV ärgern, sondern mich interessiert der echte aktuelle Sachverhalt, falls aus zuverlässiger und evtl. aktuellerer Quelle als meiner verfügbar. Es wäre hilfreich, weil aus meinem Bekanntenkreis häufig solche Fragen aufkommen...
CU OLAF
#1845

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#27

Beitrag von Josef Eckert » 3. Apr 2013, 20:22

Hallo Olaf,
ich hatte ja geschrieben, dass ein TÜV Bekannter selbst historische Rallyes fährt. Er hat einen FIAT 132 als Umbau in originalgetreuer Werksausführung. Dazu hatte er sich mühsamst die gesammte Werksspezifikation beschafft. Es ist nur sehr mager was da zu bekommen ist. Daraufhin hat er die Versteifungen, Fahrwerks-, Motor-, Bremsanlageänderungen, etc. bei einem Originalwagen abfotografiert und die Originalteile beschafft. Dieser Wagen wurde dann mit H-Kennzeichen aufgrund der Dokumentation zugelassen.
Gruß
Josef

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#28

Beitrag von oport » 3. Apr 2013, 20:43

Hi Josef,

ja, genauso hatte ich mir das vorgestellt. Das ist aber doch ganz ok so. Ob man jetzt auch die Verstärkungen dokumentieren muss, ist vielleicht ein bischen pingelig, aber der Rest...
Problem ist natürlich wirklich eine meistens nicht verfügbare Werksdoku. Aber es geht doch.
Und den Röhrl Fiat würde ich auch noch nehmen. Nettes Gerät.
CU OLAF
#1845

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#29

Beitrag von MBL546E » 3. Apr 2013, 21:28

Josef Eckert hat geschrieben:
oport hat geschrieben:Hi Josef,

Speziell seit der Richtlinienänderung, das im Prinzip jeder Umbau auf eine historisch korrekte Konfiguration im Sinne des Hs zulässig ist, selbst wenn ich sie gestern erst durchgeführt habe (sofern ein Umbau in den ersten 10 Jahren nach Zulassung hätte erfolgen können).
Hallo Olaf,
hier die aktuuelle Formulierung, die von Deiner genannten erheblich abweicht:

Änderungen, die "nachweislich" innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder
hätten erfolgen k ö n n e n, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
... was bitte weicht denn da ab ? Hast du irgendwas nicht mitbekommen seit der Änderung ?
Mir ist schon klar, daß dir als Originalfetischisten sowas gegen den Strich geht, aber man braucht hier nicht ein Schreckenszenario zu projizieren. Nein, es gibt für ordentlich ausgeführte Projekte nach wie vor keine Probleme damit, ein "H" zugeteilt zu bekommen. Ja, und das ist gut so, können ungepflegte Karren und schlecht instandgesetzte Möhren jetz nicht mehr so einfach mit "H" versehen werden.

Aber man braucht jetzt keine Story mehr zu erfinden, daß ein zur H-Abnahme vorzuführendes Fahrzeug "natürlich" bereits innerhalb der ehemals verpflichtenden 10-Jahresregel umgebaut worden ist. Man kann nämlich damit heute vor Beginn bzw. während der Umbauphase mit dem Prüfer kooperieren. So wie du es mit dem Fiat-Umbau beschrieben hast. Sicher, daß es ein 132 ist oder eher ein 131 ?

Und ja, ich weiß wovon ich rede. Bei uns in der Fa. werden im Schnitt 2-3 Fahrzeuge pro Monat für H-Kennzeichen begutachtet. Wir konnten seit der Novelle einige Fahrzeuge nunmehr mit "H" begutachten lassen, wo es vorher nicht möglich war. Und das ganz legal !

Gruß,

Finney.

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Re: MGB GT V8 umbau ... H Kennzeichen

#30

Beitrag von Josef Eckert » 3. Apr 2013, 21:36

MBL546E hat geschrieben:
Josef Eckert hat geschrieben: Hallo Olaf,
hier die aktuuelle Formulierung, die von Deiner genannten erheblich abweicht:

Änderungen, die "nachweislich" innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder
hätten erfolgen k ö n n e n, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
... was bitte weicht denn da ab ? Hast du irgendwas nicht mitbekommen seit der Änderung ?
Mir ist schon klar, daß dir als Originalfetischisten sowas gegen den Strich geht, aber man braucht hier nicht ein Schreckenszenario zu projizieren. Nein, es gibt für ordentlich ausgeführte Projekte nach wie vor keine Probleme damit, ein "H" zugeteilt zu bekommen. Ja, und das ist gut so, können ungepflegte Karren und schlecht instandgesetzte Möhren jetz nicht mehr so einfach mit "H" versehen werden.

Aber man braucht jetzt keine Story mehr zu erfinden, daß ein zur H-Abnahme vorzuführendes Fahrzeug "natürlich" bereits innerhalb der ehemals verpflichtenden 10-Jahresregel umgebaut worden ist. Man kann nämlich damit heute vor Beginn bzw. während der Umbauphase mit dem Prüfer kooperieren. So wie du es mit dem Fiat-Umbau beschrieben hast. Sicher, daß es ein 132 ist oder eher ein 131 ?

Und ja, ich weiß wovon ich rede. Bei uns in der Fa. werden im Schnitt 2-3 Fahrzeuge pro Monat für H-Kennzeichen begutachtet. Wir konnten seit der Novelle einige Fahrzeuge nunmehr mit "H" begutachten lassen, wo es vorher nicht möglich war. Und das ganz legal !

Gruß,

Finney.

Na dann ist doch gut und alle können ruhig schlafen.

132 oder 131? So ein etwas eckiger FIAT mit dem der Walter Röhrl mal gefahren ist.

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